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Ausversehen mehr als 801 € als Freibetrag bei zwei Banken angegeben und Betrag schon ausgeschöpft, w
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am 31.08.2019 19:55
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- freibetrag
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01.09.2019 14:20 - bearbeitet 01.09.2019 18:46
Hallo @SBM, ich würde mich auch mal beim Finanzamt und/oder bei der Hotline der CoDi informieren. Bei uns gibt es im Finanzamt auch eine Info Sprechstunde, bei der ich mich in so einem Fall informieren würde (auch "anonym" möglich). Mit der Sprechstunde habe ich schon mehrfach sehr gute Erfahrungen gemacht.
Insgesamt gehe ich aber davon aus, dass du die Situation spätestens mit der Steuererklärung bereinigen kannst. Es handelt sich ja eher um eine Kleinigkeit und du bist ja an einer Klärung interessiert. Allerdings bin ich steuerlich kein Experte und habe hier auch nur ein Bauchgefühl.
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am 01.09.2019 14:38
Vielleicht nicht die frischeste Antwort, aber sicher immer noch aktuell (Steuerrecht ist manchmal echt angestaubt):
https://www.frag-einen-anwalt.de/Zu-hoher-Freibetrag-gewaehlt--f37945.html
Die Selbstanzeige würde ich auch wählen, sofern von keiner der beteiligten Banken der Freibetrag noch verringert und die fälligen Steuern abgeführt werden können. Im Zweifel mit der Selbstanzeige auch noch dem Finanzamt mitteilen, dass man bereit ist, die fälligen 25 % auf den übersteigenden Betrag selbst zu überweisen. Die müssten dann nur einen entsprechenden Bescheid erlassen, damit man bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung einen Nachweis über die bereits gezahlten Steuern hat.
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am 01.09.2019 14:41
@Montgomery schrieb:Insgesamt gehe ich aber davon aus, dass du die Situation spätestens mit der Steuererklärung bereinigen kannst. Es handelt sich ja eher um eine Kleinigkeit und du bist ja an einer Klärung interessiert. Allerdings bin ich steuerlich kein Experte und habe hier auch nur ein Bauchgefühl.
Sorry, aber als Kleinigkeit würde ich Steuern nicht bezeichnen. Nur weil große Banker schon mal Peanuts aus Milliarden machen oder große Persönlichkeiten wegen Steuerhinterziehung eine paar Jahre Freigängerhaft bekommen haben, ist das immer noch eine Straftat. Daher Vorsicht mit solchen Äußerungen bitte. Das Finanzamt rechnet Steuerhinterziehungszinsen etwas anders, als die codi die Zinsen auf's Tagesgeld.
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01.09.2019 15:14 - bearbeitet 01.09.2019 15:15
haxo,
DAS ist aber untypisch Deutsch
...aber richtig !!
h
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am 01.09.2019 15:15
@Dr. Snuggles der Begriff "Kleinigkeit" war nicht ideal gewählt, war aber an der Stelle auch nicht beschönigend gemeint. Es ging mir darum auszudrücken, dass bei aktiv herbeigeführter Aufklärung der Sachlage eine Korrektur nach meiner Laien-Einschätzung wahrscheinlich möglich ist. (Ich würde sagen, das entspricht in etwa auch der Einschätzung des Anwalts bei deinem verlinkten, sehr hilfreichen Artikel). Ich bleibe also dabei, dass ich in diesem Fall Kontakt mit dem Finanzamt (oder Steuerberater für eine formal korrekte Selbstanzeige) aufnehmen würde...
Ich klinke mich aber nun aus der Diskussion aus, da ich nicht ansatzweise Steuerfachmann bin.
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am 01.09.2019 17:45
...Steuerunehrlichkeit scheint auch hier für einige eine lässliche Sünde zu sein.
Wenn jeder Steuerbürger/In auf 200 Euro den auf ihn entfallenden Höchststeuersatz nicht entrichten würde, fehlten dem Staat letztlich Riesenbeträge, die anderswo gut eingesetzt werden könnten.
Ich bin bei diesem Thema jetzt raus.
@haxo ...Curt Götz läuft bei mir unter ferner liefen.
LG Chairman
-expert for nothing-
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am 02.09.2019 13:14
Hallo,
ich würde in jedem Fall auch den Sachverhalt schriftlich an das Finanzamt melden, nur um sicher zugehen und es nicht am Ende mit dem Staatsanwalt zu tun zu bekommen.
Ansonsten habe ich folgenden Artikel gefunden:
Ist allerdings die Summe aller vereinnahmten Zinsen und Dividenden höher als der maximal zur Verfügung stehende Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person, informiert das Bundeszentralamt für Steuern das zuständige Finanzamt. Der Sparer wird dann aufgefordert, im Rahmen der Steuererklärung die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) auszufüllen und einzureichen. In der Regel wird der Fiskus dann rückwirkend Steuern erheben.
Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/geld/zu-hohe-freistellungsauftraege_aid-25587881
Wenn man also nichts tut, passiert scheinbar auch nichts Schlimmes. Ist nur die Frage, ob man so einem Artikel trauen kann 😉
baha
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am 02.09.2019 13:44
Das Wort: Steuerbürger... (nur noch getoppt von: "Jeder Steuerbürgerin")
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 02.09.2019 17:28
Ich hatte vor ca. 16 oder 17 Jahren o.g. Fall, da bekam ich nach ca. 4 Jahren Post von meinem Finanzamt mit der Bitte, doch in Zukunft auf vernünftige Freistellungen zu achten; der Part auf dem vorgefertigten Schrieb mit der Bitte, alle Kapitalerträge für das betroffene Jahr offenzulegen, war allerdings durchgestrichen (da ich zu diesem Zeitpunkt - außer einem Semesterferienjob - keine sonstigen Einkünfte hatte). Das würde sich mit dem Bericht der Aachener Zeitung decken.
Nichtsdestotrotz würde ich das Finanzamt proaktiv kontaktieren und auf den Umstand hinweisen - dort sollte das dann zumindest entsprechend notiert werden.
Viele Grüße,
Jörg
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am 02.09.2019 17:35
1. melden die Banken die Erträge sowieso an das Finanzamz und 2. wollen wir ja bei der Steuer ehrlich sein!
Also: Kurze formlose Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt und alles wird gut.
Ach ja - da fällt mir noch was ein... Ich durfte es selber schon erleben: Die auf dem Amt können sogar auch nett und unkompliziert sein!
Gruß Crazyalex
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