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Ablauf eines Verlustvortrages

20 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.708 Beiträge

Es geht noch viel einfacher!

Einfach von Anfang an keine Verluste machen Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex

 

 

 

 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

dg2210
Legende
6.275 Beiträge

@Necoro  schrieb:

(...)  auch Tages-/Festgeld haben, die einfach immer für genug Dividende und Zinsen sorgen, dass damit der FSA verbraucht wird.

@Necoro: das wäre auch mein Lieblings-Szenario. Sobald mein Tagesgeld mehr als 801 EUR p.a. an Zinsen bringt, gebe ich eine Runde aus!

Leider wird sich bis dahin das Steuersystem aber geändert haben :-(((

GetBetter
Legende
7.337 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Oder den Dividenden+Zinsen-Ansatz fahren: Irgendwo ETFs (oder auch Tages-/Festgeld) haben, die einfach immer für genug Dividende und Zinsen sorgen, dass damit der FSA verbraucht wird. (Und das ganze getrennt genug vom Arbeitsdepot, dass keine Verlustverrechnung beim Jahresabschluss passiert :)).


Oder ETFs haben die weit genug im Gewinn stehen und sich am Jahresende einmal ver- und wieder zurückkaufen lassen.

 

Das wird dieses Jahr mein Vorgehen werden.

Aufgrund eines etwas unappetitlichen Erlebnisses mit einem sogenannten Zahlungsdienstleister aus dem Raum München ist mein Aktientopf auch ... sagen wir mal ... nicht unerheblich gefüllt.

Der Tipp von @Crazyalex  kommt da leider zu spät Frustrierte Smiley

 

Den Aktienverlust nehme ich jedenfalls einfach mit in die kommenden Jahre, den Freibetrag nutze ich aber durch entsprechende Gewinnrelaisierungen jenseits des Aktientopfes.

GetBetter
Legende
7.337 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Sobald mein Tagesgeld mehr als 801 EUR p.a. an Zinsen bringt, gebe ich eine Runde aus!


Dafür bräuchtest Du bei den heutigen Guthabenzinsen einen Kontostand bei dem Du gar keine Zinsen mehr kriegen sondern Negativzinsen zahlen müsstest.

 

Bei der Gelegenheit:

Werden Negativzinsen eigentlich auch im Verlusttopf gesammelt?

(Keine Antwort nötig)

Philipps
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo @GetBetter 

Werden Dividendenzahlungen aus Aktien auch mit dem Verlusttopf (genauer: Verlusten aus Aktien) verrechnet? Oder wird auf Dividenden lediglich der FSA angewendet und sobald dieser aufgebraucht ist werden Steuern auf die Dividenden fällig und der Verlusttopf aus Aktien bleibt unberührt?

 

Und stimmt es, dass ein Verlusttopf aus Aktien zeitlich unbegrenzt bestehen bleibt und auch erst in 10 oder 20 Jahren mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden könnte? 

 

LG (und noch ein herzliches Dankeschön für deine Erläuterung auf meine Frage bezogen auf die Behandlung von Dividenden ausländischer Aktien)

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Philipps 

 

ich bin zwar nicht @GetBetter , aber vielleicht kann ich auch etwas Licht in die Geschichte bringen!

 

Erst einmal ist es wichtig zu wissen, es gibt zwei Verlusttöpfe:

 

1. realisierte Verluste aus ETF; Fonds; Termingeschäfte usw. (nennen wir Ihn Verlusttopf sonstige)

2.realisierte Verluste aus einzel Aktien (nennen wir Ihn Verlusttopf Aktien)

 

So, jetzt gibt es ja nicht nur Verluste, wie Du ja selber auch schon richtig festgestellt hast, also brauchen wir Töpfe für gewinne. Die so genanten Steuertöpfe

 

1. Erträge aus ETF; Fonds; Dividenden; Zinsen usw. (nennen wir Ihn Steuertopf sonstige)

2. Erträge aus realisierten Kursgewinnen einzel Aktien (nennen wir Ihn Steuertopf Aktien)

 

So und zu guter letzt, gibt es auch noch einen Topf (nennen wir Ihn Quellensteuer)

 

  • Erträge aus ETFs, Fonds, Dividenden, Zinsen etc. (also unser Steuertopf Sonstige) können nur mit Verlusten aus Verlusttopf Sonstige verrechnet werden. (also unser Verlusttopf sonstige)
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (also unser Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden. (also unser Verlusttopf sonstige und unser Verlusttopf Aktien)
  • Verluste aus dem Verkauf von Aktien (also unser Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden (also unser Steuertopf Aktien)
  • Erst wenn alle Verluste mit Gewinnen verrechnet sind und anschließend noch Gewinne übrig sind, wird der Freibetrag von 801/1602 Euro belastet. (in Zukunft vielleicht mal 1000/2000 Euro)
  • Und erst wenn dieser Freibetrag auch voll ausgeschöpft ist, wird die Abgeltungssteuer fällig.

 

Ich denke das sollte deine erste Frage beantworten 😀

 

Jetzt zu der zweiten Geschichte. Hier ist der Verlustvortrag wichtig!

Die Verlust-Verrechnungstöpfe haben wir ja gerade geklärt. Jetzt geht es um den Verlust- Verrechnungstopf Aktien (also unser Verlusttopf Aktien)

Durch diesen Verrechnungstopf können bereits vorhandene Verluste mit Gewinnen aus Aktiengeschäften im aktuellen Kalenderjahr oder in der Zukunft verrechnet werden. In der Praxis geschieht dies automatisch, und Du muss nichts tun.

Sind deine 2021 entstandenen Verluste zum Beispiel höher als dein Gewinn, wird dieser Verlustsaldo (Verlustvortrag) ins Jahr 2022 übertragen und fortgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 keine Rückträge der Verlustvorträge auf das Vorjahr mehr gibt.

Ich hoffe ich konnte helfen!

Gruss 

 

GetBetter

@Philipps 

Im Grunde hat @ehemaliger Nutzer  Deine Fragen ja schon vollumfänglich beantwortet. Daher kann ich mich auf kleine Details konzentrieren, in der Hoffnung, dass dadurch nicht wieder mehr Verwirrung entsteht:

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Erst einmal ist es wichtig zu wissen, es gibt zwei Verlusttöpfe:

 

1. realisierte Verluste aus ETF; Fonds; Termingeschäfte usw. (nennen wir Ihn Verlusttopf sonstige)

2.realisierte Verluste aus einzel Aktien (nennen wir Ihn Verlusttopf Aktien)


Seit neuestem gibt es sogar drei Verlusttöpfe wobei der neugeschaffene dritte explizit für Verluste aus Termingeschäften gedacht ist.

Für die Frage können wir uns daher auf die zwei oben genannten Verlusttöpfe konzentrieren, Termingeschäfte sollten in der Aufzählung aber besser nicht enthalten sein, bzw., falls bspw. Discount- oder Hebel-Zertifikate gemeint sein sollten, nicht so genannt werden.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:
  • Erträge aus ETFs, Fonds, Dividenden, Zinsen etc. (also unser Steuertopf Sonstige) können nur mit Verlusten aus Verlusttopf Sonstige verrechnet werden. (also unser Verlusttopf sonstige)
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (also unser Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden. (also unser Verlusttopf sonstige und unser Verlusttopf Aktien)
  • Verluste aus dem Verkauf von Aktien (also unser Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden (also unser Steuertopf Aktien)

Der Vollständigkeit halber sein auch noch die Variante mit Verlusten aus dem Verkauf von ETFs und Fonds (also Verlusttopf Sonstige) aufgezählt. Die können mit Gewinnen sowohl auf dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds wie auch mit Zinsen, Dividenden etc. verrechnet werden.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

So und zu guter letzt, gibt es auch noch einen Topf (nennen wir Ihn Quellensteuer)

 

[...]

 

  • Und erst wenn dieser Freibetrag auch voll ausgeschöpft ist, wird die Abgeltungssteuer fällig.

...außer, wenn in dem Moment der Quellensteuer-Topf noch gefüllt ist. Dann wird nämlich zuerst noch dieser geleert bevor die Abgeltungssteuer fällig wird. 😉

 

Das klingt alles wahnsinnig kompliziert und ich kann jeden verstehen, der glaubt da nie durchzusteigen.

Im Grunde ist das aber alles gar nicht so wild. Am Besten ist es, wenn man die Steuermitteilungen nicht einfach nur zur Kenntnis nimmt sondern tatsächlich mal versucht, diese Schritt für Schritt nachzuvollziehen. Nach einer gewissen Zeit hat man das dann verstanden.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter 

 

Danke!!!!!

 

Hier wollte ich jetzt nicht noch mehr reinwerfen! 

Aber Du hast natürlich Recht!😁

 

Gruss und dir ein schönes Wochenende

 

p.s. Ich werde mir heute Abend eine gute Flasche Rotwein gönnen 

Philipps
Autor ★★
16 Beiträge

Vielen Dank euch beiden,

@Excel und @GetBetter  für die Erklärungen. Das hilft auf jeden Fall schonmal sehr.

 

Somit würde sich der Verlustvortrag nicht reduzieren, solange keine Aktiengewinne realisiert werden. Auf der anderen Seite könnte der FSA jährlich ausgeschöpft werden, falls die jährliche Dividende den FSA wertmäßig übersteigt.

 

Hintergrund meiner Fragen ist die Tatsache,  dass ich Aktien der Firma VMWare halte, die - wie aus den Medien bekannt ist- von der Firma Broadcom Inc. aufgekauft wird.

 

Die Konditionen für die Übernahme werden in den Medien wie folgt beschreiben:

..." VMware-Anteilseigner sollen zwischen 142,50 Dollar in bar oder 0,252 Broadcom-Papieren je eigener Aktie wählen dürfen"...

 

(https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/wdh-roundup-broadcom-baut-software-geschaeft-mit-milliarde...)

 

Meine Gedanken lauten nun wie folgt:

 

- zu Option "Verkauf":
Da ich meine Anteile an einer deutschen Börse gekauft habe, würde die Auszahlung für die Option "Verkauf" in Euro erfolgen. Die Höhe des Wertes pro Aktie hängt somit folglich vom Devisenkurs zum Zeitpunkt des Verkaufs ab (=》142,50USD * Devisenkurs). Nehme ich diese Option wahr,  würde der Verkauf der Aktien die Höhe meines Verlustvortrags automatisch reduzieren.
Das ist doch richtig, da es sich um einen Aktienverkauf handelt. Oder sind irgendwelche Besonderheiten im Falle einer Übernahme zu beachten. Eventuell ist es eine Abfindung und kein Verkauf???

 

- zu Option "Tausch gegen Papiere von Broadcom":
- Da eine ungerade Anzahl an Aktien als Produkt meiner Anteile an VMware * 0,252 resultiert. Was passiert mit dem Bruchteil der Restaktie?
- Wie wird der fiktive Kaufkurs für die neuen Aktien bestimmt? Kaufkurs(Aktie Broadcom)=(Kaufkurs(VMWare)/0,252)? Oder kann es hier zu Verzerrungen zu (unrealisierten) Gewinnen kommen?

 

- Habe ich überhaupt tatsächlich eine Wahl zwischen beiden Option und wie werde ich diese kommunizieren?

 

Vielen Dank schonmal vorab! Lasst euch den Rotwein schmecken.


LG

 

 

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.929 Beiträge

Auch auf die Gefahr hin das ich jetzt vollkommen Verwirrung stifte:

 

Es gibt auch Dividenden die vom Unternehmen aus Sondervermögen ausgeschüttet werden und daher nicht als Dividende im Topf sonstige versteuert werden.

 

Steuern fallen dann eventuell trotzdem an, und zwar beim Verkauf der Aktie. Dann wir der Kaufpreis um den entsprechenden Dividendenbetrag reduziert, sodass man je nach Kurs einen größeren Kursgewinn versteuern muss bzw. einen kleineren Verlust gutgeschrieben bekommt. 

 

@nmh Hatte das vor langer Zeit mal erwähnt https://community.comdirect.de/t5/Wertpapiere-Anlage/Aktien-mit-steuerfreier-Dividende-mit-gro%C3%9F... 

 

(Genau das ist mir nämlich diese Woche mit der WKN  801900 passiert, und der Marktbegleiter hat mir schon eine Notiz zum um die Dividende korrigierten Einkaufspreis eingestellt).

 

So langsam verstehe ich dann auch was an Steuerbescheinigungen so lange dauert....

 

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo