am 05.11.2020 16:52
Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon einiges gelesen und will Anfang 2021 in ETF einsteigen.
"Grunddaten":
Einmalinvestition: 20.000 Euro
monatliche Sparrate: 150 Euro
Ich habe jetzt vieles hin und her gelesen.
Als "Grundlage" wird ja der A1JX52 empfohlen bzw. da alles investieren, es sich so "einfach" wie möglich zu halten.
Aber irgendwie vom "Gefühl" her, ist mir das zu einfach, ich hab irgendwie den Drang, das ganze noch weiter aufzuteilen.
Beispiel:
70% A1JX52
10% Europa ETF (um ein bisschen mehr Europa/Deutschland) drin zu haben
10% Deutschland ETF (um ein bisschen mehr Europa/Deutschland) drin zu haben
10% "abgefahrene" ETF (Technologie, Clean Energy etc., Schwellenländer)
Totaler Schwachsinn oder machen?
am 12.11.2020 14:43
Und ich stelle dann gleich mal den Antrag auf Steuerfreiheit für die U 40 jährigen ![]()
beste Grüße
D.hu
am 13.11.2020 15:35
@Crazyalex die Nützlichkeit einer Steuererklärung oder überhaupt eine abgeben zu müssen hat doch gar nichts mit der Jahresbescheinigung der Bank zu tun.
Wenn ich meinen Freibetrag komplett ausnutze und mein persönlicher Steuersatz höher ist als die Abgeltungssteuer bekomme ich gar nichts mit der Jahresbescheinigung wieder. Ich kann meine Steuererklärung also schon recht früh machen ohne auf die Bank warten zu müssen. Auch eine Zusammenveranlagung, die ich nächstes Jahr beachten muss ;), ändert bei vernünftiger Ausnutzung des Freibetrages nichts an der Nutzlosigkeit der Jahresbescheinigung der Bank an der Steuererklärung.
am 13.11.2020 16:01
@Zilch schrieb:Wenn [...] mein persönlicher Steuersatz höher ist als die Abgeltungssteuer bekomme ich gar nichts mit der Jahresbescheinigung wieder.
Möglicherweise ist dieser Fall bei einem verheirateten Paar mit Kind(ern), entsprechenden Freibeträgen und nur einem Vollverdiener nicht an der Tagesordnung!? ![]()
am 13.11.2020 16:57
@GetBetter ich verstehe gerade nicht was du sagen willst.
Abgesehen davon, dass die Freibeträge nichts mit dem persönlichen Steuersatz zu tun haben ändert dein EInwurf nichts an der Richtigkeit der Aussage oder? Ich bin verwirrt.
WENN (das Wörtchen "wenn" nicht wär....) dein persönlicher Steuersatz höher als 25% ist so bringt es dir nichts auf die Jahresbescheinigung zu warten.
Jetzt machen wir mal eine Schleife denn es bedeutet im Umkehrschluss:
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% ist so macht es Sinn, weil dann die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz anstatt der 25% Pauschale versteuert werden -> du bekommst Steuern wieder.
Und da wir von einer Zusammenveranlagung reden meine ich mit "mein" bzw. "dein" persönlicher Steuersatz den neuen Steuersatz durch das Ehegattensplitting da man steuerlich ja als "eine Person" betrachtet wird.
Man könnte nun weiter Vermutungen anstellen, z.B. ab wann man durch Ehegattensplitting überhaupt auf unter 25% kommt weil Ehegattensplitting ja auch nicht immer sinnvoll ist und so weiter, aber das würde nun zu weit führen.
Was hab ich übersehen?
am 13.11.2020 17:48
Mit "Freibeträgen" meinte ich nicht den Steuerfreibetrag im Sinne des Freistellungsauftrages sondern beispielsweise Kinderfreibeträge und ähnliches.
Wenn also bei einer Familie mit 1-2 Kindern und nur einem Vollzeitbeschäftigten alles abgezogen wird, dann kann durchaus das zu versteuernde Einkommen soweit runtergerechnet worden sein, dass der persönliche Grenzsteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt.
Dann wäre das Ausfüllen der Anlage KAP mit Günstigerprüfung ein cleverer Schachzug. Und zack – schon wird die Jahressteuerbescheinigung interessant.
am 13.11.2020 18:57
Genau, aber eben nur dann 😉