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ETF Sparplan Steuerfreibetrag

subarucamui
Autor ★
4 Beiträge

Guten Morgen liebe Gemeinde,

ich bin neu hier in der Community und auch bei Comdirect mit einem Depot.

 

Ich möchte gerne einen Sparplan mit 50€ erstellen mit dem MSCI World (WKN: A0RPWH).

Soweit so gut.

Nun meine Frage zur Steuer. Ich kenne mich mit ETF und Aktien etc. Überhaupt nicht aus. Deshalb wäre es super wenn mir meine Frage so einfach wie möglich beantwortet werden könnte 😅

 

Ich habe im Netz gelesen das wenn ein ETF nicht in Deutschland "sitzt" dann zur Abgeltungssteuer auch noch Quellsteuer berechnet wird.

Ist die Abgeltungs- und Quellsteuer durch meinen Steuerfreibetrag abgegolten oder muss ich für die Quellsteuer noch extra was machen?

 

Ich gehe davon aus das ich den Steuerfreibetrag mit 100€ angebe, darüber sollte der ETF ja nicht kommen innerhalb eines jeden Jahres oder?

Leider kann man ja auch nicht genau sagen wieviel Ertrag man mit dem ETF erwirtschaftet weil ja kein genauer Prozentsatz angegeben werden kann wie zum Beispiel beim Tagesgeld oder so.

 

Jedenfalls um nochmal zu meiner ursprünglichen Frage zuruck zukommen. Reicht der Freistellungsauftrag alleine dafür aus, so das ich bei der Steuererklärung nichts mehr einreichen bzw angeben muss solange die Erträge unter dem Freistellungsauftrag bleiben? Inkl. Der Quellsteuer?

 

Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt mein Wirrwarr.

 

 

LG subarucamui

11 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@subarucamui: Was du über Quellensteuer gelesen hast, war entweder falsch, oder du hast es falsch verstanden. Inländische und ausländische Fonds gleichermaßen zahlen auf die Dividenden, die sie bekommen, Steuer (Quellensteuer) an das Heimatland des Unternehmens, von dem die Dividende kommt. Davon bekommst du aber gar nichts mit; der Fonds schüttet einfach nur weniger aus bzw. wächst langsamer, als er es ohne Steuern tun könnte.

 

Bei dir mit einem thesaurierenden Fonds fällt am Anfang jedes Jahres eine Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale an. Die kannst du mit dem Freibetrag abdecken und mußt dann nichts tatsächlich zahlen. Ein Freistellungsauftrag von 100 Euro wird bei deiner Sparplangröße voraussichtlich sehr lange ausreichen.

GetBetter
Legende
7.341 Beiträge

Hallo @subarucamui  und herzlich willkommen.

 

Zunächst mal solltest Du bei Deinen Recherchen aufpassen von wann die Info stammt die Du zur Besteuerung von Fonds undf ETFs liest. Seit 01.01.2018 gilt nämlich ein neues Steuergesetz aufgrund dessen es mittlerweile egal ist in welchem Land der ETF sitzt.

Die Quellensteuer der im ETF enthaltenen Aktien wird von der Kapitalgesellschaft geregelz, Du hast damit nichts zu tun. Auf Deiner Ebene fällt nur eine Steuer an wenn Du vom ETF Ausschüttungen erhälst oder ihn mit Gewinn verkaufst. Das Thema Vorabpauschale lasse ich einfach unberücksichtigt da diese üblicherweise ohnehin minimal ist.

 

Jetzt ist es so, dass der von Dir gewählte A0RPWH ein Thesaurierer ist. Das bedeutet, dass Du (abgesehen von der Vorabpauschale) gar keine Steuer zahlst solange Du ihn nicht verkaufst. Folglich würde ein Freistellungsauftrag über die Höhe der Vorabpauschale reichen. Auf absehbare bist Du mit 10 € da mehr als ausreichend versorgt.

 

Das Hauptproblem ist ein anderes:

Ich unterstelle mal, dass Dein Steuerfreibetrag aktuell nicht ausgeschöpft ist. Damit wäre für Dich ein ausschüttender ETF steuerlich günstiger. Du solltest Deine Entscheidung für den ansonsten wirklich sehr guten iShares also nochmal überdenken.

Als Freistellungsauftrag kannst Du dann eine Höhe von etwa 20 € pro 1000 € Depotguthaben ansetzen.

 

Und Dein abschliessender Verdacht ist richtig:

Bei der Steuererklärung hast Du nichts weiter zu tun solange der Freistellungsauftrag die Erträge abgedeckt hat (Sondersituationen wie beispielsweise ein Depot bei einer ausländischen Bank etc. mal unberücksichtigt gelassen).

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @subarucamui,

 

zur ausländischen Quellensteuer musst du dir bei Fonds absolut keine Gedanken machen. Die Fonds holen sich die Quellensteuer so weit wie möglich zurück. Hier spielt höchsten das Land in dem der Fonds aufgelegt ist eine Rolle, aber mit Irland hast du dir in Bezug auf den MSCI World (62% USA-Anteil) schon das optimale Land ausgesucht (irische Fonds können aus den USA mehr Steuern zurückholden als Fonds aus anderen Ländern). Es ist allerdings auch so, dass ein gewisser Teil an Quellensteuer im Ausland verbleibt (in den USA sind es 15% falls es sich um einen irischen Fonds handelt) und auf deutsche Dividenden in Fonds wird eine deutsche Körperschaftssteuer in Höhe von ebenfalls 15% bereits auf Fondsebene erhoben. Diese Steuern bekommst du nicht zurück. Zum Ausgleich bekommst du dafür aber eine 30%-tige Teilfreistellung auf den Ausschüttungen und bei den Kursgewinnen von Aktien-Fonds. Damit bist du dann in etwas wieder gleichgestellt mit einem Anleger in Einzelakten (falls er denn die Quellensteuer überhaupt komplett wieder zurückholen kann, was bei Aktien aus bestimmten Ländern mit hohem Aufwand und mit Kosten verbunden ist). Im Falle des MSCI World kommst du sogar etwas besser weg als ein Anleger in Einzelaktien, da dessen Dividendenrendite bei nur ca. 1,5% p.a. liegt (die Entlastung bei den Kursgewinnen wiegt etwas stärker als die Belastung bei den Dividenden).

 

Gruß paba

subarucamui
Autor ★
4 Beiträge

@paba danke für die Antwort.

Ist mit dem Freistellungsauftrag die Körperschaftsteuer auch abgegolten oder wie gestaltet es sich da?

 

 

An alle anderen, @chi @GetBetter lieben Dank für eure Antworten

paba
Mentor
890 Beiträge

@subarucamui  schrieb:

Ist mit dem Freistellungsauftrag die Körperschaftsteuer auch abgegolten oder wie gestaltet es sich da?


... ja, natürlich. Die Körperschaftssteuer kannst du ja ohnehin nicht zurückholen. Wie gesagt, dafür gibt's die Teilfreistellung.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.341 Beiträge

@subarucamui  schrieb:

Ist mit dem Freistellungsauftrag die Körperschaftsteuer auch abgegolten oder wie gestaltet es sich da?


Für Dich fällt auf alle Gewinne (Dvidenden, Ausschüttungen, Kursgewinne, Zinsen etc.) immer nur die Abgeltungssteuer an. MIt Zahlung dieser Abgeltungssteuer sind alle Ansprüche des Staates abgegolten – daher der Name.

Andere Steuerarten (Quellensteuer, Körperschaftssteuer, Sonstwassteuer) sind für Dich nicht relavant sondern werden bei Bedarf bereits vorher (intern) abgeführt.

 

Solange Dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist muss Du nichts zahlen sondern der fällige Betrag wird vom Freibetrag abgezogen.

subarucamui
Autor ★
4 Beiträge

@GetBetter @paba vielen lieben Dank für die Antworten, dann muss ich mir da keine Sorgen machen und dann klappt das ja mit dem Freistellungsauftrag ja 😊

 

Ihr seid die Besten!

CocoJoe
Autor ★
7 Beiträge

Hi @subarucamui 

 

Ups sorry, ich hatte hier gerade wohl einen kleinen Anzeigefehler und hab getippt, ohne die ganzen Antworten schon gesehen zu haben Smiley (überglücklich)!

 

Ich bin selber noch relativ neu dabei und kann dir zu deiner Quellsteuerfrage direkt nicht helfen.

 

Aber ich kann dir schon mal sagen, dass du definitiv einen ausschüttenden ETF wählen solltest, solange du deinen Steuerfreibetrag nicht ausnutzt. Denn nur für steuerlich relevante Erträge kann man den Steuerfreibetrag überhaupt ansetzen.

Weil es die im Thesaurierer nicht gibt (wird ja direkt wiederangelegt), wirst du also mit der Vorabpauschale, die es seit 2018 gibt, besteuert.

 

Lies dir auf jeden Fall mal den Artikel "ETF und Steuern" auf justETF durch, da ist das ziemlich gut erklärt. Hier haben wir auch gerade schon darüber gesprochen.

 

Viele Grüße,

CocoJoe

subarucamui
Autor ★
4 Beiträge

@GetBetter ich habe mich nun nochmal informiert und bin zu einem ausschüttenden MSCI World übergegangen der in Irland angesiedelt ist und den Index physisch abbildet. Das wären meine Kriterien. Bin da auf den A1C9KL gestoßen. Oder hättest du noch eine andere Idee welcher unter den Kriterien besser passen würde?