am 04.03.2023 18:50
ebe Experte, ich versuche gerade die Berechnung einer Steuermitteilung einer Dividendenzahlung aus den USA nachzuvollziehen. Irgendwie errechne ich hier Abweichungen. Ich zweifle die korrekte Ausweisung nicht an, sondern will diese nur nachvollziehen können. Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Sprünge helfen könnte, mglw. ein Rechenfehler:
Annahmen:- Ermäßigter Quellensteuersatz 15 % USA.-> Volle Anrechnung auf Kapitalertragssteuer von 25%.
Nach meiner Berechnung wären das dann ein Steuerabzug von 0,25-0,15= 10%
Werte auf der Steuerbescheinigung:
-7zu ihren Gunsten vor Steuern:74
-g Bemessungsgrundlage : 87,06
- Angerechnete Quellensteuer: 13,6
Lege ich aber hier die oben erwähnten 0,25-0,15= 10% zu Grunde, käme ich hier auf einen Steuerabzug von 8,706.
- Ausgewiesene Kapitalertragsteuer ist aber 8,54
So, wo ist hier der Rechenfehler von mir? Wie gesagt, ich zweifle die Richtigkeit nicht an, ich will es nur rechnerisch verstehen. Wahrscheinlich nur eine kleine Sache.
Danke Euch!
am 06.03.2023 00:28
Man findet das natürlich sofort auf Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Erm%C3%A4%C3%9Figter_Steuersatz
Aber ich schreibe es hier nochmal explizit rein.
Falls nochmal jemand nach Kapitalertragsteuer, KESt und Steuersatz fragt. 🙂
Bei der Kirchensteuer gibt es 3 Möglichkeiten: 0%, 8% oder 9%.
Der Steuersatz für die KESt beträgt dabei dann
1 / 4,00
1 / 4,08
1 / 4,09
Ganz nett, aber natürlich ist die Gesamtbelastung durch die Kirchensteuer höher.
Alles zusammen mit Soli macht dann
0,26375000
0,27818628
0,27995110
Die letzte Stelle ist gerundet.
am 06.03.2023 17:21
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
am 06.03.2023 17:32
@feiyang schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
Weil das so vorgeschrieben ist. 😞
Bruttoertrag - Freistellungen - Verlustvortrag - Freibetrag - 4* anrechenbare Quellensteuer
ergibt die Bemessungsgrundlage.
Falls der Betrag in den ersten Schritten schon Null wird wird die Quellensteuer nicht angerechnet.
am 06.03.2023 18:40
@Silver_Wolf schrieb:
@feiyang schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
Weil das so vorgeschrieben ist. 😞
Bruttoertrag - Freistellungen - Verlustvortrag - Freibetrag - 4* anrechenbare Quellensteuer
ergibt die Bemessungsgrundlage.
Falls der Betrag in den ersten Schritten schon Null wird wird die Quellensteuer nicht angerechnet.
Aha 4+ anrechenbare Quellensteuuer war mir hier neu. Ich bin davon ausgegangen, dass beim ermäßigten Quellensteuersatz USA von 15 % ben diese 15% voll angerechnet werden können.
Scheinbar falsch gedacht, von vierfach habe ich bisher nichts gehört., das wären ja dann 60%
06.03.2023 19:17 - bearbeitet 07.03.2023 15:37
06.03.2023 19:17 - bearbeitet 07.03.2023 15:37
@feiyang schrieb:
Aha 4+ anrechenbare Quellensteuuer war mir hier neu. Ich bin davon ausgegangen, dass beim ermäßigten Quellensteuersatz USA von 15 % ben diese 15% voll angerechnet werden können.
Scheinbar falsch gedacht, von vierfach habe ich bisher nichts gehört., das wären ja dann 60%
Die Bemessung ist die Grundlage für die Steuer. 😞
Brutto 100
QuSt 15
Bemessung (ohne Freistellung und Verlustverrechnung) 100 - 4*15 = 40
KESt 10
Netto 100 - 15 - 10 - SolZ = 73,62 EUR
Das sind die gleichen 25% die auch bei inländischen Erträgen anfallen.