am 27.06.2026 20:49
Anscheinend kann ich einen Freistellungsauftrag nicht online reduzieren. Ich bekomme eine Fehlermeldung. Wieso?
am 28.06.2026 01:18
@CurtisNewton schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Der FSA kann nicht auf unter den bereits genutzten Betrag gesenkt werden. Bei keiner Bank.
Wozu auch, was soll das?
Das hat mit Sicherheit auch damit zu tun, dass der genutzte Freibetrag ans Finanzamt gemeldet wird, um zu verhindern dass dieser mehrfach verbraucht wird.
Das glaube ich mal nicht.
Diese Meldung erfolgt doch erst am Jahresende wenn alle Zahlen fix sind.
Zwischenzeitlich kann man ja Verluste realisieren und dafür Steuern zurück erhalten.
Dieses Geld wird von der Bank gestundet, aber sie kann ja auch erstmal mit der einbehaltenen Steuer arbeiten.
Die Abführung an das FA erfolgt erst im Folgemonat.
am 28.06.2026 04:32
@VSch schrieb:Ich verstehe es so, dass in obigem Beispiel die comdirect für die 1000 Euro Ertrag eben keine Steuer wg. der Freistellung für mich gezahlt hat. Wenn ich den auf 900 reduziere, müsste die Bank 'nur' für 100 Euro die Abgeltungssteuer nachzahlen, also 25Euro. Scheint mir nicht zu kompliziert zu sein.
Mathematisch wäre das natürlich unkompliziert, trotzdem liegt genau an dieser Stelle das Problem. Es würde sich ja um eine Nachbesteuerung bereits abgerechneter Vorgänge handeln. Während im ursprünglichen Moment die Steuer von der Bank einfach einbehalten würde, müsste sie bei nachträglicher Besteuerung die beispielhaften 25 € von dir einfordern ohne eine Garantie zu haben, dass Du diese auch zahlen wirst oder kannst. Die Bank steht gegenüber den Steuerbehörden aber in der Haftung (§ 44 Abs. 5 EStG), hat also kein Interesse an dererlei Spielereien.
Vor diesem Hintergrund und zur Vereindachung der Abläufe ist es den Banken sogar untersagt eine nachträgliche Absenkung auf einen Betrag unterhalb der aktuellen Ausschöpfung zuzulassen. Nachzulesen im Schreiben des Finanzministeriums vom 18.01.2016, Randnummer 258.
Es handelt sich bei der von Dir gemachten Beobachtung also um das übliche Prozedere, das Du auch nicht aushebeln kannst, indem Du auf ein pdf-Formular zurückgreifst. Das Papier ist noch geduldig, Dein Ansinnen würde aber in der anschließenden Bearbeitung abgelehnt werden.
am 28.06.2026 06:59
Ich sehe jetzt auch keinerlei Sinn darin einen FSA noch zu reduzieren. 🙂
am 28.06.2026 10:40
Wenn Buchverluste vorhanden sind könntest du diese realisieren, bis deine Inanspruchnahme wieder unter den gewünschten Betrag gefallen ist, und dann den FSA reduzieren.
Allerdings gibt es Transaktionskosten und es sind die Verlustarten zu beachten. Es bringt nichts, 100 EUR Aktienverluste zu realisieren, wenn man 1000 EUR sonstige Gewinne hat. Was immer gehen sollte, sind Stückzinsen, aber dann brauchst du eben Volumen und/ oder Risikobereitschaft.
am 28.06.2026 11:25
Danke für alle Antworten. Ich verstehe jetzt, dass man den FSA für das laufende Jahr nicht reduzieren kann, wenn der FSA schon ausgenutzt wurde. Man muss das mit dem Finanzamt bei der Steuererklärung regeln.
Für das kommende Jahr habe ich nun einen niedrigeren FSA beantragt.
Gruß VSch