am 21.05.2021 19:28
Ich kann die Aktie A2PJ6S LuckinCoffee nicht kaufen, obwohl ich diese Aktie bereits am 5.2.2021 erworben hatte. Kommt immer die Fehlermeldung:
Für dieses Produkt ist der Handel nicht möglich, da es nicht für Privatkunden zugelassen ist.
Gibts da eine Erklärung für, oder hat sich da etwas geändert seid Februar zu Mai?
am 21.05.2021 19:35
Google hilft....
Gruß Crazyalex
am 21.05.2021 20:12
Supi, tolle Antwort.
Warum gings dann im Februar.
am 21.05.2021 20:26
Schau mal hier - News vom Februar 2021...
am 21.05.2021 20:40
Danke für die Antwort. Das hilft mir weiter
am 21.05.2021 22:52
am 21.05.2021 22:52
Bei Aktien wo der Pleitegeier schon seine Kreise zieht, wird wohl als Anlegerschutz bzw. Bevormundung, der Handel für Kleinanleger unterbunden. Kann man darüber streiten...
am 22.05.2021 11:37
Wenn ich die WKN bei comdirect eintippe werden aber Umsätze an deutschen Börsen angezeigt. Also irgendwo ist das doch handelbar.
am 22.05.2021 12:14
@Nordischgut schrieb:Wenn ich die WKN bei comdirect eintippe werden aber Umsätze an deutschen Börsen angezeigt. Also irgendwo ist das doch handelbar.
Unternehmen im Insolvenzverfahren sind gem. MiFID II für Privatanleger nicht handelbar. Institutionelle dürfen aber natürlich weiterhin.
am 22.05.2021 13:36
@GetBetter schrieb:
@Nordischgut schrieb:Wenn ich die WKN bei comdirect eintippe werden aber Umsätze an deutschen Börsen angezeigt. Also irgendwo ist das doch handelbar.
Unternehmen im Insolvenzverfahren sind gem. MiFID II für Privatanleger nicht handelbar. Institutionelle dürfen aber natürlich weiterhin.
Geti, war das früher auch schon so ?
Ich kann mich erinnern das ich in den `90 er das Unternehmen ESCOM
bis zum bitteren Ende handeln konnte.
Ist aber auch egal, die ersten Gäste trudeln ein, und wir bereiten uns hoffentlich auf einen erfolgreichen Kölschen Nachmittag ( Abend/Nacht ) vor 😉
Grüße
P.hu
⚽ ✊ 💪
am 22.05.2021 14:38
@huhuhu schrieb:
@GetBetter schrieb:Unternehmen im Insolvenzverfahren sind gem. MiFID II für Privatanleger nicht handelbar. Institutionelle dürfen aber natürlich weiterhin.
Geti, war das früher auch schon so ?
Nö, erst seit MiFID II in 2018 in Kraft getreten ist. 😉
@huhuhu schrieb:Ist aber auch egal, die ersten Gäste trudeln ein, und wir bereiten uns hoffentlich auf einen erfolgreichen Kölschen Nachmittag ( Abend/Nacht ) vor
Ich wünsche viel Glück.
Und immer schön auf die Abstandsregeln achten, gell ☝️