Gemeinschaftsdepot / Kirchensteuer / Versch. Konfessionen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 12.09.2021 14:34
Hallo,
habe mit meiner Frau ein Gemeinschaftsdepot, Sie ist Konfessionslose, ich bin römisch-katholisch.
Wie verhält es sich hier mit dem Kirchensteuerabzug?
Danke!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 12.09.2021 17:03
Vmtl. wird die KiSt generell (ungeteilt) abgeführt und muss im Wege der Einkommensteuerveranlagung entsprechend zurückgefordert werden bzw. wird dann nach Einkommenstabellen gewertet, wenn zusammen veranlagt wird. Wenn der Pausch/Freibetrag überschritten wird, wären wohl Einzeldepots anzuraten, was dann wiederum nur mit Einzelveranlagung etwas nützen würde.
Konfessionslose tragen in dieser Konstellation die KiSt, "glaube" ich, immer mit.
Der Kundenservice sollte darüber auch Info erteilen können.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 13.09.2021 10:17
Hallo @TobiasHa,
herzlich willkommen in unserer Community!
Ich habe mich mal für dich erkundigt und folgende Antwort bekommen:
Beim Gemeinschaftskonto (Ehe) erfolgte bei der Kirchensteuer eine Aufteilung im Verhältnis 50:50. Heißt, wenn nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist, zahlt dieser auf 50 % der Erträge Kirchensteuer. Für den Kontoinhaber, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird keine Kirchensteuer einbehalten/abgeführt.
Viele Grüße
Jessica
