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Besteuerung von Kryptoanlagen (oder Gold, Silber, Plutonium....)

haxo
Legende
3.787 Beiträge

Da man mich ja als respektablen, honorigen Steuerbürger kennt, der nie um 5 Uhr im Schlafanzug unter Blitzlichtgewitter abgeführt wird, habe ich meine Bitcoin Käufe/Verkäufe in eine völlig primitive Excel-Tabelle gefügt und verkaufe auch dementsprechend primitiv.

 

Alle Teile die älter als ein Jahr sind, sind "frei" und werden wenn notwendig oder für richtig empfunden, verkauft. Weil ich Unübersichtlichkeit hasse, meist auch nur in den Tranchen, wie sie gekauft wurden, um nicht noch mehr Stückelung zu schaffen, auch wenn das nur wenig mit "Money-management" zu tun hat.

 

Die Gewinne gebe ich nirgendwo an, Thema für mich erledigt.

 

Allerdings weiß man bei so einem volatilen Wert ja gar nicht, ob nun gerade der älteste FIFO-Anteil den Gewinn gemacht hat, oder ob der Zuwachs von einem jüngeren Teil kommt. Wüsste auch nicht, wie man das berechnen sollte.

 

Ist das dem Finanzamt letztlich egal oder muss man auch noch für jeden Einzelkauf eine Berechnung anführen?

 

ChatGPT Image 22. Mai 2025, 17_09_30.png

Steuerehrliche Grüße

 

hx.

MCGA - Make Community Great Again
3 ANTWORTEN

Pramax
Legende
3.775 Beiträge

Hallo @haxo

 

Man bekommt ja beim physischen Kauf von Edelmetallen beim Händler oder bei der Bank

in der Regel eine Abrechnung/Quittung. Die würde ich aufbewahren und beim Verkauf

der guten Stücke mit der Verkaufsabrechnung vorlegen, wenn die Finanzbehörden danach verlangen.

Wenn die 1 jährige Haltefrist vorüber ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

 

--- Ergänzung ---

Hier kommt noch ein "Aber". Beim Goldverkauf sind u.a. folgende Dinge zu beachten:

Herkunftsnachweis beim Goldverkauf 

--------------------

 

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

Silver_Wolf
Legende
5.274 Beiträge

@haxo  schrieb:

Da man mich ja als respektablen, honorigen Steuerbürger kennt, der nie um 5 Uhr im Schlafanzug unter Blitzlichtgewitter abgeführt wird, habe ich meine Bitcoin Käufe/Verkäufe in eine völlig primitive Excel-Tabelle gefügt und verkaufe auch dementsprechend primitiv.

 

Die Gewinne gebe ich nirgendwo an, Thema für mich erledigt.

 

Allerdings weiß man bei so einem volatilen Wert ja gar nicht, ob nun gerade der älteste FIFO-Anteil den Gewinn gemacht hat, oder ob der Zuwachs von einem jüngeren Teil kommt. Wüsste auch nicht, wie man das berechnen sollte.

 

Ist das dem Finanzamt letztlich egal oder muss man auch noch für jeden Einzelkauf eine Berechnung anführen?

 

 


Wenn du schon eine Tabelle hast, wie ich übrigends auch, dann hast du doch die Übersicht aller Einzelpositionen mit Kaufdatum.

Jede Position ist beim Verkauf getrennt zu bewerten.

Wenn alles in einem Depot liegt wird einfach FIFO angewendet.

Bei mehreren Depots jeweils pro Depot. Das ist unbedingt sinnvoll um die steuerfreien Bestände von den neuen zu trennen.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@haxo  schrieb:

Allerdings weiß man bei so einem volatilen Wert ja gar nicht, ob nun gerade der älteste FIFO-Anteil den Gewinn gemacht hat, oder ob der Zuwachs von einem jüngeren Teil kommt. Wüsste auch nicht, wie man das berechnen sollte.

 

Ist das dem Finanzamt letztlich egal oder muss man auch noch für jeden Einzelkauf eine Berechnung anführen?

Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht so richtig. Du schreibst selbst, dass die Berechnung nach dem FIFO-Prinzip funktioniert. Dem Finanzamt ist es also egal, ob Deine Positionen in Summe gerade im Gewinn- oder Verlustbereich sind. Relevant ist, wie die Situation bei dem Teil der Coins ist, den Du veräußern willst. Wie bei Wertpapieren wird hier überlicherweise von den ältesten Positionen angefangen zu rechnen. Sind ältere Positionen im Plus, jüngere aber deutlich im Minus, müssen gegebenenfalls trotzdem Steuern abgeführt werden.

Am einfachsten wird die Sache, wenn Du immer nur höchstens so viele Teile der Coins verkaufst, wie bereits länger als ein Jahr in Deiner Wallet sind.

 

Eventuell könntest Du die Frage noch einmal präzisieren, falls Du auf einen anderen Punkt hinauswolltest.

 

Viele Grüße

Weinlese