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am 27.05.2021 21:23
Dein Einwand ist berechtigt, soweit er sich auf Angaben in den amtlichen Vordrucken bezieht. Diese must du aber erst ausfüllen, wenn du vom FA dazu aufgefordert wirst.
Die erforderliche Meldung nach 30 ErbStG kann formlos erfolgen. Und wenn ich heute so eine Meldung abgeben würde, würde ich natürlich wahrheitsgemäß meinen heutigen Familienstand (verheiratet) angeben.
Gruß,
Iolani
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am 28.05.2021 07:47
Vielen Dank nochmal für all die Antworten (und auch den Hinweis auf die hilfreiche Antwort...war mir ebenfalls neu).
Ich habe mich jetzt nochmal zusätzlich bei einer Steuerberaterin abgesichert, die mir folgende Infos gab:
- Grundsätzlich soll ich mir erstmal keine Gedanken machen.
- Im Zweifelsfall würde ich prinzipiell schon darüber aus der Nummer kommen, dass die Differenz wie weiter oben geschrieben eben "nur" 40.000 beträgt und die Hälfte davon noch im Freibetrag liegen würde.
- Notfalls könnte man ansonsten noch einen Dreizeiler festhalten, dass die Schenkung sozusagen als "Ehegeschenk", also mit Blick auf die Hochzeit getätigt wurde.
Im Kern hat sie aber vor allem gesagt, dass vermutlich gar nichts passieren wird und wenn überhaupt eine kurze Erklärung (da würde ich mir dann von ihr bei den Formulierungen helfen lassen) ausreichen würde.
PUUUUH...damit startet es sich doch schon wieder entspannter ins Wochenende 🙂
1000 Dank für eure sehr ausführlichen Antworten...wirklich nicht alltäglich, wie toll einem hier im Forum geholfen wird!
@Iolani @Fix1 @GetBetter -> DANKE
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am 28.05.2021 09:44
Ich möchte an der Stelle noch einen Hinweis geben:
Das Thema Schenkung unter Eheleuten hat fast niemand so wirklich auf dem Schirm, bis das Finanzamt klopft.
Einem guten Bekannten von mir (selbstständiger Bau-Ing, klassische Ein-Verdiener-Ehe) wurde vom FA anläßlich einer Betriebsprüfung fortlaufende Schenkung an die Ehefrau vorgeworfen. (z.B. in diesem Beitrag beschrieben).
Es wurden in dem Fall nicht einmal vorsätzlich größere Beträge verschoben, um das Haftungsrisiko zu minimieren, aber es wurde ein Gemeinschaftkonto für die Familienfinanzen genutzt.
Das Finanzamt nahm nun genau mit dem im Beitrag genannten Argument eine langjährige Schenkungsbeziehung an:
"Wenn aber ein Ehepartner auf diese Art und Weise (Anm. nämlich Gemeinschaftkonto) mitberechtigt wird am Kontenstand des anderen, einzahlungsfähigen Ehegatten, liegt jedes Mal eine Schenkung vor."
Das führte am Ende zu einer Steuernachzahlung, die diesen gut florierenden Haushalt sicher nicht umbrachte, aber natürlich massiv ärgerlich ist.
Für mich habe ich mitgenommen, dass jeder Ehepartner seine eigenen Konten führt mit wechselseitigen Vollmachten und bei Übertrag von Beträgen Verwendungszwecke zum Einsatz kommen, die eindeutig familiäre Interessen bekunden..

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