am 28.12.2023 16:21
Ich bin leider ein Opfer des "Tiefflieger-verkaufen-Dogmas" von @nmh geworden, d.h. ich
habe dieses Jahr konsequent Depotleichen und Werte, die auf dem Weg zu Depotleichen waren,
aus dem Depot gekehrt.
Und was ist das Ergebnis: ich habe so gut wie keine Buchverluste, die ich jetzt noch schnell am Jahresende
realisieren könnte.
So ein Pech aber auch!
Gruß, Pramax
am 28.12.2023 16:34
Das Paradoxe ist ja, je mehr Kapitalertragssteuer man an Ende vom Jahr zahlen muss, desto besser ist es!
29.12.2023 13:56 - bearbeitet 29.12.2023 14:45
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Erinnerung, die vielen Infos und Erklärungen. Habe mir das jetzt auf Termin gelegt für Anfang Dezember 2024.
Freistellungsauftrag habe ich gestern noch reaktiviert (oder wieder aufgefüllt?) durch Verlust-Realisierung und im anrechenbaren Quellensteuersteuertopf sind auch noch ein paar EUR. Das sollte mit der erwarteten PLUS-Tagesgeldzinszahlung, die heute oder wann auch immer stattfindet, dann fast passen.
Oder werden KEst auf Tagesgeldzinsen nicht mit der anrechenbaren Quellensteuer verrechnet? Wäre nicht schlimm, sind nur ein paar Euro.
Für die Juniordepots habe ich leider verpasst die Freistellungsauftrgäge zu erhöhen und entsprechend auszuschöpfen.
Mit Nichtveranlagungsbescheinung und "neuem" Freistellungsauftrag sollte das aber im nächsten Jahr auch kein Problem sein das schadfrei nachzuholen.
Oder übersehe ich da etwas?
Vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Mathias
am 29.12.2023 15:21
Moin liebe Aktienfreunde - ich bräuchte mal Euer Wissen:
Es geht um die Ausschöpfung des Grundfreibetrags i.H.v. 10900 € mit oder ohne Nichtveranlagungsbescheinigung.
Grob übern Daumen gerechnet kommt betroffener Student auf 2000 € Einkünfte aus einem Mini-Job, und rund 7000€ Buchgewinne bei einem sehr erfolgreichen Börsenjahr.
Der Broker (Interactive) führt die Steuer nicht automatisch ab.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung für 2023 ist bisher nicht beantragt.
Können die 7k Buchgewinne vollständig realisiert werden und eine Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend beantragt werden oder zumindest mit einer Steuereklärung drauf verwiesen werden, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde?
Für eine schnelle & dezidierte Antwort am letzten Börsenhandelstag Danke ich im Voraus!
29.12.2023 15:28 - bearbeitet 26.05.2024 13:55
29.12.2023 15:28 - bearbeitet 26.05.2024 13:55
am 18.01.2024 12:11
Hallo,
ich bin neu hier und traue mich noch nicht soviel. 😉
eine Frage:
Freibetrag mehr als > 1000 € schon am Anfang des Steuerjahres beantragen, wenn man nicht den Steuersatz von 25% hat, wäre das möglich?
falls jemand das auskennt.
Vielen Dank!
am 18.01.2024 12:13
PS. ich weiß nicht, wie man eigene Beiträge wieder selber findet? 😁
am 18.01.2024 12:14
Der Freibetrag beträgt 1000€ für einzeln veranlagte Personen und zusammen 2000€ für gemeinsam veranlagte Personen.
Wann dieser bei der jeweiligen Bank eingereicht wird und zu welchem Anteil bleibt dem Kunden überlassen.
Gruß Crazyalex
am 18.01.2024 14:03
Einen erhöhten Freistellungsauftrag kannst du nicht einrichten. Es bleibt bei 1000 Eur pro Person bei Ledigen und 2000 Eur bei gemeinsam veranlagten verheirateten Menschen.
Falls du einen geringeren Grenzsteuersatz als 25% hast, musst du in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.
Nur falls dein Grenzsteuersatz 0 ist, kannst du dir stattdessen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen lassen.
am 18.01.2024 14:52
@VHH schrieb:PS. ich weiß nicht, wie man eigene Beiträge wieder selber findet? 😁
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