Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Alle Jahre wieder: steuerliche Optimierung zum Jahresende

FakeAccount
Mentor
934 Beiträge

Aus aktuellem Anlass und in guter Tradition (siehe hier) bittet mein Nachbar nmh, Euch folgendes auszurichten.

 

Alle Jahre wieder!

 

Ihr habt nur noch knapp drei Wochen Zeit, Eure steuerliche Situation bis zum Jahresende zu optimieren. Bitte ruft im Persönlichen Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht die Zusammenfassung auf. Jetzt bitte auf zwei Dinge achten:

 

1.  Sparerfreibetrag und Quellensteuer voll nutzen!

 

Der Sparer-Freibetrag von 1000 EUR (Ledige)  oder 2000 Euro (Verheiratete) kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

 

Schaut bitte in die Zeilen "in Anspruch genommener Freibetrag" und "verbleibender Freibetrag". Falls beim "verbleibenden Freibetrag" etwas anderes als eine Null steht, besteht Handlungsbedarf. In der Zeile "in Anspruch genommener Freibetrag" sollte Euer Freibetrag in voller Höhe stehen, also für Ledige 1000 EUR. Falls hier weniger steht, habt Ihr möglicherweise vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, und solltet das schnell nachholen. Ich ignoriere hier, dass manche auch noch Depot bei anderen Banken haben.

 

Falls Ihr Euren Freibetrag nicht bis zum Jahreswechsel durch Gewinne (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) in Anspruch genommen habt, ist er unwiderruflich verloren! In diesem Fall prüft bitte, ob Ihr Wertpapiere im Depot habt, die Ihr mit entsprechend hohem Gewinn verkaufen und sofort wieder zurückkaufen könnt.

 

Ein Beispiel:

Ihr habt von Eurem Freibetrag von 1000 EUR bisher nur 600 EUR verbraucht; bleiben 400 EUR. Gleichzeitig habt Ihr eine Aktie im Depot, die Ihr zu 3000 EUR gekauft habt und die heute 3700 EUR wert ist. Diese Aktie solltet Ihr komplett verkaufen und gleich wieder zurückkaufen.

 

Beim Verkauf entsteht ein Gewinn von 700 EUR. Durch den restlichen Freibetrag müsst Ihr aber nur 300 EUR davon versteuern, der Teilgewinn von 400 EUR ist steuerfrei.

 

Durch diese steuerfreien 400 EUR spart Ihr Steuern in Höhe von 400 x 0,25 x 1,055 = 105,50 EUR (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer). Das ist mehr als die Gebühren für den Verkauf und sofortigen Rückkauf. Diese Steuerersparnis wäre für 2023 verloren, wenn Ihr mit dem Verkauf bis nächstes Jahr wartet.

 

Durch den sofortigen Rückkauf bekommt die Aktie neue Anschaffungskosten in Höhe von 3700 EUR. Wenn Ihr jetzt in Zukunft diese Aktie für sagen wir mal 5000 EUR verkauft, beträgt der steuerpflichtige Gewinn nur noch 1300 EUR (5000 - 3700) und nicht 2000 EUR (5000 - 3000).

 

Der Vorteil des Manövers ist, dass Ihr Euren Freibetrag für 2023 ausgeschöpft habt.

 

Analog gilt das übrigens für ausländische Quellensteuer. Falls in der Zeile "anrechenbare (!) ausländische Quellensteuer" ein Wert größer Null steht, solltet Ihr durch den Verkauf von Wertpapieren, die im Buchgewinn liegen, dafür sorgen, dass die Quellensteuer nicht verloren geht.

 

2.  Verluste realisieren

 

Verluste aus Wertpapiergeschäften können nur in die Zukunft vorgetragen werden, nicht in vergangene Jahre zurückgetragen. Das bedeutet: Wenn Ihr dieses Jahr bereits Steuern auf Wertpapiergewinne bezahlt habt und gleichzeitig Aktien oder andere Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot liegen habt, solltet Ihr darüber nachdenken, diese Verluste durch einen sofortigen Verkauf zu realisieren. Falls Ihr weiter an die Aktien glaubt, könnt Ihr sie ja sofort wieder zurückkaufen.

 

Ob Ihr Positionen mit Buchverlust habt, seht Ihr in der Depotübersicht -> Steuersimulation.

 

Auch hier ein Beispiel: Angenommen, Ihr habt in 2023 bereits 2000 EUR mit Kursgewinnen realisiert und darauf 2000 x 0,25 x 1,055 = 527,50 EUR Steuern (Kapitalertragsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer) bezahlt. Gleichzeitig habt Ihr aber noch ein anderes Papier mit Buchverlusten über 1800 EUR im Depot.

 

Wenn Ihr jetzt nichts tut und mit dem Verkauf der Verlustposition bis 2024 oder später wartet, entsteht der steuerliche Verlust von 1800 EUR erst ab 2024. Er kann dann nicht mehr mit den Gewinnen von 2000 EUR auf 2023 verrechnet werden, sondern wird in die Zukunft vorgetragen. Jetzt ist es aber theoretisch möglich, dass Ihr nie mehr Gewinne mit Aktien macht! In diesem Fall könnt Ihr den Verlust steuerlich nie mehr nutzen.

 

Falls Ihr den Verlust aber noch in 2023 realisiert, bekommt Ihr sofort eine Steuererstattung von 1800 x 0,25 x 1,055 = 474,75 EUR. Lieber den Spatz in der Hand ... Und wie gesagt: niemand verbietet Euch, die Verlustposition sofort wieder zurückzukaufen, falls Ihr weiter davon überzeugt seid.

 

Wichtiger Nachtrag: Diese Optimierung ist vor allem dann wichtig, wenn Ihr nicht gleichzeitig auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt. Mit anderen Worten: Handlungsbedarf besteht im wesentlichen dann, wenn Ihr

1. bereits Gewinne in 2023 versteuert habt (d.h. Gewinntopf speziell aus Aktien größer Null)

2. Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot (also noch nicht verkauft) habt

3. keine oder nur wenige Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot (also noch nicht verkauft) habt

 

Nur falls alle drei Bedingungen zutreffen, solltet Ihr Eure Verlustpositionen verkaufen, bis Ihr die in 2023 gezahlten Steuern möglichst komplett zurückerhalten habt. Falls Ihr jedoch auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt, könnt Ihr mit dem Verkauf der Verlustpositionen auch warten, bis ihr die Gewinnpositionen (in späteren Jahren) verkauft und den Gewinn versteuert habt. Unabhängig von steuerlichen Aspekten sollte man jedoch Wertpapiere immer mit einem strengen Stopkurs absichern, um die Verluste zu begrenzen.

 

Achtung: Kursverluste aus Aktien dürfen steuerlich nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen (insb. Dividenden). "Sonstige Verluste", also z.B. aus dem Verkauf von Zertifikaten oder Anleihen oder Fonds-Anteilen, dürfen hingegen beliebig mit Gewinnen aus Aktien, Gewinnen aus "Sonstigen" oder auch mit Zinsen und Dividenden und Fonds-Erträgen verrechnet werden.

 

Es gibt noch einige weitere Kleinigkeiten, die man aus steuerlicher Sicht beachten sollte. Ich wollte hier nur das Wesentliche darstellen, das für die meisten von Euch relevant sein dürfte.

 

Rechtsgrundlagen für alle, die es interessiert:

 

- Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden: Par. 20 Abs. 6 Satz 4 EstG; derzeit sind Verfassungsbeschwerden gegen diese Beschränkung anhängig.

- Pauschalsteuer auf 30% vom Verkaufserlös falls Anschaffungsdaten nicht bekannt sind: Par. 43a Abs. 2 Satz 7 EstG (das kann passieren, falls unmittelbar nach einem eingehenden Depotübertrag verkauft wird, wenn die Anschaffungsdaten noch nicht vorliegen; sobald jedoch die tatsächlichen Anschaffungsdaten nach einigen Tagen nachgeliefert sind, wird comdirect den Verkauf automatisch steuerlich neu bewerten und die Steuer auf den tatsächlichen Gewinn oder Verlust belasten oder gutschreiben)

- Freibetrag 1000 bzw. 2000 EUR: Par. 20 Abs. 9 Satz 1 EstG

- Beim unentgeltlichen Depotübertrag (z.B. auf eigenes Depot, also ohne Gläubigerwechsel) werden auch die Anschaffungsdaten übertragen: Par. 43a Abs. 2 Satz 3 EstG (Taxbox-System)

- Ein entgeltlicher Depotübertrag (z.B. an Dritte) wird wie ein Verkauf behandelt: Par. 43a Abs 2 Satz 8 EStG. Jedoch darf der letzte Börsenkurs maximal 30 Tage alt sein, sonst wird eine Pauschalsteuer von 30% angesetzt, Par. 43a Abs 2 Satz 9, 10 EStG (siehe hier).

 

Nur Steuerberater dürfen steuerlich beraten. Deswegen müsste hier eigentlich ein Disclaimer stehen: "Dies ist keine Steuerberatung". Aber was soll der Unsinn. Ihr wisst und ich weiß genau, dass das hier nichts anderes als eine gut gemeinte steuerliche Beratung ist. Falls irgend jemand ein Problem damit hat, freut sich die Rechtsabteilung meines Nachbarn über Post. Die schickt Ihr ausreichend frankiert (nicht so wie neulich!) am besten an nmh, Abt. Kaminfeuer in der Zirbelstube, München. Doch, das kommt an!

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

99 ANTWORTEN

Zilch
Legende
8.174 Beiträge

@huhuhu Deine Steuerverm... Optimierungen kann aber nicht jeder durchführen, dafür braucht man Immobilien in Unternehmen eingegliedert, in eine Familienstiftung, etc 😄

 

@FakeAccount schöner Beitrag, deine Erläuterungen zur Anlage KAP haben mir sehr gut gefallen, danke dafür! Hat aber sicherlich @nmh vorgeschrieben und ist dann wütend abgerauscht, weil bald wieder die Beiträge losgehen, in denen sich genau darüber beschwert wird, oder? 😉 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Zilch 

A, OK aber ich bin ja noch Jung, und der Anfang ist gemacht 😉

 

Und wie sagte schon Tamara "Komm isch jetzt in Fernsehen" ? 😇

 

Ein schönes Wochenende

und viel Erfolg

Daniel

2Xtream
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade (am Mittwoch Abend) bei Comdirect meinen Freistellungsauftrag angepasst (erhöht), allerdings wird mir online angezeigt, dass ich keinen Freistellungsauftrag gestellt hätte.

Dadurch werden aktuell meine Dividenden Ausschüttungen mit der anrechenbaren Quellsteuer verrechnet, da kein Freistellungsauftrag vorliegt. Wie lange dauert bei Comdirect solch eine "Aktualisierung" des Freistellungsauftrags? Gibt es hier Erfahrungswerte? Und warum liegt eigentlich keiner vor, denn es gab ja vorher einen welcher nur erhöht wurde.

 

Vielen Dank und Gruß

Sascha

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

@2Xtream  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe gerade (am Mittwoch Abend) bei Comdirect meinen Freistellungsauftrag angepasst (erhöht), allerdings wird mir online angezeigt, dass ich keinen Freistellungsauftrag gestellt hätte.

Dadurch werden aktuell meine Dividenden Ausschüttungen mit der anrechenbaren Quellsteuer verrechnet, da kein Freistellungsauftrag vorliegt. Wie lange dauert bei Comdirect solch eine "Aktualisierung" des Freistellungsauftrags? Gibt es hier Erfahrungswerte? Und warum liegt eigentlich keiner vor, denn es gab ja vorher einen welcher nur erhöht wurde.

 

 


Die Antwort hättest du auch über die Suche gefunden.

Aber ich schreibe es gerne nochmal.

Es gibt hier keine "Änderung" des FSA.

Wenn du das machst wird der alte Auftrag gelöscht und die Steuer komplett neu berechnet.

Dabei können auch Probleme auftreten die einen Abschluß verhindern.

Wenn das dann durch ist bekommt der nächste Mitarbeiter das Formular und trägt den neuen Freibetrag ein.

Dann wird wieder alles neu berechnet und die Steuer erstattet.

Der Auftrag könnte auch verloren gehen.

 

Keine gute Idee hier mit dem FSA herum zu spielen.

2Xtream
Autor ★★
19 Beiträge

@Silver_Wolf Danke für deine Erklärung.

 

Leider war ich hier etwas spät dran, aber die neu Aufteilung war leider notwendig um den Freibetrag für dieses Jahr voll auszuschöpfen.

Dann hoffe ich, dass dieser nicht verloren geht und die nächsten Tage wieder online "auftaucht".

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

Das wird schon klappen. Ist ja auch nicht wirklich wichtig.

Wenn ich richtig erinnere ist die Comdirect die einzige mir bekannte Bank die eine Änderung noch bis in den Februar erlaubt.

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Danke @FakeAccount für die Erinnerung zur steuerlichen Optimierung!

 

Den Sparerfreibetrag werde ich voll ausnutzen und weiß auch schon wie ich das anstelle (durch Verkauf und Rückkauf von ETF-Anteilen). Dennoch habe ich noch 2 Fragen, bei denen ich für Hilfe der Community dankbar wäre:

 

1) Die Quellensteuer ist für mich noch relatives Neuland. Angenommen ich habe eine USA-Aktie, welche im Buchgewinn liegt und ich habe noch 10 € „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ zur Verfügung. Ist es dann so einfach, dass ich durch Realisierung von 10 € Buchgewinn den Quellsteuertopf schon komplett geleert hätte? Denn neulich hatte ich eine Dividende erhalten, welche jedoch nur zu einem Bruchteil auf den noch vorhandenen Quellsteuertopf angerechnet wurde. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das beim Verkauf der Aktie ebenso anteilig gerechnet würde (wenn ja, wie viel Gewinn müsste ich machen, um die 10 € Quellensteuertopf voll auszunutzen?) oder ob es doch viel einfacher ist.

 

2) Ich habe in diesem Jahr bereits 100 € Freistellungsauftrag durch Aktien-Dividenden verbraucht. Angenommen der restliche Freibetrag (1900 €, weil verheiratet) ist schon (durch Zinsen/ETF-Kauf-Rückkauf usw.) anderweitig komplett aufgebraucht. Meine Frau hat ebenso ein Depot und dort noch einen gefüllten Verlusttopf Sonstiges (durch den Verkauf eines ETF mit Verlust). Nun ist es so, dass die 100 € Aktien-Dividenden am Jahresende durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zunächst beim Verlusttopf Sonstiges bei meiner Frau angerechnet werden, d.h. nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung hätte ich eigentlich noch die 100 € vom Freistellungsauftrag „frei“, die ich bei idealerweise gerne bei einem anderen Broker mit Verkauf/Rückkauf von Aktien nutzen würde. Jedoch bin ich mir unsicher, ob ich diese 100 € nun noch beim anderen Broker freistellen lassen darf, da sie ja aktuell eigentlich schon verbraucht wurden. Aktuell hätte ich dann quasi 2100 € freigestellt, nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung wären es aber dann wieder genau 2000 €. Kann ich diese 100 € nun nur nachträglich über die Steuererklärung nutzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder wäre es rechtlich unproblematisch diese über den Freistellungsauftrag zu nutzen? Ich hoffe, die Frage war verständlich formuliert.

 

Viele Grüße und schon mal Danke vorab!

 

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

@Speedy85  schrieb:

 

Den Sparerfreibetrag werde ich voll ausnutzen und weiß auch schon wie ich das anstelle (durch Verkauf und Rückkauf von ETF-Anteilen). Dennoch habe ich noch 2 Fragen, bei denen ich für Hilfe der Community dankbar wäre:

 

1) Die Quellensteuer ist für mich noch relatives Neuland. Angenommen ich habe eine USA-Aktie, welche im Buchgewinn liegt und ich habe noch 10 € „anrechenbare ausländische Quellensteuer“ zur Verfügung. Ist es dann so einfach, dass ich durch Realisierung von 10 € Buchgewinn den Quellsteuertopf schon komplett geleert hätte? Denn neulich hatte ich eine Dividende erhalten, welche jedoch nur zu einem Bruchteil auf den noch vorhandenen Quellsteuertopf angerechnet wurde. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das beim Verkauf der Aktie ebenso anteilig gerechnet würde (wenn ja, wie viel Gewinn müsste ich machen, um die 10 € Quellensteuertopf voll auszunutzen?) oder ob es doch viel einfacher ist.

 

2) Ich habe in diesem Jahr bereits 100 € Freistellungsauftrag durch Aktien-Dividenden verbraucht. Angenommen der restliche Freibetrag (1900 €, weil verheiratet) ist schon (durch Zinsen/ETF-Kauf-Rückkauf usw.) anderweitig komplett aufgebraucht. Meine Frau hat ebenso ein Depot und dort noch einen gefüllten Verlusttopf Sonstiges (durch den Verkauf eines ETF mit Verlust). Nun ist es so, dass die 100 € Aktien-Dividenden am Jahresende durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zunächst beim Verlusttopf Sonstiges bei meiner Frau angerechnet werden, d.h. nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung hätte ich eigentlich noch die 100 € vom Freistellungsauftrag „frei“, die ich bei idealerweise gerne bei einem anderen Broker mit Verkauf/Rückkauf von Aktien nutzen würde. Jedoch bin ich mir unsicher, ob ich diese 100 € nun noch beim anderen Broker freistellen lassen darf, da sie ja aktuell eigentlich schon verbraucht wurden. Aktuell hätte ich dann quasi 2100 € freigestellt, nach der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung wären es aber dann wieder genau 2000 €. Kann ich diese 100 € nun nur nachträglich über die Steuererklärung nutzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder wäre es rechtlich unproblematisch diese über den Freistellungsauftrag zu nutzen? Ich hoffe, die Frage war verständlich formuliert.

 

Viele Grüße und schon mal Danke vorab!

 


Die anrechenbare ausländische Quellensteuer wurde gezahlt und entspricht der KESt.

Daher wird bei der Anrechnung eine Bemessung von 100/25 = 4 frei gestellt.

Die 10 Euro reichen also für einen steuerfreien Gewinn von 40 Euro.

 

Die Banken melden den genutzten Freibetrag, nicht den Freistellungsauftrag.

Wenn du jetzt 2100 Euro nutzt wird das FA hellhörig und verlangt alle Daten in der Steuererklärung.

Das will man i.d.R. nicht. Ich würde das unterlassen.

Es ist sicherlich besser wenn deine Frau selbst 100 Euro Gewinn realisiert.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

     

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Danke an euch für die Rückmeldung zur Nutzung des Quellsteuertopfes!

 

Bzgl. der Nutzung der 100 € Freistellungsauftrages: Meine Frau könnte selbst zwar 100 € Gewinn realisieren, welche dann aber zunächst über den vergleichsweise vollen Verlusttopf Sonstiges (1500 €) angerechnet werden und eben nicht über den Freistellungsauftrag. Außerdem vermute ich, dass dies rechtlich keinen Unterschied machen würde, wenn sie (statt ich) die 100 € nun über den Freistellungsauftrag nutzen würde, weil wir ja mit gemeinsamem Freistellungsauftrag quasi als 1 Person angesehen werden.

Ich befürchte, dass die 100 € (sprich 25 € unversteuerter Gewinn) in dem Fall nicht mehr "nutzbar" sind, ohne Ärger mit dem FA zu bekommen bzw. ohne diese nachträglich über die Steuererklärung geltend zu machen (was ich aber eigentlich lieber vermeiden möchte).