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am 02.03.2017 09:04
Bin die Tage mal auf die Frage gestoßen, ob ich eigentlich auch Abgeltungssteuer auf die entrichtete Quellensteuer zahlen muss, aufgefallen ist es mir nur in sofern, das der Freibetrag um die Gesamte DIvidende reduziert wird, und nicht nur um den Betrag den ich erhalten habe.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 02.03.2017 12:36
Guter Hinweis von @Pramax.
Allerdings gibt es die (quellen-)steuerfreien Kapitalrückzahlungen beileibe nicht nur in NO und in CH, sondern in den meisten Ländern. In Deutschland sind "Dividenden" aus dem steuerlichen Einlagenkonto (Par. 27 KStG) (einkommen-)steuerfrei, das war zum Beispiel bei Infern Infineon Anfang 2017 der Fall.
Für diese (quellen-)steuerfreien "Dividenden" (die eigentlich eine Rückzahlung von Eigenkapital sind) gibt es sogar einen eigenen WM-Schlüssel, so dass die Banken die Zahlung steuerlich korrekt abwickeln können.
Bei comdirect erscheint bei diesem Schlüssel der Text "Kapitalrückzahlung laut Beschluss der Gesellschaft." auf dem Dividenden-Beleg.
Das dafür zur Verfügung stehende Eigenkapital kann freilich irgendwann aufgebraucht sein. Das ist der Grund dafür, dass diese Art der Zahlung nicht in "Stein gemeisselt" (siehe oben) ist.
nmh
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02.03.2017 12:53 - bearbeitet 02.03.2017 13:09
Das kenn ich von der Dividende der Deutschen Telekom. Allerdings löst sich dieser Vorteil beim Verkauf einer solchen Aktie auf. Denn dann verringert die aus dem Einlagenkonto stammende steuerfreie Dividende die Anschaffungskosten der Aktien, d.h. ein Verkaufsgewinn erhöht sich um die Dividende und ein Verkaufsverlust verringert sich um diese.
Gruß, Pramax
Noch 'ne Anmerkung. Was ich bei meinen Beispielen aus der Schweiz und Norwegen von vorhin positiv finde ist, dass keine umständlichen und mit Zeit und Kosten verbundenen Steuerrückerstattungsantragsaktivitäten erforderlich sind.
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 02.03.2017 13:06
Da fällt mir gerade ein und auf, dass Du auf Deiner Schweizer Tastatur
gar nicht "meißeln" kannst
Kennt die Tastatur dann wenigstens das "Raschelsäckli"?
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 02.03.2017 13:32
Drück doch mal auf Deiner Schweizer Tastatur die ALT-Taste und
gib dann gleichzeitig auf dem Ziffernblock rechts 225 ein,
Das ergibt dann ein ß
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 03.03.2017 16:59
krokodil1 schrieb:
Ergänzung.
Der vorige Beitrag von nmh ist m. E. nicht richtig. Sorry, nmh.
Gruß
kroko
Hallo kroko,
zur Erläuterung sei hier auf deinen Thread "@SMT Frage zu Steuern" verwiesen.
Gruß,
Erik

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