am 17.08.2026 22:31
Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint?
am 17.08.2026 22:42
@Katzenfreund schrieb:Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint?
Das ist reichlicher Unsinn.
Nicht realisierte Gewinne die nicht mit Verlusten verrechnet werden bleiben halt im Depot stehen.
Da verfällt gar nichts.
Man hätte halt mit einer Realisierung den Verlusttopf mindern können.
am 17.08.2026 23:30
@Silver_Wolf schrieb:
@Katzenfreund schrieb:Was genau ist mit "Gewinne, die am Ende des Jahres nicht verrechnet wurden, verfallen dann zum 31.12." gemeint?
Das ist reichlicher Unsinn.
Nicht realisierte Gewinne die nicht mit Verlusten verrechnet werden bleiben halt im Depot stehen.
Da verfällt gar nichts.
Die Antwort von @CurtisNewton ist vollkommen korrekt aber zugegebenermaßen reichlich missverständlich formuliert. Das gilt für Deine Antwort aber in gleicher Weise.
Nochmal zurück auf Anfang. Du hattest folgendes wissen wollen:
Wie lange kann ich den Verlusttopf denn nutzen? Müssen Gewinne, die in einem Jahr angefallen sind, mit Verlusten verrechnet werden, die im selben Jahr entstanden sind? Oder können solche Transkationen jahrübergreifend erfolgen?
Ja. Gewinne, die in einem Jahr angefallen sind, können mit Verlusten verrechnet werden, die im selben Jahr entstanden sind. Oder auch mit Verlusten, die in früheren Jahren verstanden sind. Verrechnet wird nämlich immer mit dem Verlusttopf, in dem alle Aktienverluste gesammelt werden und der am Ende eines Kalenderjahres einfach ins Folgejahr vorgetragen wird. Das funktioniert zeitlich unbegrenzt, längstens bis zum Ableben des Depotinhabers (oder bis zu einer eventuellen Gesetzesänderung).
Anders sieht es dagegen bei Gewinnen aus – und selbstverständlich reden wir hier von realisierten Gewinnen, und nicht von noch im Depot stehenden Buchgewinnen. Gewinne, die bis zum Jahresende nicht mit Verlusten verrechnet wurden, werden nicht ins Folgejahr vorgetragen. In der Praxis bedeutet das, dass solche nicht verrechneten Gewinne definitiv versteuert werden und sich auch nicht mehr durch zukünftig realsierte Verluste zurückholen lassen.
Ungeachtet dessen wurde bei alken bisherigen Antworten stillschweigend unterstellt, dass die geerbten Aktien erst 2009 oder später gekauft wurden. Für diesn Fall sind die Antworten korrekt.
Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sähe die Antwort allerdings etwas anders aus: Für diese ist eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht möglich. Das gilt in beide Richtungen:
Mit solchen Aktien erlittene Verluste können mit nichts mehr verrechnet werden, umgekehrt sind damit eingefahrene Gewinne aber auch steuerfrei.
am 18.08.2026 07:17
Korrekt, der letzte Abschnitt von @GetBetter ist der wichtigste, da man hier etwas kaputt machen kann.
Der Rest ist, wie er ist.
am 18.08.2026 09:45
@CurtisNewton schrieb:
\Verluste werden ins nächste Jahr fortgeschrieben, verfallen also nicht.
Das ist die heutige Rechtslage, die sich schnell ändern kann. Daher ist der oben mehrfach gegebene Rat, zum Jahresende aufzuräumen, so wichtig.