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Übertrag Verlustverrechnungstöpfe

Phil123
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

ich habe eine Frage zur Übertragung von Verlustverrechnungstöpfen und die Verrechnung mit Gewinnen.

 

Annahme: ich machen einen kompletten Depotwechsel inkl. der Verlustverrechnungstöpfe von Bank A zu Bank B.

 

Bei Bank A habe ich in einem Verlustverrechnungstopf 5000€ Verlust.

Bei Bank B hatte ich dieses Jahr schon 5000€ Gewinn gemacht und entsprechend die Abgeltungssteuer bezahlt.

 

Was passiert jetzt wenn der Verlustverrechnungstopf von Bank A in Höhe von 5000€ auf die Bank B übertragen wird? Findet dort dann eine nachträgliche Berücksichtigung statt, d.h. ich würde die Steuern die auf den Gewinn angefallen sind, zurück erhalten? Oder kann ich den Verlust nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnen?

 

Danke und Grüsse

 

 

11 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Eine schöne Frage Smiley (fröhlich)

...auf die ich leider keine qualifizierte Antwort habe Smiley (traurig)

 

Ich vermute stark, das innherlab eines Jahres auch bei einer Übertragung der Verrechnungstöpfe alles (entsprechen den üblichen Regeln) miteinander verrechnet wird und daher die zuviel erhobene Steuer tatsächlich schon unterjährig automatisch zurückerstattet wird.

 

Wäre schön, wenn einer in Steuerangelegenheiten bewanderteren Communauten (ich schiele da z.B. Richtung @Gevatter_Tod ) das kurz bestätigen oder wiederlegen könnte.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Phil123
Autor ★
4 Beiträge

Leider hatte ich hier noch keine abschliessende Antwort erhalten. Gibt es jemanden der diese Fragen evtl. beantworten kann? DANKE!!

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

@Phil123 

Sorry das Deine Frage bisher nicht qualifiziert beantwortet wurde. Verlegener Smiley

 

Ich hole hiermit mal noch die dies wissen müssen mit ins Boot:

@SMT_Service- bitte übernehmen! Smiley (fröhlich)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Phil123
Autor ★
4 Beiträge

Danke, jedoch 1 Woche später immer noch keine Antwort, schade!!

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

@Phil123 

Du hast Recht! Das ist sehr schade.

 

Ich hau jetzt mal in alphabetischer Reihenfolge auf den Feuermelder:

@SMT_Chris 

@SMT_Erik

@SMT_Jan-Ove 

@SMT_Jessica 

@ehemaliger Nutzer 

@SMT_Philipp 

 

Bitte übernehmen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Gruß Crazyalex

 

 


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GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

SInd eigentlich die beiden "letztgedrückten" noch an Bord?

Vom einen habe ich schon lange, vom anderen schon sehr lange nichts mehr hier gelesen.

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

@GetBetter 

Alle vom SMT machen sich in letzter Zeit etwas rar.

Vom Mario habe ich kürzlich etwas gelesen.

Vom Philipp schon länger nicht mehr.

 

Gruß Crazyalex


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ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

@Phil123 

Sorry das Deine Frage bisher nicht qualifiziert beantwortet wurde. Verlegener Smiley

 

Ich hole hiermit mal noch die dies wissen müssen mit ins Boot:

@SMT_Service- bitte übernehmen! Smiley (fröhlich)

 

Gruß Crazyalex



Hallo @Crazyalex ,

 

ja, es sind noch alle o.g. an Bord. Nur bei @SMT_Service klingelt's nicht, wenn ein "_" zuviel ist. 😉

 

@Phil123 zunächst noch ein herzliches Willkommen in unserer Community und sorry, dass ich erst jetzt reagiere.

 

Ich kläre deine Anfrage mit meinen fachkundigen Kollegen und melde mich wieder bei dir.

 

Gruß

Erik

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

So, das ging ja schnell. Die Fachabteilung hat geschrieben:

 

"Im Rahmen von Depotüberträgen kann auch der Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe (VVT) beauftragt werden - getrennt nach Verrechnungssaldo „Aktien“, „Sonstige“ und „anrechenbare Quellensteuer“. Diese Salden werden bei der übernehmenden Bank in die entsprechenden VVT eingebucht und führen dort unmittelbar zu einer Verrechnung, falls hierzu die Möglichkeit besteht.

 

Wenn bspw. ein Aktienverlust von 5.000 EUR übertragen wird und bei der aufnehmenden Bank im VVT-Aktien ein Gewinn von 5.000 EUR vorliegt, führt dies unmittelbar zu einer Verrechnung und somit zu Steuererstattung bei der aufnehmenden Bank. Der VVT Aktien beträgt danach 0,00 EUR."

 

Ich hoffe, dass deine Frage damit beantwortet ist.

 

Gruß und ein schönes Wochenende

Erik