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Abgeltungssteuer auf Quellensteuer

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

Bin die Tage mal auf die Frage gestoßen, ob ich eigentlich auch Abgeltungssteuer auf die entrichtete Quellensteuer zahlen muss, aufgefallen ist es mir nur in sofern, das der Freibetrag um die Gesamte DIvidende reduziert wird, und nicht nur um den Betrag den ich erhalten habe.

14 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Zargoras: Die genauen Modalitäten hängen vom Herkunftsland ab. Die gezahlte Quellensteuer, maximal jedoch 15% wird auf die in Deutschland zu versteuernde Dividende angerechnet. Ein einfaches Beispiel ist USA:

 

Von der Dividende gehen 15% Quellensteuer weg. Diese ist voll anrechenbar, daher wird nach Berechnung der Abgeltungssteuer die volle Quellensteuer abgezogen (oder der Sparerfreibetrag entsprechend reduziert). Beispiel:

 

US-Dividende brutto USD 10,00, das sind EUR 9,46; davon ab Quellensteuer = 1,50 USD = 1,42 EUR, verbleiben USD 8,50, das entspricht EUR 8,04.

Für die Abgeltungssteuer werden die vollen 10 USD zugrunde gelegt, das ergibt 25% von EUR 9,46 oder EUR 2,37. Jetzt wird aber die volle Quellensteuer angerechnet, verbleiben 0,95 EUR deutsche Steuer plus 0,05 EUR Soli-Zuschlag.

 

Um die Frage zu beantworten: Es stimmt zwar, dass die Abgeltungssteuer auf den vollen Betrag inkl. gezahlter Quellensteuer berechnet wird. Aber von der so berechneten Abgeltungssteuer wird dann die bereits gezahlte Quellensteuer (maximal jedoch 15%) abgezogen, so dass keine Doppelbesteuerung auftritt.

 

Problematisch ist es in Ländern, die eine höhere Quellensteuer als 15% verlangen. Österreich (Quellensteuer 27,5%) und die Schweiz (Quellensteuer satte 35%) sind bekannte Beispiele.

 

Hier mal ein Beispiel für Österreich:

Dividende brutto EUR 27,30, davon ab Quellensteuer 27,5% = EUR 7,51, verbleiben EUR 19,79.

Wiederum wird der volle Betrag von EUR 27,30 als Bemessungsgrundlage für die deutsche Abgeltungssteuer herangezogen, 25% davon sind 6,83 EUR. Dann jedoch wird der Höchstsatz (15%) gezahlter Quellensteuer abgezogen, also EUR 4,10. Ich muss also nur 2,73 EUR plus 5,5% Soli-Zuschlag Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Den restlichen Betrag der Quellensteuer, also 6,83 EUR minus 4,10 EUR, kann ich mir auf Antrag in der Alpenrepublik zurückholen.

 

Und in manchen Ländern, z.B. Norwegen, wird die Quellensteuer überhaupt nicht angerechnet, weil man sie im Herkunftsland voll erstattet bekommt.

 

Die Erstattung von Quellensteuer aus der Schweiz, aus Österreich oder aus Norwegen auf Antrag ist problemlos. Näheres dazu auf Anfrage (siehe auch Postings an anderer Stelle in der Community).

 

Eine aktuelle Tabelle mit den Quellensteuersätzen für verschiedene Länder gibt es hier und hier.

 

Wie @krokodil1 weiter unten zutreffend geschrieben hat, gilt das entsprechend auch für die Anrechnung auf den Freistellungsauftrag.

 

Falls mein Beitrag hilfreich für Dich ist, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Dir.

 

Viele Grüsse aus einem stürmischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Zargoras,

 

im Allgemeinen sieht dies so aus, wenn Dein Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht ist:

 

Du bekommst 100 € Dividende aus X-Land. X-Land zieht 15 % Quellensteuer ab, Dir werden also 85 € gutgeschrieben.

 

Dein Freibetrag wird aber um 100 € reduziert; die 15 € Quellensteuer werden "vorgemerkt".

 

Sobald Dein Freibetrag mit (deutschen oder anderen ausländischen) Zinsen, Dividenden o.ä. überschritten wird, bekommst Du die 15 € Quellensteuer aus X-Land angerechnet.

 

Im anderen Fall, wenn Dein Freibetrag bereits aufgebraucht ist, würden Dir von den 100 € Dividende aus X-Land 15 € Quellensteuer und 10 € dt. Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und Kirchensteuer auf die deutsche (nicht ausländische) Abgeltungssteuer) einbehalten.

 

Die Quellensteuern sind von Land zu Land verschieden, ggf. werden 25 % vom Ausland einbehalten, ggf. kann man einen Teil aus dem Ausland wieder holen.

 

Gruß

kroko

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge
Vielen dank schonmal für die Hilfreichen Antworten, um es aber vollends zu verstehen, noch ein Szenario: Nehmen wir mal die Usa da habe ich jetzt schon umgerechnet eine Dividende von 800 Euro bekommen, 120 Euro Quellensteuer wurden dann Abgehalten, also auf dem Konto landeten 680 Euro. Der Freistellungsauftrag ist jetzt scheinbar ausgeschöpft aber da ich ja 120 Euro anrechenbare Quellensteuer habe, könnte ich jetzt noch 120 Euro Dividende eines Deutschen Unternehmens ohne Abzug von Abgeltungssteuer beziehen? Oder wäre das mit dem Finanzamt aus zu fechten?

aalkasten
Autor ★★
20 Beiträge
Das leidige Problem der Versteuerung der Kapitalerträge und inbesondere diese Quellensteuer bei ausländischen Aktien (nicht allen!) hat sicherlich schon manchen Aktionär Stunden beschäftigt. Bis 2008 hatten wir gewissermaßen "herrliche Zeiten", allein schon wegen der Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne bei über einjähriger Haltefrist. Die oben aufgeworfene Frage "Abgeltungsssteuer auf Quellensteuer"(?) bereitet mir aber etwas Schwierigkeiten. Maßgeblich für die Besteuerung sind selbstverständlich immer die Bruttoeinkünfte, hier: Bruttodividende. Erhält jemand etwa 100 € Dividende für seine Schweizer NESTLE-Aktien, dann wird sein steuerlicher Freibetrag von 801 €, sofern noch vorhanden, um diese 100 € reduziert. Greift die Abgeltungssteuer, werden auf das Konto (leider) nur 65 überwiesen, denn der Schweizer FIskus behält von den 100 € Nestle-Bruttodividende genau 35 € ein. Diese 35 € heißen dann QUELLENSTEUER. Sie ganz oder teilweise zurückzuholen ist jetzt "Privatsache" und verlangt aktives Handeln über die Einkommensteuererklärung (Wohn-Finanzamt) und Antrag an die Eidgenossen (übernimmt auch Comdirect für 23,80 €). Wichtig ist nun, dass der deutsche Fiskus 15 € von den 35 € einbehaltenen Schweizer Quellensteuern auf die in DE zu zahlende Einkommensteuer anrechnet. Das Anrechnen funktioniert aber nur, wenn auch tatsächlich deutsche Einkommensteuer gezahlt werden muß, was ja nicht für alle Bürger zutrifft. Ansonsten wären die 15 % anrechenbare Quellensteuer immer ein uneinbringlicher Verlust (z.B. für manchen Rentner) . Kleiner Hinweis: USA: 15 % Quellensteuer (voll anrechnungsfähig, d.h. kein Zurückholen notwendig), UK: 0,0 % Quellensteuer, Schweiz: 35 % (aber das Zurückholen funktioniert einwandfrei, dauert ca. 3/4 Jahr)

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Zargoras: Danke für Dein Feedback!

 

Deine Vermutung ist richtig. Du kannst die anrechenbaren, aber noch nicht angerechneten 120 EUR für künftige Dividenden deutscher oder ausländischer Unternehmen oder für Zinszahlungen usw. "verbraten", oder genauer gesagt: die Bank macht das automatisch für Dich.

 

Ihr seht: alles ganz fair, niemand muss sich ungerecht behandelt fühlen.  🙂

 

Wie funktioniert das? Es gibt bei der Bank einen eigenen Topf "anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer". Den findest Du als comdirect-Kunde unter persönlicher Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht (in der fünften Zeile, direkt nach "Freibetrag").

 

Konkret: Bis 455 EUR Dividende deutscher Unternehmen (25% plus 5,5% von 455 EUR ergibt 120 EUR) kannst Du in Zukunft steuerfrei vereinnahmen. Das musst Du nicht mit dem Finanzamt "ausfechten", sondern die Bank rechnet den Betrag an.

 

Hope that helps.

 

Viele Grüsse aus einem stürmischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Zargoras,

 

Nehmen wir mal die Usa da habe ich jetzt schon umgerechnet eine Dividende von 800 Euro bekommen, 120 Euro Quellensteuer wurden dann Abgehalten, also auf dem Konto landeten 680 Euro. Der Freistellungsauftrag ist jetzt scheinbar ausgeschöpft aber da ich ja 120 Euro anrechenbare Quellensteuer habe, könnte ich jetzt noch 120 Euro Dividende eines Deutschen Unternehmens ohne Abzug von Abgeltungssteuer beziehen? Oder wäre das mit dem Finanzamt aus zu fechten?

 

Ganz so einfach ist es nicht. Du hast in Deinem Beispiel 120 € Quellensteuer "vorgemerkt". Die nachfolgenden (deutschen) Kapitalerträge werden mit 25 % besteuert, wobei allerdings die Quellensteuer anteilig angerechnet wird.

 

Du bekommst also jetzt 100 € Dividende aus Deutschland. Du zahlst dann nur 10 € deutsche Steuer. 15 € ausländische Steuer wird angerechnet - und nun sind nur noch 105 € "vorgemerkt". Das Spielchen kannst Du so lange machen, bis "keine ausländische Quellensteuer mehr vorgemerkt ist". (Du kannst also bis zu 800 € dt. Dividende dann quasi "steuerermäßigt" kassieren - nicht mehr.)

 

Gruß

kroko

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Ergänzung.

 

Der vorige Beitrag von nmh ist m. E. nicht richtig. Sorry, nmh.

 

Gruß

kroko

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@krokodil1:

 

Danke für Dein Feedback! Ich hab' schon gesehen, da haben wir offenbar unterschiedliche Auffassungen. Ich meine aber, die Obergrenze von 15% wurde bereits bei der Ermittlung der 120 EUR angewendet. Da die Dividende in dem Beispiel aus USA stammt, kommt die volle Quellensteuer ("anrechenbar") in den entsprechenden Topf.

 

Bei der tatsächlichen Anrechnung auf die deutsche Steuer steht dann der komplette Betrag aus dem Topf "anrechenbare, noch nicht angerechnete Quellensteuer" zur Verfügung.

 

Tatsächlich habe ich in meiner PostBox ein Beispiel gefunden, bei dem die anrechenbare "übrige" Quellensteuer voll auf die Abgeltungssteuer angerechnet wurde:

 

Gewinn: EUR 191

angerechnete Quellensteuer: EUR 47,75

zu zahlende Abgeltungssteuer: Null

 

Immerhin: Das Endergebnis ist bei Dir und bei mir aber dasselbe. Nach Deiner Erklärung dauert es eben einige Dividendenzahlungen länger, bis die anrechenbare Quellensteuer voll angerechnet ist. 🙂

 

Viele Grüsse aus einem stürmischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pramax
Mentor ★★★
3.470 Beiträge

Hier aus meinem "Erfahrungsschatz" noch einige Besonderheiten aus der Schweiz

und Norwegen, die zu einer quellensteuerfreien Dividende führen.

 

Schweiz: Wird die Dividende aus Kapitaleinlagereserven der Gesellschaft gezahlt erfolgt kein Abzug der 35 prozentigen Schweizer Verrechnungssteuer, d.h. die Dividende wird (quellensteuerfrei) wie eine inländische Dividende versteuert.

Hier ein Link mit Infos zu den Schweizer Aktiengesellschaften, die aktuell hierfür in Frage kommen:

http://www.fuw.ch/article/steuerfreie-ausschuettungen-sind-beliebt/

Ich habe bei Dorma+Kaba (WKN 898080) schon von dieser Sonderregelung profitiert.

 

Auch in Norwegen gibt es etwas ähliches bei dem Zuchtlachskonzern Marine Harvest ASA (WKN 924828). Hier erfolgte die letzte Dividende aus einer Kapitalrückzahlung und war infolgedessen von Norwegischer Quellensteuer

befreit.

 

Diese Regelungen sind aber nicht in Stein gemeißelt, d.h. sie können sich von einem Dividendentermin auf den anderen ändern.

 

Gruß, Pramax

 

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.