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BB Biotech - Steuern

Löwe
Autor ★
8 Beiträge

Guten Tag zusammen,

 

ich bin neu in der Welt der Aktien und wollte mir ein Portfolio aufbauen, darunter mit den Aktien der BB Biotech.

Allerdings liegt dieses Unternehmen in der Schweiz und wird dementsprechend anderes besteuert. 

Ich selbst habe mich sowohl auf deren Website als auch in gefühlt ganz Google eingelesen, wie genau die Besteuerung ist und welche Kosten hierfür auf mich zu kommen. Allerdings bin ich noch auf keinen Nenner gekommen. 

Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen.

 

 

Rausgefunden (Fragen) habe ich:

 

1. Seit Anfang 2018 wird das Unternehmen BB Biotech als Aktienfond angesehen, dass heißt es gibt eine Teilfreistellung in Höhe von 30%. Konkret heißt das genau, dass ich bei den Erhalt der Dividenen 30% nicht versteuern muss? Und sollte ich die

Aktien irgednwann mal verkaufen, so muss ich auch 30% davon nicht besteuern?

 

2. Da BB Biotech in der Schweiz ansässig ist kommen dementsprechend Quellensteuer bei Dividenen/Verkauf hinzu. Hier 35%. 

15% davon kann ich auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen.

20% kann ich mir aus der Schweiz wiederholen.

Und die restlichen 10% der deutschen Abgeltungssteuer werden abgeozogen oder sofern mein Freistellungsauftrag noch nicht erschöpft ist, gar nicht abgezogen?

 

Diese 15% werden die automatisch angerechnet von der comdirect oder muss ich dazu einen Antrag stellen?

Bzgl. den 20% die man sich aus der Schweiz wiederholen kann, ist mir der Vorgang bekannt (hierzu gibt es bereits gute Threads).

Allerdings benötigt man dafür einen Tax-Voucher der hier 14,90€ zzgl. Ust kostet.

Wenn ich mir jetzt alle 3 Jahre die 20% der Dividenden aus der Schweiz zurückholen möchte, reicht es dann, wenn ich einen Tax-Voucher 2023 bentrage der rückwirkend die andere Jahre beinhaltet und so nur einmal die 14,90€ zahlen muss oder muss ich diesen jedes Jahr beantragen und somit immer die oben genannte Summe bezahlen?

 

Wie verhält es sich bei dem Verkauf der Aktien?

 

Ich hoffe einer oder mehrere von euch können hier etwas Licht ins Dunkle bringen...

 

 

Beste Grüße

 

 

 

 

 

 

18 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.295 Beiträge

@chicken98 

Jetzt hast Du mich ein bißchen auf dem falschen Fuß erwischt.

Für dieses Jahr habe ich meine Freistellungsaufträge anders verteilt als im vergangenen Jahr. Die Zahlung von BB Biotech (ich habe die übrigens auch in meinem Consors-Depot) war daher durch den Freibetrag gedeckt und eine Quellensteuer-Verrechnung hat nicht stattgefunden.

Ich kann's also nicht nachvollziehen was und warum die Consors anders gerechnet hat als im letzten Jahr.

 

 


@chicken98  schrieb:

...nächste Frage stellt sich mir dann : 20% Rückerstattung der Quellensteuer vom  brutto Ertrag oder von der Ertragsausschüttug mit Teilfreistellung(70% vom Brutto Ertrag)......


Gute Frage.

Ich vermute vom Brutto-Ertrag da die Teilfreistellung ja "nur" eine dem Quellensteuerabzug nachgelagerte Stufe ist. Sicher bin ich da aber keineswegs.

 

 


@chicken98  schrieb:

.....machs du das Hauptamtlich oder bist du auch in Kurzarbeit....frage nur weil es so promp ging...........


Weder noch. Freiberuflicher Dauer-Home-Officeler der mal an seinen Prioritäten arbeiten sollte. Smiley (zwinkernd)

 

chicken98
Autor ★
3 Beiträge

hab mal bei Consors angerufen.....Fachabteilung meldet sich..........

      bis dann.....

GetBetter
Legende
8.295 Beiträge

Alles klar.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

huhuhu
Legende
9.101 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@chicken98 

Jetzt hast Du mich ein bißchen auf dem falschen Fuß erwischt.

Für dieses Jahr habe ich meine Freistellungsaufträge anders verteilt als im vergangenen Jahr. Die Zahlung von BB Biotech (ich habe die übrigens auch in meinem Consors-Depot) war daher durch den Freibetrag gedeckt und eine Quellensteuer-Verrechnung hat nicht stattgefunden.

Ich kann's also nicht nachvollziehen was und warum die Consors anders gerechnet hat als im letzten Jahr.

 

 


@chicken98  schrieb:

...nächste Frage stellt sich mir dann : 20% Rückerstattung der Quellensteuer vom  brutto Ertrag oder von der Ertragsausschüttug mit Teilfreistellung(70% vom Brutto Ertrag)......


Gute Frage.

Ich vermute vom Brutto-Ertrag da die Teilfreistellung ja "nur" eine dem Quellensteuerabzug nachgelagerte Stufe ist. Sicher bin ich da aber keineswegs.

 

 


@chicken98  schrieb:

.....machs du das Hauptamtlich oder bist du auch in Kurzarbeit....frage nur weil es so promp ging...........


Weder noch. Freiberuflicher Dauer-Home-Officeler der mal an seinen Prioritäten arbeiten sollte. Smiley (zwinkernd)

 


A ha,

 

Getbetter ist also einer von den reichen hier Smiley (zwinkernd)

...wenn das, dass Shanle hört  Herz

GetBetter
Legende
8.295 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

Getbetter ist also einer von den reichen hier Smiley (zwinkernd)


Frei nach Goethe:

Die Vorstellung gefällt mir wohl, allein mir fehlt der Glaube Smiley (zwinkernd)

huhuhu
Legende
9.101 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@huhuhu  schrieb:

Getbetter ist also einer von den reichen hier Smiley (zwinkernd)


Frei nach Goethe:

Die Vorstellung gefällt mir wohl, allein mir fehlt der Glaube Smiley (zwinkernd)


 

 

Und das, vor dem Tag des Hasen ?

 

Das ist in Kölle ja anders, DA glaubt man an alles !   Smiley (fröhlich)

 

...sogar an Steuerfähigkeit  Smiley (zwinkernd)

 

det2fe
Autor ★★
30 Beiträge

Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber die Überschrift passt:
Weiß jemand, ob beim Verkauf von BB Biotech der Gewinn bzw. Verlust mit dem Verlusttopf für Aktien oder mit dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet wird?
Es ist zwar eine Aktie, wird aber bei den Dividenden und bei der Vorabpauschale wie ein Fonds behandelt. Daher nehme ich an, dass auch bei Veräußerung der allgemeine Topf relevant sein könnte. Habe aber nichts Belastbares dazu gefunden.

jottbe
Autor ★
6 Beiträge

Hallo,

 

ja, man muss die Quellensteuern pro Jahr einzeln zurückfordern, aber man kann das innerhalb eines Antrages für mehrere Unternehmen und für die Zahlungen von 3 Jahren machen. Die Voucher muss man dazu für alle Zahlungen bei der Eidgenössischen Stelle (online) einreichen. Die Voucher müssen davor vorher zusammen mit einem Formular beim heimischen Finanzamt abgestempelt werden. Das FA bescheinigt damit der Schweizer Behörde, dass Du tatsächlich in DE steuerlich ansässig bist und damit Anspruch auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Quellensteuer hast.

 

Was Du noch beachten solltest:

- Der Aufwand für das Einreichen bei der Schweizer Behörde ist zwar echt einfach dank der Onlineseite, aber es ist trotzdem ein gewisser Aufwand für Zusammensuchen der Unterlagen, Ausdrucken der Unterlagen, Einreichen beim FA und Warten auf den Rücklauf.

- Die TAX-Voucher stellt leider nicht jede Bank automatisch und kostenfrei aus. Wie das bei Comdirect ist, weiß ich leider nicht.

- Für die Rücküberweisung der zuviel gezahlten QS kannst solltest Du damit rechnen, dass die Dienstleister eine Überweisungs- oder Bearbeitungsgebühr berechnet. Das ist glaube ich weder das Schweizer Amt, noch Deine Empfängerbank sondern wirklich der Dienstleister den die Schweizer verwenden, um das Geld ins Ausland zu überweisen. Das waren bei mir schonmal 8 Euro. Der Betrag hat wohl übrigens nichts mit der Höhe der Zahlung zu tun, sondern ist fix. Aber dafür dass da ein Land wie die Schweiz an an Billiglohnland wie Deutschland Geld überweist, ist das vermutlich billig 😉

- Es gibt also wirklich Gründe, weshalb man Dividendenzahlungen sammelt.

- Dank des Bescheinigungsvorgangs scheinen Finanzämter in Deutschland gerne mehr Infos über Deine Einnahmen bei Banken bekommen zu wollen. Es kann also sein, dass Du plötzlich nach Kapitalerträgen gefragt wirst, obwohl Deine Banken die Steuern ordnungsgemäß und automatisch abführen und Du das deshalb eigentlich nicht melden müsstest.

 

Viele Grüße J

GetBetter
Legende
8.295 Beiträge

@jottbe  schrieb:

Die Voucher müssen davor vorher zusammen mit einem Formular beim heimischen Finanzamt abgestempelt werden. Das FA bescheinigt damit der Schweizer Behörde, dass Du tatsächlich in DE steuerlich ansässig bist und damit Anspruch auf die Rückerstattung der zuviel gezahlten Quellensteuer hast.


Ich habe keine Ahnung, ob es ggf. Unterschiede zwischen den Finanzämtern gibt, sei es aus Ermessensspielraum oder auch aus Unwissenheit, aber mein Finanzamt gibt sich alleine mit dem Antragsformular der schweizer Behörde zufrieden. Noch nie haben die die Tax Voucher sehen wollen und diese  folglich auch noch nie gestempelt.

 


@jottbe  schrieb:

Der Aufwand für das Einreichen bei der Schweizer Behörde ist zwar echt einfach dank der Onlineseite, aber es ist trotzdem ein gewisser Aufwand für Zusammensuchen der Unterlagen, Ausdrucken der Unterlagen, Einreichen beim FA und Warten auf den Rücklauf.


Die Zahlen für den Erstattungsantrag sowie die zugehörigen Tax Voucher muss man natürlich parat haben, seit der Umstellung auf die digitalen Antragsweg braucht aber im Grunde nur noch der Antrag ausgedruckt werden. Mit diesem spaziere ich beim FA rein wenn ich sowieso gerade in der Nähe bin und gehe nach 15 Minuten mit Stempel wieder raus. Fertig.

 


@jottbe  schrieb:

Die TAX-Voucher stellt leider nicht jede Bank automatisch und kostenfrei aus. Wie das bei Comdirect ist, weiß ich leider nicht.


Derzeit 14,90 € je Voucher. Nicht machen!

 


@jottbe  schrieb:

Für die Rücküberweisung der zuviel gezahlten QS kannst solltest Du damit rechnen, dass die Dienstleister eine Überweisungs- oder Bearbeitungsgebühr berechnet. Das ist glaube ich weder das Schweizer Amt, noch Deine Empfängerbank sondern wirklich der Dienstleister den die Schweizer verwenden, um das Geld ins Ausland zu überweisen.


Ich habe noch nie auch nur einen einzigen Cent oder Rappen für solch einen Dienstleister in Rechnung gestellt bekommen. Die einzigen Kosten, die anfallen, sind die Umrechnungsgebühren der Bank, da der Betrag natürlich in Schweizer Franken überwiesen wird.

Hast Du evtl. ein Empfängerkonto angegeben, bei dem die kontoführende Bank ein solches Mindestentgelt berechnet?