abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ausschüttende ETFs - Wie wird Doppelbesteuerung verhindert beim Wiederanlegen?

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich bin vollkommen neu im ETF- und Finanz-Business und habe in den letzten Tagen schon maximal viel Wissen hierzu aufgesaugt. Aber eine Frage konnte ich mir nicht beantworten: Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe und die ausgeschütteten (bereits versteuerten) Beträge wieder anlege, wie wird sichergestellt, dass diese Beträge später beim Verkauf des ETF nicht erneut besteuert werden?

Was passiert, wenn ich diese ausgeschütteten und versteuerten Beträge in einen anderen ETF bei einem anderen Broker schiebe? Auch hier müsste dann doch sichergestellt werden, dass dieser Betrag später nicht erneut versteuert wird. Oder bin ich hier vollkommen falsch unterwegs?

 

Ich würde gern der allgemein empfohlenen Vorgehensweise folgen und solange einen ausschüttenden ETF besparen, bis mein Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist. Die ausgezahlten Beträge würde ich direkt wieder anlegen. Hier möchte ich aber gern verstehen, wie genau verhindert wird, dass doppelt versteuert wird und ob es dafür bestimmte Voraussetzungen gibt (z.B. muss im gleichen Depot bleiben o.ä.).

 

Habt vielen Dank und einen schönen Abend noch 🙂

 

Grüße

5 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

Hallo @Sirchi  und herzlich willkommen.

 


@Sirchi  schrieb:

Wenn ich einen ausschüttenden ETF habe und die ausgeschütteten (bereits versteuerten) Beträge wieder anlege, wie wird sichergestellt, dass diese Beträge später beim Verkauf des ETF nicht erneut besteuert werden?


Es werden nicht die Beträge sondern die Erträge versteuert.

 

Angenommen Du legst heute einen Betrag von  100 € in einem ETF an und verkaufst die damit erworbenen Anteile in einiger Zeit für 250 €. Dann fällt die Steuer auf den Ertrag (Gewinn) von 150 € an.

 

Die anfänglich angelegten 100 € werden nicht versteuert und es spielt auch keine Rolle ob das 100 € waren die Du von Deinem Gehalt genommen oder aus Ausschüttungen reinvestiert hast. Das kann ja sowieso niemand unterscheiden.

t.w.
Legende
5.079 Beiträge

Ich versuch' es auch noch mal möglichst einfach zu beschreiben.

 

Zu versteuern ist immer nur der Gewinn/Ertrag.

  • Du kaufst für 100 Euro Anteile, der Gewinn liegt bei 0.
  • Dein ETF schüttet Dir nun 10 Euro aus, die als Gewinn versteuert werden (mit 0%, solange Dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist).
  • Du kaufst also Anteile für 10 Euro. Der Gewinn der 10 Euro liegt nun wieder bei 0, Du hast die Anteile schließlich gerade erst gekauft.

In was und bei welchem Broker Du die 10 Euro investierst spielt dabei ebenfalls keine Rolle. 

 

Helfen Dir diese beiden Beschreibungsversuche von @GetBetter und mir? 

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Hallo ihr beiden,

 

habt vielen Dank für eure so schnellen und hilfreichen Antworten!

 

Sicherheitshalber nochmal in meinen Worten: Da ich mit dem versteuerten ausgeschütteten Betrag neue Anteile kaufe, wird dieser Betrag in der Zukunft nicht erneut versteuert, da nur Gewinne versteuert werden, nicht aber die Anteile/eingebrachte Summe. Richtig?

 

Vielen Dank und Grüße

NordlichtSH
Mentor ★★
1.947 Beiträge

So ist es.

Sirchi
Autor ★
8 Beiträge

Wunderbar, habt vielen Dank dafür 🙂

Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.