Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Depotzusammenführung Ehepartner Steuer

bennik
Autor ★
10 Beiträge

Liebe Community,

ich hätte mal wieder eine Frage, über die ich grade gestolpert und ehrlich gesagt erschrocken bin. Ich habe diesen Monat meine Verlobte geheiratet. Bereits vor ca. 2. Monaten habe ich unsere Depots zusammengeführt, da ich mir dadurch ein unkomplizierteres Vorgehen bei der Steuererklärung etc. erhoffe. 

Jetzt habe ich grade unter https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/steuern/#8 gelesen, dass:

"Schenkungssteuer bei ETF-Depots vermeiden

Für (Ehe-)Paare stellt sich die Frage, ob die Partner ein Gemeinschaftsdepot oder zwei Einzeldepots eröffnen sollen. Da beim Gemeinschaftsdepot die Schenkungssteuer ins Spiel kommen kann, lautet die Empfehlung ganz klar: Immer zwei getrennte Depots eröffnen.

Für Ehepaare gilt ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 500.000€ in einem Zeitraum von 10 Jahren. Für nicht verheiratete Paare sind es lediglich 20.000€. Ein gemeinschaftlich geführtes Depot (dasselbe gilt aber auch für Girokonten) wird vom Finanzamt als Schenkung verstanden, was unangenehme steuerliche Folgen nach sich ziehen kann. Immerhin kann diese in Extremfällen bis zu 50% betragen.

Deswegen ist der sinnvolle Weg, zwei getrennte Depots zu eröffnen und sich bei Bedarf gegenseitig Vollmachten auszustellen. Dadurch haben die Partner Zugriff auf das jeweilige andere Depot, aber der Schenkungssteuer-Freibetrag wird nicht angetastet."

 

HIIILFE:

Müssen wir jetzt tatsächlich 50% Steuern zahlen. In dem Formular der Comdirect hatte ich Schenkung angekreuzt und davor extra nochmal telefonisch bei der Comdirect nachgehört, ob das dann steuerfrei ist (wie es ja auch in Klammern auf dem Formular steht).

 

Hätten wir warten müssen, bis wir verheiratet sind oder bezieht sich das nur auf das Steuerjahr? Der Betrag lag auf jeden Fall über 20.000 Euro und jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich eine Menge Steuerabzüge bekomme.

 

Beruhigt mich bitte mal kurz 🙂

 

Beste Grüße im Voraus und danke für die Antworten...

22 ANTWORTEN

Iolani
Experte
98 Beiträge

@Fix1 

Dein Einwand ist berechtigt, soweit er sich auf Angaben in den amtlichen Vordrucken bezieht. Diese must du aber erst ausfüllen, wenn du vom FA dazu aufgefordert wirst.

Die erforderliche Meldung nach 30 ErbStG kann formlos erfolgen. Und wenn ich heute so eine Meldung abgeben würde, würde ich natürlich wahrheitsgemäß meinen heutigen Familienstand (verheiratet) angeben.

Gruß,

Iolani

bennik
Autor ★
10 Beiträge

Vielen Dank nochmal für all die Antworten (und auch den Hinweis auf die hilfreiche Antwort...war mir ebenfalls neu).

Ich habe mich jetzt nochmal zusätzlich bei einer Steuerberaterin abgesichert, die mir folgende Infos gab:

- Grundsätzlich soll ich mir erstmal keine Gedanken machen.

- Im Zweifelsfall würde ich prinzipiell schon darüber aus der Nummer kommen, dass die Differenz wie weiter oben geschrieben eben "nur" 40.000 beträgt und die Hälfte davon noch im Freibetrag liegen würde.

- Notfalls könnte man ansonsten noch einen Dreizeiler festhalten, dass die Schenkung sozusagen als "Ehegeschenk", also mit Blick auf die Hochzeit getätigt wurde.

Im Kern hat sie aber vor allem gesagt, dass vermutlich gar nichts passieren wird und wenn überhaupt eine kurze Erklärung (da würde ich mir dann von ihr bei den Formulierungen helfen lassen) ausreichen würde.

 

PUUUUH...damit startet es sich doch schon wieder entspannter ins Wochenende 🙂

 

1000 Dank für eure sehr ausführlichen Antworten...wirklich nicht alltäglich, wie toll einem hier im Forum geholfen wird!

 

@Iolani @Fix1 @GetBetter -> DANKE

DrTool
Experte ★
159 Beiträge

Ich möchte an der Stelle noch einen Hinweis geben:

Das Thema Schenkung unter Eheleuten hat fast niemand so wirklich auf dem Schirm, bis das Finanzamt klopft.

Einem guten Bekannten von mir (selbstständiger Bau-Ing, klassische Ein-Verdiener-Ehe) wurde vom FA anläßlich einer Betriebsprüfung fortlaufende Schenkung an die Ehefrau vorgeworfen. (z.B. in diesem Beitrag beschrieben).

Es wurden in dem Fall nicht einmal vorsätzlich größere Beträge verschoben, um das Haftungsrisiko zu minimieren, aber es wurde ein Gemeinschaftkonto für die Familienfinanzen genutzt. 

Das Finanzamt nahm nun genau mit dem im Beitrag genannten Argument eine langjährige Schenkungsbeziehung an:

 

"Wenn aber ein Ehepartner auf diese Art und Weise  (Anm. nämlich Gemeinschaftkonto) mitberechtigt wird am Kontenstand des anderen, einzahlungsfähigen Ehegatten, liegt jedes Mal eine Schenkung vor."

 

Das führte am Ende zu einer Steuernachzahlung, die diesen gut florierenden Haushalt sicher nicht umbrachte, aber natürlich massiv ärgerlich ist.

Für mich habe ich mitgenommen, dass jeder Ehepartner seine eigenen Konten führt mit wechselseitigen Vollmachten und bei Übertrag von Beträgen Verwendungszwecke zum Einsatz kommen, die eindeutig familiäre Interessen bekunden..