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Clearstream beendet Handhabung von Cannabis-Wertpapieren. Folgen?

Jinxed
Autor ★
9 Beiträge

Hallo zusammen,

 

Die Nachrichten sind noch relativ frisch, daher gab es vielleicht bisher keine Mitteilungen. Clearstream beendet die Handhabung von den meisten (Liste siehe PDF in Quelle) Wertpapieren mit Bezug zu Cannabis. [Quelle: Clearstream.com

Bis zum 28. September 2018 sollen alle Positionen mit Bezug zum Clearstream-Banking entfernt werden.

Clearstream begründet das mit 'rechtlichen Gründen', dass sie diese Wertpapiere nicht mehr prozessieren 'können'.

 

Ich habe dazu folgende Fragen, denn allein aus den zur Verfügung gestellten Aussagen, bin ich mir nicht sicher, was das für Folgen haben wird:

 

1) Was passiert wenn ich meine Positionen einfach behalte? Werde diese zwangsverkauft oder eingefroren? 

 

2) Ich wollte eigentlich auf 'Buy&Hold' setzen. Verkaufen möchte ich also eigentlich nicht. Damit steht ja eigentlich ein Übertrag im Raum. Gibt es eine Möglichkeit diese Angelegenheit innerhalb von comdirect zu regeln? (Positionswechsel zum außerbörslichen Handel bzw. anderer Clearstream entkolppelter Markt?)

 

3) Würdet ihr überhaupt jetzt schon agieren oder die Situation noch ein wenig abwarten? Es kann ja immer sein, dass die Politik reagiert. Es handelt sich ja noch um einen Handlungsspielraum von knapp 3 Monaten.

 

Die Reaktion von Clearstream kommt für weite Teile der Community im Cannabishandel ziemlich plötzlich, gerade hinsichtlich der kürzlichen Legalisierung in Canada zum 17. Oktober. Ein Dämpfer für den bisher sehr bulligen Markt.

 

Würde mich über eine kurze Adressierung meiner Fragen freuen und natürlich über weiteren Input von euch, wie ihr die Situation für euch handhaben werdet.

 

Grüße,

Jinxed

85 ANTWORTEN

phe2017
Autor ★★
13 Beiträge

@Zargoras  schrieb:

Scheinbar gibt es ein Umdenken, zumindest berichtet das Handelsblatt darüber:

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/aktien/aktienhandel-deutsche-boerse-haelt-an-handel-mi...

 

Aber komisch, das das Handelsblatt so spät dabei ist, es zu berichten, auch hier geht es wohl nur um medizinische Zwecke...


Ja. Das Handelsblatt ist spät dabei. Die Pressemitteilung von Clearstream dazu ist vom 29.06. Allerdings ist das relativ nichtssagend. Die erste Liste von betroffenen Wertpapieren vom 22.06 war schon nicht vollständig, eine aktualisierte Liste gibt es von diesem Unternehmen noch nicht.  Das Kriterium "Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis" dürfte zudem etwas schwierig werden. Ich bin gespannt wie das bis zum 28.09 angewendet werden soll. Es ist durchaus zu erwarten, das ein Teil der kanadischen Firmen nach der vollständigen Legalisierung in Richtung des Freizeitmarktes expandieren werden/wollen.  Stand heute ist deren Hauptgeschäft  natürlich medizinisches Cannabis.

CD_Flo
Autor ★★
18 Beiträge

Any news?

 

Hat man sich auf @SMTcomdirect Seite schlaugemacht?

Kann man seinen Kunden irgendetwas raten oder erzählen?

 

Würde da gerne von offizieller Seite zumindest eine Status-Nachricht bekommen.

 

Danke 😉

Jinxed
Autor ★
9 Beiträge

Wer weiß wie viel Zeit Clearstream gebraucht hat, um so eine Liste/Mitteilung im Vorfeld zu verfassen. Ich traue den alles zwischen einem Vormittag bis Monate zu.

Hoffe nur, dass es ebenfalls zu einer Korrektur nach hinten bzgl. der Inkraftzetzung kommt. 

centwert
Autor ★
3 Beiträge

wer an den genauen Zusammenhängen der Clearstream-Verwahrproblematik interessiert ist, kann diese im Blogbeitrag https://www.centwert.de/was-tun-wenn-clearstream-keine-cannabisaktien-mehr-verwahrt/ nachlesen. Am 13.07. gibt es einen Folgebeitrag mit Informationen, wie die Banken/Broker ihre Kunden hier weiter unterstützen.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Danke @centwert, das ist ein schön recherchierter Beitrag. Roboter (fröhlich)

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Offenbar kommt es doch nicht so schlimm bei den Cannabis-Aktien. Mehr dazu steht hier.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

centwert
Autor ★
3 Beiträge

Wenn jemand wissen will, wie Banken und Broker bei der Clearstream-Problematik helfen, der kann sich hier informieren: https://www.centwert.de/lagerstellenwechsel-von-cannabisaktien-wie-helfen-die-banken/

Auch von comdirect gibt es hier ein umfangreiches Statement zu lesen.

phe2017
Autor ★★
13 Beiträge

@centwert  schrieb:

Wenn jemand wissen will, wie Banken und Broker bei der Clearstream-Problematik helfen, der kann sich hier informieren: https://www.centwert.de/lagerstellenwechsel-von-cannabisaktien-wie-helfen-die-banken/

Auch von comdirect gibt es hier ein umfangreiches Statement zu lesen.


Das ist doch endlich mal nicht so ne Wischi-Waschi-Aussage. Vielen Dank dafür 🙂

CD_Flo
Autor ★★
18 Beiträge

„Wir führen automatisch kurz vor der Einstellung der Verwahrdienstleitung durch Clearstream Banking S. A. einen Lagerstellen-Wechsel über alle Kundenbestände ins Ausland durch. Dies ist für unsere Kunden gebührenfrei. Sie müssen nicht selbst aktiv werden und werden von comdirect darüber genau informiert. Anschließend ist der Verkauf bzw. Handel der betroffenen Aktien z. B. an der ausländischen Heimatbörse über comdirect jederzeit möglich.“

„Wenn Kunden es wünschen können Sie uns auch jederzeit vor der automatischen Verlagerung selbst einen, Auftrag zur Umlagerung ihres Bestandes erteilen. Dieser Auftrag ist dann aber kostenpflichtig. Die Verlagerung selbst dauert in der Regel, sofern es keine Besonderheiten gibt, zwei bis drei Tage. In Einzelfällen kann es jedoch länger dauern. Ein Handel während dieser Zeit ist nicht möglich. Ein Lagerstellen-Wechsel muss bei der aktuell Depot-führenden Bank erfolgen. Direkt im Rahmen einer Depotneueröffnung mit Depotübertrag ist dies nicht möglich. Bei von Kunden selbst erteilten Aufträgen zur Umlagerung sollte uns der Auftrag rund vier Wochen vor dem von Clearstream genannten Termin vorliegen.“

---------------------------------------------------------------------------------

 

Heißt also:

 

Ich muss, wenn ich mit dem von der ComDirect automatisch ausgeführten Auftrag einverstanden bin, NICHTS tun und kann mich zurücklehnen?

 

 

Wir führen automatisch kurz vor der Einstellung der Verwahrdienstleitung durch Clearstream Banking S. A. einen Lagerstellen-Wechsel über alle Kundenbestände ins Ausland durch.

.......

.......

Anschließend ist der Verkauf bzw. Handel der betroffenen Aktien z. B. an der ausländischen Heimatbörse über comdirect jederzeit möglich.“

 

Heißt das, das die Aktien bereits einen "ausländischen Stempel" besitzen nach der Umlagerung und ich direkt, z.B. am CSE, meine Bestände verkaufen könnte?

 

1. Kauf an Heimatbörse möglich?

2. Lagerstellenwechsel möglich?

3 .Lagerstellenwechsel bei Depotübertrag möglich?  

comdirect1. ja2. ja

3. nein

 

Wie ist das "Nein" zu deuten?

 

@SMTcomdirect

 

Bestätigung wäre nett 😉

JuiCeBacK
Autor
1 Beiträge

Das Nein  bei Punkt 3 bedeutet das die Aktien nicht woanders gelagert werden nach einem übertrag von einer anderen Bank zu ComDirect. Sie bleiben bei Clearstream gelagert und sind nach dem Stichtag nicht mehr Handelbar. So hab ich das zumindest verstanden!

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