am 05.08.2024 22:37
Hallo zusammen,
Ich habe leider zwei Aktienpositionen, die nicht mehr handelbar sind.
Das sind Firefinch und Leo Lithium.
Firefinch wäre mir egal, aber Leo Lithium hat einen Wert von 500 Euro, das hätte ich gerne zurück.
Kennt sich jemand von Euch damit aus, hat vielleicht selber noch eine der Aktien im Depot? Und was macht ihr damit?
Kann es sein, dass Leo Lithium irgendwann wieddr handelbar wird? Und wo kann man solche Infos am besten bekommen? Wurde auch davon überrascht, dass sie plötzlich nicht mehr handelbar waren...
Für Tipps wäre ich dankbar...
Liebe Grüsse
Isi
am 06.08.2024 08:23
Die werden noch zu 0,12 USD gehandelt.
Also vielleicht 175 EUR vor Gebühren.
am 06.08.2024 08:26
@Floppy85 schrieb:Es soll auch noch die Möglichkeit geben, Aktien quasi ohne regulierten Markt an eine Person zu veräußern.
Das hilft nur nichts mehr.
Nach 90 Tagen ohne Kurs einer regulierten Börse wird der Verlust nicht mehr angerechnet sondern pauschal versteuert.
am 06.08.2024 12:27
@isi1969 schrieb:Ich habe 1600 stück, buy in zu 0,345.
Verlust ca. 81,44 euro, wert noch gem. Depot (ändert sich nicht) 470,40.
Vg
Das ist höchstwahrscheinlich der letzte Handelskurs, würde mich aber nicht darauf versteifen diesen Wert dafür zu bekommen.
Ohne „echten“ Handel kein Kurs und solange Du keinen Käufer findest kannst Du das Papier als wertlos betrachten.
Wie schon erwähnt ist hier wohl der Kundenservice die naheliegende Möglichkeit/Lösung.
Siehe /handel-von-aktien-die-nicht-mehr-an-einer-b%C3%B6rse-notieren
gruss ae
am 06.08.2024 15:12
tja, nur wer möchte unhandelbare Aktien haben??? und wie finde ich den?? 🙂
am 09.08.2024 15:24
So wie den Ratschlag an dich verstanden habe, würde es Sinn machen, deinen Aktienbestand nicht "wertlos" ausbuchen zu lassen, sondern die Position an einen Dritten zu übertragen.
M.W. erhältst du somit zumindest deinen Verlust in die Verlustverrechnungstöpfe geschrieben, oder irre ich mich da?
09.08.2024 16:18 - bearbeitet 09.08.2024 16:19
09.08.2024 16:18 - bearbeitet 09.08.2024 16:19
@Ungeheuer schrieb:So wie den Ratschlag an dich verstanden habe, würde es Sinn machen, deinen Aktienbestand nicht "wertlos" ausbuchen zu lassen, sondern die Position an einen Dritten zu übertragen.
M.W. erhältst du somit zumindest deinen Verlust in die Verlustverrechnungstöpfe geschrieben, oder irre ich mich da?
Die Ausbuchung erfolgt nicht „ wertlos“ sondern „ gegenwertlos“.
Die Bank bestätigt zusammen mit der JStB den Verlust.
Der Verlust kann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
In Deutschland wird sich für einen Übertrag keine Drittpartei und kein Käufer für die Papiere finden.
Man könnte natürlich auch die Aktien im Depot lassen; als Mahnmal für die Zukunft.
Wenn man schon Exoten kauft, dann doch regelmässig die Unternehmensnachrichten vefolgen und nicht warten,
bis die Papiere schimmelig werden…😫
am 09.08.2024 17:58
Ich weiss.... ich habe da noch mehr Lehrgeld in meinem Depot. Weil nicht rechtzeitig verkauft. Und mich nur auf Gefühl verlassen... einzig die Nvidias reissen es raus.
Vg
Isi
am 09.08.2024 19:49
War es nicht in diesen Fällen so, dass die Bank den Verlust bei einer gegenwertlosen Ausbuchung eben nicht für die Verlustverrechnungstöpfe nutzt?
Und man daher am besten den Weg über einen Depotübertrag (zu einem Bekannten etc.) nutzt, damit die Verluste direkt mit anderen Gewinnen verrechnet werden können?
am 09.08.2024 20:22
@Ungeheuer schrieb:War es nicht in diesen Fällen so, dass die Bank den Verlust bei einer gegenwertlosen Ausbuchung eben nicht für die Verlustverrechnungstöpfe nutzt?
Und man daher am besten den Weg über einen Depotübertrag (zu einem Bekannten etc.) nutzt, damit die Verluste direkt mit anderen Gewinnen verrechnet werden können?
Du musst richtig lesen; die Verluste kommen NICHT in den Verlusttopf sondern werden zum Jahresende bestätigt.
Wenn dir niemand die Papiere „ abkauft“, dann bleibt sowieso keine andere sinnvolle Möglichkeit.
am 09.08.2024 20:54
@paej schrieb:
@Ungeheuer schrieb:War es nicht in diesen Fällen so, dass die Bank den Verlust bei einer gegenwertlosen Ausbuchung eben nicht für die Verlustverrechnungstöpfe nutzt?
Und man daher am besten den Weg über einen Depotübertrag (zu einem Bekannten etc.) nutzt, damit die Verluste direkt mit anderen Gewinnen verrechnet werden können?
Du musst richtig lesen; die Verluste kommen NICHT in den Verlusttopf sondern werden zum Jahresende bestätigt.
Wenn dir niemand die Papiere „ abkauft“, dann bleibt sowieso keine andere sinnvolle Möglichkeit.
Das kommt doch darauf an wann man das macht.
Ein entgeltlicher Depotübertrag wird wie ein Verkauf behandelt und der Verlust in den Topf gestellt.
Aber nur wenn es in den letzten 30 Tagen davor noch einen regulierten Preis gab.