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Depotzusammenführung Ehepartner Steuer

bennik
Autor ★
10 Beiträge

Liebe Community,

ich hätte mal wieder eine Frage, über die ich grade gestolpert und ehrlich gesagt erschrocken bin. Ich habe diesen Monat meine Verlobte geheiratet. Bereits vor ca. 2. Monaten habe ich unsere Depots zusammengeführt, da ich mir dadurch ein unkomplizierteres Vorgehen bei der Steuererklärung etc. erhoffe. 

Jetzt habe ich grade unter https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/steuern/#8 gelesen, dass:

"Schenkungssteuer bei ETF-Depots vermeiden

Für (Ehe-)Paare stellt sich die Frage, ob die Partner ein Gemeinschaftsdepot oder zwei Einzeldepots eröffnen sollen. Da beim Gemeinschaftsdepot die Schenkungssteuer ins Spiel kommen kann, lautet die Empfehlung ganz klar: Immer zwei getrennte Depots eröffnen.

Für Ehepaare gilt ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 500.000€ in einem Zeitraum von 10 Jahren. Für nicht verheiratete Paare sind es lediglich 20.000€. Ein gemeinschaftlich geführtes Depot (dasselbe gilt aber auch für Girokonten) wird vom Finanzamt als Schenkung verstanden, was unangenehme steuerliche Folgen nach sich ziehen kann. Immerhin kann diese in Extremfällen bis zu 50% betragen.

Deswegen ist der sinnvolle Weg, zwei getrennte Depots zu eröffnen und sich bei Bedarf gegenseitig Vollmachten auszustellen. Dadurch haben die Partner Zugriff auf das jeweilige andere Depot, aber der Schenkungssteuer-Freibetrag wird nicht angetastet."

 

HIIILFE:

Müssen wir jetzt tatsächlich 50% Steuern zahlen. In dem Formular der Comdirect hatte ich Schenkung angekreuzt und davor extra nochmal telefonisch bei der Comdirect nachgehört, ob das dann steuerfrei ist (wie es ja auch in Klammern auf dem Formular steht).

 

Hätten wir warten müssen, bis wir verheiratet sind oder bezieht sich das nur auf das Steuerjahr? Der Betrag lag auf jeden Fall über 20.000 Euro und jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich eine Menge Steuerabzüge bekomme.

 

Beruhigt mich bitte mal kurz 🙂

 

Beste Grüße im Voraus und danke für die Antworten...

22 ANTWORTEN

Iolani
Experte
98 Beiträge

Hallo @bennik ,

schau einmal hier: https://www.ruisingersteiner.de/blog/500/verlobung-rechtliche-folgen/

"Im Steuerrecht kann die Verlobung im Rahmen der Schenkungssteuer wichtig werden. Der Fiskus geht bei einer teuren Schenkung unter Verlobten davon aus, dass die Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschließung erfolgt. Das heißt die Schenkung muss erst zum Zeitpunkt der Eheschließung versteuert werden und zu diesem Zeitpunkt gilt der hohe Freibetrag für Eheleute. Wird die Verlobung allerdings wieder aufgelöst, muss die Schenkung versteuert werden, wenn der Schenker sie nicht ohnehin zurückverlangt."

Gruß,

Iolani

Ach ja: Glückwunsch zur Hochzeit!

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

@bennik 

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Vermählung.

 

Die genauen Regeln kenne ich ehrlich gesagt nicht. Beispielsweise im Bereich der Lohnsteuer gelten die steuerlichen Vorteile zwar grundsätzlich für das gesamte Jahr in dem die Hochzeit stattfindet, ob das allerdings für Schenkungen auch gilt entzieht sich meiner Kenntnis. Aufgrund des Links von @Iolani  wäre ich aber relativ gelassen.

 

Im schlimmsten Fall: Als Schenkung wäre nur die Hälfte der Differenz der beiden Depots anzusetzen. Wenn also die beiden Einzeldepots nicht mindestens 40.000 € Größenunterschied hatten...

Ja, ich weiß: Es sind 10 Jahre zu betrachten. Wie soll dsa aber kontrolliert werden?

 

Ungeachtet dessen:


@bennik  schrieb:

Deswegen ist der sinnvolle Weg, zwei getrennte Depots zu eröffnen und sich bei Bedarf gegenseitig Vollmachten auszustellen.


Das halte auch ich für den richtigsten Weg.

Bei der Steuererklärung macht es ohnehin keinen Unterschied, im Falle einer künftigen Trennung aber sehr wohl.

Diskussionen zu dem Thema mit Vor- und Nachteilen findest Du einiger hier in der Community.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Hallo,

 

zunächst auch erst einmal von mir alles Gute zur Hochzeit! 🙂

 

Zuerst die gute Nachricht: Steuerabzüge automatischer Art wird es nicht geben, weil diese für die Schenkungsteuer nicht vorgesehen ist.

 

Vielmehr wird die Bank das für die Besteuerung des Schenkers zuständige FA über die Schenkung unterrichten. Von dort werdet ihr vermutlich/vielleicht angeschrieben und womöglich aufgefordert, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. Dann wäre bzw ist der richtige Zeitpunkt, um Kontakt aufzunehmen und das mit dem Finanzamt zu klären. Womöglich ist es in dem Fall aber auch besser, das erst mit einem Steuerberater abzusprechen. Es kann nämlich sein, dass man sich unfreiwillig im Telefonat mit dem Finanzamt um Kopf und Kragen redet. Das ist zu vermeiden.

 

Du hattest die Hoffnung geäußert, dass vielleicht schon deswegen alles in Ordnung sei, weil Schenkung und Hochzeit ja im gleichen Jahr stattfanden. Die Schenkungsteuer ist jedoch eine stichtagsbezogene Steuer (anders als zB die Einkommensteuer). Deswegen ist euer Verhältnis zum Stichtag der Schenkung maßgeblich. Leider seid ihr da noch nicht verheiratet gewesen, sodass sich Probleme ergeben können.

 

Wenn also alles dumm läuft, muss ermittelt werden, wer überhaupt wem etwas geschenkt hat. 

 

Mal angenommen, Eure beiden Depots wären jeweils 50.000 EUR wert gewesen. Dann würde ich ggü. dem Finanzamt in die Richtung argumentieren, dass Ihr euch beide quasi im Ergebnis gar nichts geschenkt habt (also Leistung und Gegenleistung sind gleich). Das dürfte in meinen Augen kein Problem geben.


Wenn jedoch dein Depot am Stichtag beispielsweise 100.000 EUR und das deiner Ehefrau "nur" 50.000 EUR wert gewesen ist, dann würde ich mich als Finanzamt auf den Standpunkt stellen, dass Du ihr 25.000 EUR geschenkt hast. Wenn man davon den Freibetrag von 20.000 EUR abzieht, käme man auf 5.000 EUR steuerpflichtige Bereicherung, die mit einem Steuersatz von 30% zu versteuern wäre (=1.500 EUR).

 

Der anzuwendende Steuersatz nach Paragraph 19 ErbStG berägt nämlich erst ab einem stpfl. Erwerb von über 6 Mio EUR 50 Prozent. Ich weiß, dass dich das nicht tröstet, aber ich wollte es zumindest gesagt haben.

 

 

Ein Auseinanderziehen der beiden Schenkungen wäre in meinen Augen übrigens nicht sachgerecht. Man kann also meines Erachtens eben nicht sagen, dass Du ihr etwas geschenkt hast und sie dir auch (was ja dann theoretisch wesentlich teurer werden könnte). Denn Eure Depotzusammenlegung erfolgt mittels eines gemeinsamen "Willensakts". Stell dir vor, dein Vater "schenkt" dir ein Haus im Wert von 300.000 EUR mit der Auflage, ihm 50.000 EUR in bar zu geben. Dann liegt auch nur eine Schenkung in deine Richtung in Höhe von 250.000 EUR vor und nicht etwa eine Schenkung von ihm (300.000 EUR) und eine von dir (50.000 EUR).

 

Die Anmerkung von @Iolani finde ich übrigens sehr spannend. Das kannte ich noch gar nicht. Danke dafür! Vielleicht kommst du über den Weg sauber raus aus der Nummer.

 

Ich hoffe, ich konnte zumindest ein klein wenig helfen.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

bennik
Autor ★
10 Beiträge

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten! Ein Stückweit habt ihr mich schon mal beruhigt 😉 Nicht das direkt der Ehesegen schief hängt, weil der Gatte das Vermögen an den Fiskus verschwendet hat 😉

 

Nochmal ein zwei Fragen zum Verständnis:

1) @GetBetter  Die Differenz lag tatsächlich ziemlich genau bei 40.000 Euro (ca. 39.500) -> warum ist das ausschlaggebend?

 

2) Wir haben beide das Geld auf unser gemeinsam Konto geschenkt...also eigentlich hat sich der Besitzer nicht wirklich geändert, es ist jetzt eben nur auf dem gemeinsamen Konto -> also von Konto A (nur mein Konto) zu Konto B (gemeinsames Konto) und das selbe bei meiner Frau -> das ändert aber nichts an der Tatsache, oder?

 

3) @GetBetter Was hast du mit 10 Jahren gemeint? Das habe ich nicht ganz verstanden?

 

4) @Iolani "Der Fiskus geht bei einer teuren Schenkung unter Verlobten davon aus, dass die Schenkung unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschließung erfolgt." -> würde das also vermutlich bedeuten, dass auch unsere Verlobung sozusagen schon vorgreifend zählt hinsichtlich der Schenkung?

 

5) @GetBetter Getrennte oder gemeinsame Depotführung haben wir lange diskuttiert und sind uns so einige geworden. Woran ich allerdings auch nicht gedacht hatte ist, dass jetzt auf alles Kirchensteuer anfällt, richtig? Ich bin nicht in der Kirche und musste diese davor nicht zahlen, haha...jetzt bekommen sie mich also doch noch 😉

 

1000 Dank schon jetzt für die Antworten. ICh weiß, dass ihr alle keine Steuerberater seid aber für eine erste Beruhigung meiner schwachen Nerven seid ihr schon mal Gold wert 😉

 

Grüße 

bennik
Autor ★
10 Beiträge

@Fix1 Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Wie du in meiner letzten Nachricht schon lesen kannst sind die Beträge in etwa so, wie du es im zweiten Beispiel erwähnt hast. 1500 Euro Steuern würden weh tun und mich ärgern, aber im schlimmsten Fall würde davon die Welt nicht untergehen...also vielen Dank auch für deine weiter Erklärung 🙂

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Wenn die Differenz zwischen eurer beider Depots zum Übertragungsstichtag nicht größer war als 40.000 EUR, dann würde ich an deiner Stelle erst einmal beruhigt abwarten. Es spielt auch keine Rolle, wie sich die verschenkten Werte nun weiter entwickeln.

 

Denn dann läge nach meinem Verständnis eine Schenkung in Höhe von 20.000 EUR vor (nämlich 50% von 40.000 EUR). Davon wäre der Freibetrag abzuziehen, der für deinen Fall zufälligerweise 20.000 EUR beträgt. Damit wärst du aus der Schenkungsteuer raus.

 

Zum Thema 10 Jahre: Für Zwecke der Schenkungsteuer werden sämtliche Schenkungen, die innerhalb eines 10-Jahreszeitraums an den gleichen Beschenken gehen, zusammen gezählt und auf komplizierte Art und Weise versteuert.

 

Ergebnis daraus: Innerhalb eines 10-Jahreszeitraums kann nur einmal der persönliche Freibetrag in Anspruch genommen werden. Wenn sich innerhalb des 10-Jahreszeitraums dann noch der Verwandtschaftsgrad ändert (so wie bei dir), wird es aber erst recht kompliziert. Lies dir nur mal zur Freude § 14 ErbStG durch.

 

Wichtig für dich ist nur: Zusammen mit den 20.000 EUR, die du jetzt möglicherweise an deine Frau verschenkt hast, solltest du nicht mehr als 500.000 EUR in den nächsten zehn Jahren an deine Frau verschenken, wenn du Schenkungsteuer sparen willst. 😉

 

 

bennik
Autor ★
10 Beiträge

@Fix1 @Das klingt schon mal gut😅 Auf die 20.000 kommst du, weil die 40.000 Euro Differenz nochmal durch zwei geteilt werden, richtig (also sozusagen nur die Hälfte an meine Frau geht).

Wie würde es sich verhalten, wenn sie eine weitere Schenkung, beispielsweise von ihrem Vater, erhält. Wäre dann also der „Freibetrag“ bei ihr ausgeschöpft und alles müsste versteuert werden? 

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Ganz genau. Von der Differenz zwischen eurer beider Depots hast du nur die Hälfte deiner Frau geschenkt. Die anderen 50% gehören weiterhin dir.

 

Schenkungen deines Schwiegervaters an deine Frau sind eine komplett andere Baustelle. Er kann deiner Frau 400.000 EUR innerhalb von zehn Jahren schenken, ohne dass Steuern anfallen. Schenkungen von dir an deine Frau haben damit nix zu tun.

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

@bennik 

@Fix1hat Deine Fragen an mich ja schon beantwortet – und dies zu meiner meiner vollsten Zufriedenheit 😉

 

Hier nochmal ein von mir schon einige Male verlinktes Video zum Thema Gemeinschaftskonto, -depot und Schenkungssteuer: klick.

Ich bin zwar nicht sicher ob das alles so heiß gegessen wird wie es der Steuerberater kocht, aber zum Grundverständnis kann man sich das ruhig mal ansehen.

 


@bennik  schrieb:

Woran ich allerdings auch nicht gedacht hatte ist, dass jetzt auf alles Kirchensteuer anfällt, richtig? Ich bin nicht in der Kirche und musste diese davor nicht zahlen


Siehe hier.

Wenn man bedenkt, dass Einzeldepots bei der Steuererklärung üblicherweise nichtmal erwähnt werden müssen und ihr euch durch die Zusammenlegung u.a. "ein unkomplizierteres Vorgehen bei der Steuererklärung" erhofft hattet, würde ich sagen:

Satz mit x 😉