Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktien Schenkung - Einstandskurs oder aktueller Kurs?

Nordish
Autor ★★
25 Beiträge

Guten Abend Community, 

 

ich habe im Internet schon geschaut, bin aber leider nicht fündig geworden. 

Und ja ich weiß, ich sollte die Frage eher einem Steuerberater stellen...aber vielleicht hat der ein oder andere von Euch ja schon mal folgendes Thema gehabt: 

 

Es geht um die Schenkung von Aktien und den damit verbundenen Schenkungsfreibetrag. Wenn Aktien "verschenkt" werden, welcher Wert wird dann genommen, der Einstandskurs oder der aktuelle Marktpreis? 

Angenommen wir haben 150 Aktien zu 100€ gekauft = 15.000 Einstandkurs

Jetzt soll eine Schenkung stattfinden und die Aktien stehen nun aber bei 200€. 

Welchen Wert wird angesetzt unter der Tatsache, den Freibetrag von 20.000€ bei Schenkung an Geschwister ausnutzen zu wollen? 

 

Ich vermute mal der aktuelle Preis bzw. der Preis am Tag der Schenkung? 

 

Beste Grüße 

Nordish 

6 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.653 Beiträge

Welcher Wert wurde denn verschenkt?

-> logisch! Das was die Papiere aktuell wert sind.

Da ist unsere Steuer mal wieder ganz logisch und somit ist der aktuelle Wert zum Tag der Schenkung zugrunde zu legen.

 

Ach ja: Wenn Du mal verkaufst: zu versteuernder Gewinn ist aktueller Wert minus Einstandswert (also zum Kauftag....)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Interessant finde ich in dem Rahmen auf, wer die Kapitalgewinne versteuern muss.

 

Wenn bei der Schenkung der aktuelle Wert angenommen wird, dann ja wohl offensichtlich der Käufer, d.h. er müsste vor der Schenkung den Gewinn versteuern.


Wäre es dann aber nicht auch logisch, dass die gezahlten Steuern den Wert der Schenkung reduzieren?

 

Ist das vielleicht vergleichbar wie bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel?

Wie verhält es sich denn dort?

 

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Nordish  schrieb:

Ich vermute mal der aktuelle Preis bzw. der Preis am Tag der Schenkung?  


Du vermutest richtig.

Konkret empfiehlt sich die Lektüre von §§ 11, 12 Abs. 2 ErbStG sowie § 11 BewG.

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Ihr Nickname  schrieb:

Wenn bei der Schenkung der aktuelle Wert angenommen wird, dann ja wohl offensichtlich der Käufer, d.h. er müsste vor der Schenkung den Gewinn versteuern.


Wäre es dann aber nicht auch logisch, dass die gezahlten Steuern den Wert der Schenkung reduzieren?


Interessante Logik die hoffentlich keine Schule macht.

 

Mit gleichem Recht könnte man nämlich auch sagen, die MwSt. erhöhe den Wert der neu gekauften Möbel (heißt ja sogar Mehrwertsteuer Smiley (zwinkernd)). Da diese nach der Besteuerung mehr wert wären, würde konsequenterweise auch auf diesen Mehrwert nochmals eine MwSt erhoben usw. usw.

Das Endergebnis wäre äquivalent zu einem Mehrwertsteuersatz von rd. 23,5%.

 

Ich hoffe der Finanzminister liest hier nicht mit Smiley (überglücklich)

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Hm, ich bin unsicher, ob der Vergleich mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer so gemacht werden kann.

 

Mehrwertsteuer wird beim Erwerb gezahlt, Abgeltungssteuer beim Verkauf.

Im Gegensatz zum verschenkten Sofa sind die verschenkten Aktien noch nicht besteuert. Ich fand das vom Gefühl her etwas ungerecht, dass der Beschenkte nun ggf. Schenkungssteuer zahlen muss auf einen Wert, welcher noch zusätzliche Steuerabzüge vom ursprünglichen Besitzer erhält. Man "erbt" sozusagen die Steuerschuld/-last mit und es kommt zudem zu einer Doppelbesteuerung, welche es ja mMn nicht geben darf.

Aber bloß weil ich das unfair finde, heißt das ja nicht, dass es nicht so sein kann.

 

@GetBetterich folgere aus Deiner Antwort, dass der Beschenkte dann halt Pech hat und auch die Kaufkurse mit geschenkt bekommt, also bei einem sofortigen Verkauf auch die Abgeltungssteuer zahlen muss.

 

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Ihr Nickname 

Jetzt kapiere ich worauf Du hinaus willst. Ich hatte Dich zunächst anders verstanden.

 

Guter Punkt!

Grundsätzlich steht natürlich die Möglichkeit offen, die aufgelaufenen aber noch nicht versteuerten Erträge aus der Welt zu schaffen, indem das Wertpapier verkauft, der Nettoertrag verschenkt und dann das Papier vom Beschenkten neu gekauft wird.

 

Eine zugegebenermaßen ziemlich ärgerliche Angelegenheit, vor allem wenn die Abgeltungssteuer relativ hoch ausfällt.

 

Inwiefern das auch anders geregelt werden kann weiß ich nicht. Ich wäre aber skeptisch ob man den latent enthaltenen Abgeltungssteueranteil anrechnen darf. Dieser ist schließlich nicht in Stein gemeißelt und kann sich bei zukünftig ungünstigem Kursverlauf reduzieren oder sogar ins Gegenteil verkehren.

 

Bliebe eine Steuerstundung wie sich im Rahmen der Änderung des Investmentsteuergesetzes praktiziert wurde. Das ist aber ziemlich aufwändig da jede Schenkung ein Einzelfall ist und mir der Glaube fehlt das Bank und Finanzamt an einer Lösung Interesse haben die beiden nur Arbeit beschert während der Beschenkte als alleiniger Nutznießer dasteht.