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Ausschüttende ETFs - Wie wird Doppelbesteuerung verhindert beim Wiederanlegen?

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich bin vollkommen neu im ETF- und Finanz-Business und habe in den letzten Tagen schon maximal viel Wissen hierzu aufgesaugt. Aber eine Frage konnte ich mir nicht beantworten: Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe und die ausgeschütteten (bereits versteuerten) Beträge wieder anlege, wie wird sichergestellt, dass diese Beträge später beim Verkauf des ETF nicht erneut besteuert werden?

Was passiert, wenn ich diese ausgeschütteten und versteuerten Beträge in einen anderen ETF bei einem anderen Broker schiebe? Auch hier müsste dann doch sichergestellt werden, dass dieser Betrag später nicht erneut versteuert wird. Oder bin ich hier vollkommen falsch unterwegs?

 

Ich würde gern der allgemein empfohlenen Vorgehensweise folgen und solange einen ausschüttenden ETF besparen, bis mein Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist. Die ausgezahlten Beträge würde ich direkt wieder anlegen. Hier möchte ich aber gern verstehen, wie genau verhindert wird, dass doppelt versteuert wird und ob es dafür bestimmte Voraussetzungen gibt (z.B. muss im gleichen Depot bleiben o.ä.).

 

Habt vielen Dank und einen schönen Abend noch 🙂

 

Grüße

5 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Hallo @Sirchi  und herzlich willkommen.

 


@Sirchi  schrieb:

Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe und die ausgeschütteten (bereits versteuerten) Beträge wieder anlege, wie wird sichergestellt, dass diese Beträge später beim Verkauf des ETF nicht erneut besteuert werden?


Es werden nicht die Beträge sondern die Erträge versteuert.

 

Angenommen Du legst heute einen Betrag von  100 € in einem ETF an und verkaufst die damit erworbenen Anteile in einiger Zeit für 250 €. Dann fällt die Steuer auf den Ertrag (Gewinn) von 150 € an.

 

Die anfänglich angelegten 100 € werden nicht versteuert und es spielt auch keine Rolle ob das 100 € waren die Du von Deinem Gehalt genommen oder aus Ausschüttungen reinvestiert hast. Das kann ja sowieso niemand unterscheiden.

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Ich versuch' es auch noch mal möglichst einfach zu beschreiben.

 

Zu versteuern ist immer nur der Gewinn/Ertrag.

  • Du kaufst für 100 Euro Anteile, der Gewinn liegt bei 0.
  • Dein ETF schüttet Dir nun 10 Euro aus, die als Gewinn versteuert werden (mit 0%, solange Dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist).
  • Du kaufst also Anteile für 10 Euro. Der Gewinn der 10 Euro liegt nun wieder bei 0, Du hast die Anteile schließlich gerade erst gekauft.

In was und bei welchem Broker Du die 10 Euro investierst spielt dabei ebenfalls keine Rolle. 

 

Helfen Dir diese beiden Beschreibungsversuche von @GetBetter und mir? 

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Hallo ihr beiden,

 

habt vielen Dank für eure so schnellen und hilfreichen Antworten!

 

Sicherheitshalber nochmal in meinen Worten: Da ich mit dem versteuerten ausgeschütteten Betrag neue Anteile kaufe, wird dieser Betrag in der Zukunft nicht erneut versteuert, da nur Gewinne versteuert werden, nicht aber die Anteile/eingebrachte Summe. Richtig?

 

Vielen Dank und Grüße

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

So ist es.

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Wunderbar, habt vielen Dank dafür 🙂