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Gelöst: Schweizer Quellensteuer zurückholen

dg2210
Legende
6.209 Beiträge

Ich habe es geschafft, die zuviel bezahlte Schweizer Quellensteuer (=Verrechnungssteuer) zurückzuholen, und zwar so:

 

Im August 2016 habe ich mir von der Comdirect "Tax-Vouchers" für meiner schweizer Dividenden für die Jahre 2013-2016 angefordert. Nach wenigen Tagen lagen diese im Briefkasten.

 

Auf meinem PC habe ich mir einen SnapForm-Reader installiert, mir das "Formular 85" von den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( link ) geholt, ausgefüllt und ausgedruckt.

 

Die ausgedruckten Formulare schicke ich an mein Wohnsitzfinanzamt um meine Steuerlichen daten bestätigen zu lassen, nach einer Woche hatte ich die ausgefüllten Formulare wieder im Briefkasten.

 

Die vom Finanzamt abgestempelten Dokumente gehen nun zusammen mit den Tax-Vouchers in die Schweiz. Nach knapp 3 Monaten erhielt ich dann mein Geld zurück, sowie ein neues Formular 85 mit vor-ausgefüllten Stammdaten.

 

 

148 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Grüezi @Gamer,

 

für die ADR werden weltweit 35% Quellensteuer fällig. Grund ist, daß die Dividende in der Schweiz zu 35% besteuert wird und dann abzüglich dieser Steuern an die Verwahrbank (Emittentin) der ADR fließt. Die ADR-Emittentin hält ja die Original-Aktien und bekommt daher die Dividende für diese Aktien bereits unter Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer.

 

Die fremden Spesen fallen bei allen ADR an und gehen ebenfalls an die Emittentin der ADR.

 

Empfehlung: ADR in Original-Aktien umtauschen.

 

Viele Grüße aus einem sonnigen München in die Schweiz

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Gamer
Autor
2 Beiträge
Danke für die schnelle Antwort 🙂
Würde man dann nur von den ADR und den reduzierten Steuerabzug profitieren, wenn man in den USA leben und steuerpflichtig wäre?
Meines Wissens nach ist es doch die Aufgabe der Citibank, sich um die Rückerstattung zu bemühen. Behält dafür ja schliesslich auch Gebühren ein.
Kann man Nestle ADR einfach in Original Aktien umtauschen und wo würde ich das veranlassen? Oder müsste man Nestle ADR verkaufen und Original Aktien kaufen?
Herzlichste Grüsse

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Gruezi nochmals, @Gamer,

 

Zweck von ADR  ist, Aktien aus einem Markt, der für Ausländer unzugänglich ist, handelbar zu machen. Ich sehe keine Notwendigkeit, daß Du als Europäer - als Schweizer! - ADRs des größten Schweizer Nahrungsmittelkonzerns hälst und nicht die Original-Aktien. Bei jeder Dividende fallen zudem unnötige Spesen an.

 

Mir ist generell nicht klar, warum jemand ADR auf große Europäische Aktien benötigt. Möglicherweise gibt es US-Anleger, die ausschließlich US-Wertpapiere kaufen dürfen, also z.B. ADR. Aber Dich betrifft diese Einschränkung vermutlich nicht.

 

Der Umtausch ist vermutlich nicht möglich, näheres müßte comdirect Dir sagen. Zuständig wäre dann die Emittentin der ADR (Citibank), und ich würde mich wundern, wenn für einen solchen Umtausch keine horrenden Spesen anfielen.

 

Ich empfehle Dir daher, die ADR zu verkaufen und stattdessen "richtige" Nestle-Aktien (ISIN CH0038863350, Valor fett gedruckt, deutsche WKN: A0Q4DC) zu kaufen. Das kostet einmalig Gebühren, aber das Handling wird danach einfacher für Dich.

 

Wie Du zumindest beim Kauf der "richtigen" Nestle-Aktien Bankgebühren sparen oder vermeiden kannst, steht hier.

 

Wenn meine Beiträge hilfreich für Dich sind, wäre es nett, wenn Du "Danke" vergibst (bitte auf den Daumen klicken).

 

Viele Grüße

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

Hallo @SMT_Philipp,

wir warten nun schon seit fast vier Wochen vergeblich auf eine Antwort der Kollegen aus der Fachabteilung. Kommt da noch was ??

LG

Nick

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

NICK schrieb:

Hallo @SMT_Philipp,

wir warten nun schon seit fast vier Wochen vergeblich auf eine Antwort der Kollegen aus der Fachabteilung. Kommt da noch was ??

LG

Nick


Hallo @NICK,  

 

sorry, da scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein. Frustrierte Smiley  Ich werde klären, warum wir dir bislang noch keine Antwort geliefert haben und melde mich schnellstmöglich wieder. Danke, dass du nachgefragt hast!  

 

Gruß aus Quickborn

Erik

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @NICK,  

 

soweit wir erfahren haben, hast du mit einem Kollegen aus der Kundenbetreuung wegen der Quellensteuer kurz nach deinem letzten Beitrag vom 16.5. telefoniert. Konnten deine Fragen da nicht geklärt werden?

 

Viele Grüße

Philipp

 

 


In der Kürze liegt die Wü

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

@SMT_Philipp

@SMT_Erik

Hallo,

nein, meine Frage wurden nicht geklärt, sonst hätte ich sie nicht gestellt; sie ist immer noch unbeantwortet. Ihre Zippelei bestätigt aber meinen Eindruck, dass hier keine Klärung erfolgen soll. Möglicherweise ist die Frage und mein ursprünglicher Beitrag gar nicht mehr in Erinnerung. Deshalb hier noch einmal: 

Hallo Erik,

Deine Ausführungen unter "1." erscheinen mir nicht plausibel, denn Sie stimmen nicht mit dem comdirect-Leistungsverzeichnis überein. Dort wird auf S.8 ausgeführt, dass bei vorliegender Vollmacht eine "Vorabbefreiung/Vorabreduzierung" erfolgt. Hierfür berechnet comdirect 5 € je Zahlungsvorgang, nicht 20 € , wie Sie ausführen.  20 € Entgelt wird (lt. Leistungsverzeichnis) erst fällig, wenn  ein (vermutlich aufwändigerer) Q-Steuer-Rückerstattungsprozess durchzuführen ist, d.h. eine Vollmacht zunächst nicht vorgelegen hat und deshalb eine Vorabbefreiung/-reduzierung nicht erfolgen konnte. 

Wenn Sie anderer Meinung sind, erläutern Sie bitte die beiden Dienstleistungen (Vorabbefreiung/Vorabreduzierung - 5 €  und Quellensteuererstattung  - 20 €) und deren Unterschiede !

Danke + Gruss

 

Mein Persönliches Anliegen, das Sie ansprechen, war zunächt ein ganz anderes (wenn das hier von Interesse ist!?). In meinem Fall bestand das Problem darin, dass sich comdirect-Mitarbeiter weigerten, überhaupt den Auftrag anzunehmen und  -wie im Preis-Leistungsverzeichnis angegeben-  einen Quellensteuererstattungsprozess durchzuführen. D.h. es ging nicht um die Gebühr, sondern sie wollten den Service gar nicht durchführen. Das verstand ich überhaupt nicht (und verstehe es immer noch nicht), dass man die Ausführung einer Serviceleistung verweigert, die man anbietet. Ich vermute, dass die Sache in der Erledigung relativ aufwändig ist und deshalb niemand wollte. Erst eine Email an Herrn Ratjen brachte Bewegung in die Angelegenheit und man weigerte sich dann nicht mehr. Insofern ist mein usprüngliches Problem (hoffentlich) gelöst. 

 

Aber ich denke, dass die ungeklärte Frage dennoch beantwortet werden sollte, denn die Antwort wird vermutlich auch andere interessieren. Allerdings habe ich andererseits auch keine Lust mehr, noch länger "dahinter her zu laufen" und weiter meine Zeit zu verschwenden. Ich kann nur abschließend festellen: ein sehr schwaches Bild ist das, was die comdirect sich hier leistet. Wenn sie den Service nicht durchführen wollen, dann sollen sie ihn doch aus dem Leistungsverzeichnis entfernen. Oder wenn sie für "Vorabbefreiung 20 € anstatt 5€ berechnen wollen, dann sollen sie auch das tun.  Aber auch hier sollte dann das Leistungsverzeichnis korrigiert werden. 

 

Die Sinnhaftigkeit dieses Blogs, würde ich nach dieser Erfahrung auch in Frage stellen. Ausser Ping Pong, Zeitverschwendung und um den heißen Brei reden, wurde nichts geleistet.

 

Gruss

jonny52
Autor ★★
21 Beiträge

Gruß in die Runde!

 

Die Antwort auf die Frage nach den Kosten würde mich schon interessieren...

 

Jonny

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @NICK,  

 

ich bedaure, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verschleppt hat. Dahinter steckt jedoch keine Absicht sondern ein interner Kommunikationsfehler. Wir möchten uns dafür entschuldigen.  

 

In meinen Erläuterungen zu den Entgelten bei der Rückforderung von ausländischer Quellensteuer hat sich versehentlich ein Fehler eingeschlichen. Sofern also eine DBA-Vollmacht vorliegt, beträgt das Entgelt gemäß unserem Preis- & Leistungsverzeichnis nur 5,00 Euro (je Zahlungsvorgang zzgl. USt., zzgl. fremder Spesen) und nicht wie angegeben 20,00 Euro.  

 

Gruß aus Quickborn

Erik

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

@SMT_Erik

Danke !

Gruss

Nick