am 24.08.2018 16:06
Hallo zusammen,
angenommen, es sind thesaurierende Fonds (ETF) im Depot vorhanden, und es wurde der comdirect Bank kein Freistellungsauftrag erteilt (oder dieser wurde bereits ausgeschöpft).
Wie wird dann in Zukunft die Vorabpauschale von der Bank eingezogen (vermutlich zum ersten mal zum Jahreswechsel 2018/2019)?
Sofern es das Verrechnungskonto ist, dann muss ich ja sicherstellen, dass genügend Guthaben darauf vorhanden ist. Wie soll ich aber vorher den genauen Betrag kennen?
Wird es alternativ auch die Möglichkeit geben, die Vorabpauschale vom Referenzkonto (Girokonto) abbuchen zu lassen?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 24.08.2018 16:20
Hallo @sparfuxx,
eine knifflige Frage. 😉
Leider wissen wir im Vorfeld auch nicht, wie hoch die Vorabpauschale jeweils sein wird. Sobald die Daten kommen, wird auch schon abgebucht. Eine Änderung des zu belastenden Kontos auf ein externes Girokonto ist nicht möglich.
Wir erwarten die Abbuchungen der Vorabpauschale in den ersten Januar-Wochen. Du solltest also vorsorglich für genügend Deckung auf deinem Verrechnungskonto sorgen und im Zweifel lieber ein paar mehr Euro darauf deponieren.
Viele Grüße
Philipp
am 24.08.2018 17:19
Hallo @SMT_Philipp,
danke für die schnelle Rückmeldung, aber leider finde ich den Inhalt der Antwort ziemlich unbefriedigend. Da wird dann Anfang Januar vom Verrechnungskonto ein Betrag X abgebucht, der mir vorher nicht einmal in ungefährer Höhe mitgeteilt wurde. Dadurch kann ich ins Minus rutschen und muss sogar noch Überziehungszinsen zahlen.
Wie kann ich denn im Vorfeld die Summe möglichst einfach selbst abschätzen?
am 24.08.2018 17:38
Hallo @sparfuxx,
ich verstehe das du die Antwort unbefriedigend findest, jedoch kannst die Bank in dem Fall nichts dafür. Das haben wir dem Gesetzgeber zu verdanken.
Ich würde vorsorglich lieber ein par Euro zu viel auf dem Verrechnungskonto parken. So wie es @SMT_Philipp schon gesagt hat. Denn im Zweifel entsteht ein negativer Saldo auf dem Konto. Eine Meldung über einen unzureichenden Kontostand wird es nicht geben.
Die Vorabpauschale erfährst du nicht im Vorhinein. Da sich diese jedoch mit Hilfe des Basiszins berechnen lässt, kannst du den ungefähren Betrag rechtzeitig abschätzen. Den Basiszins findest du ganz leicht im Internet. Für 2018 beträgt er 0,87%. Diesen Betrag würde ich zur Sicherheit großzügig aufrunden und überweisen.
Vielleicht hilft dir auch diese Webseite:
https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html
justet.com ist rund um das Thema ETFs eine tolle Informationsquelle. Ich nutze gerne die ETF-Suchfunktion.
Viele Grüße
codibank
24.08.2018 19:16 - bearbeitet 24.08.2018 19:19
24.08.2018 19:16 - bearbeitet 24.08.2018 19:19
Hallo @codibank,
ich denke die Bank könnte uns schon unterstützen wenn sie wollte.
Was braucht Sie um uns hier nicht im Regen stehen zu lassen:
1. Höhe der Ausschüttungen
2. Basisertrag
2.a Fondswert am Jahresanfang
2.b Fondswert am Jahresend
3. Art des Fonds
4. Basiszins
Und wenn man sich nun diese Punkte anschaut, kann man erkennen, das die Bank sehr wohl diese Infos hat und uns informieren könnte was vom Konto gebucht wird oder sehe ich das falsch.
Blöd dran sind all die, die Ihren Fondssparplan von einem externen Konto abbuchen lassen, die müssen Ihr Verrechnungskonto am Anfang des Jahres mit einem Puffer versehen sonst könnte es ins Minus gehen.
Ich würde mich freuen, wenn hier die Bank den Service verbessern würde.
Grüße
Eckhard
am 27.08.2018 18:18
Wenn @chi in seinem Beitrag hier Recht haben sollte, so wird die Vorabpauschale für 2018 auf den Freistellungsauftrag für 2019 angerechnet. Absolut geklärt ist die Sache aber wohl noch nicht. Ich würde deshalb Anfang 2019 etwas Geld auf dem Verrechnungskonto bereithalten. Für einen Aktienfonds (30% Teilfreistellung) braucht man für 2018 (0,87% Basiszins) maximal 1,12€ je 1000,-€ Fondsvermögen.
am 28.08.2018 09:42
Hallo @eckhardschnell,
Phillip hat bereits erklärt, woran es hapert. Aber ich leite deine Anregung gerne weiter.
Gruß aus Quickborn
Erik
am 28.08.2018 10:57
Hallo @SMT_Erik,
ja @SMT_Philipp, hat was erklärt. Allerdings halte ich die Erklärung für dürftig.
Der Datenlieferant liefert ja nicht ohne Auftrag die Daten. Der Auftrag kommt doch von euch. Also wisst Ihr wann was kommt.
Weiterhin nehme ich mal an das der Lieferant ja wohl nicht meine Depotstände bzw. Transaktionen kennt sondern nur die Berechnungsdaten liefert, den Rest macht Ihr.
Also bin ich weiterhin der Meinung, das Ihr uns vorher informieren könntet, es aber nicht macht (bis zum Beweis des Gegenteils ).
Grüße Eckhard
am 28.08.2018 13:04
Hallo @eckhardschnell,
grundsätzlich stimme ich dir zu: Eine Information wäre nett. Es muss einem aber bewusst sein, dass die CoDi maximal einen Näherungswert zur Verfügung stellen kann: Denn um noch reagieren zu können (die Nachricht am 31.12. zu versenden bringt ja niemandem was), sollte die Meldung wohl schon um den 20.12. versandt werden. Dort stehen aber natürlich die Jahresendkurse und -bestände nicht mit Sicherheit fest.
Und hier bin ich mir nicht sicher, in welche rechtlichen Fahrwasser sich die CoDi bewegt, sobald sie solch eine Schätzung abgibt, die dann auf einmal stärker von der Realität abweicht (Kurseinbruch z.B., oder Einbuchung von Wertpapieren).
am 28.08.2018 13:18
Alternativ könnte man statt thesaurierender ausschüttende Fonds und ETF kaufen.
Dann stellt sich das Problem mit der Vorabpauschale nicht.