am 15.07.2019 04:40
Seltsamerweise steht bei den "Angaben zum Freistellungsauftrag" (Persönlicher Bereich > Verwaltung > Steuerübersicht), dass kein Freistellungsauftrag für 2020 vorgemerkt ist. Meinen Freistellungsauftrag habe ich aber unbefristet gestellt (siehe Screenshot). Gilt mein Freistellungsauftrag wirklich auch für nächstes Jahr oder muß ich diesen erneut für 2020 vormerken? Welchen Sinn hat in diesem Fall die Option "Freistellungsauftrag vormerken" ?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 15.07.2019 10:22
Hallo @Zoidberg,
Du musst nichts unternehmen, zum Jahreswechsel wird automatisch der Freistellungsauftrag für 2020 vermerkt.
Es ist aber in der Tat nicht besonders intuitiv dargestellt. Vielleicht kann man das ja optimieren @SMTcomdirect?
am 15.07.2019 10:25
...der Freistellungsauftrag gilt für das laufende Jahr. Den kannst Du, aus welchen Gründen auch immer, so oft ändern wie du willst.
Vormerken kannst Du für das Jahr 2020...
LG Chairman
-expert for nothing-
am 15.07.2019 10:29
Danke
...habe ich nicht gewusst, weil ich immer mal wieder geändert habe...
Mir fehlte einfach die Intuition.
LG Chairman
-expert for nothing-
am 15.07.2019 10:34
Man kann ihn für das laufende Jahr auch jederzeit ändern. Wenn Du, wie @Zoidberg, einstellst "Bis Sie einen anderen Auftrag erhalten", wird der eingestellte FSA im nächsten Jahr so fortgeführt.
am 15.07.2019 11:09
@Zoidberg schrieb:
Seltsamerweise steht bei den "Angaben zum Freistellungsauftrag" (Persönlicher Bereich > Verwaltung > Steuerübersicht), dass kein Freistellungsauftrag für 2020 vorgemerkt ist. Meinen Freistellungsauftrag habe ich aber unbefristet gestellt (siehe Screenshot). Gilt mein Freistellungsauftrag wirklich auch für nächstes Jahr oder muß ich diesen erneut für 2020 vormerken? Welchen Sinn hat in diesem Fall die Option "Freistellungsauftrag vormerken" ?
Hallo @Zoidberg und herzlich willkommen in unserer Community!
Die Anregungn von @t.w. gebe ich gerne weiter, wobei seine und @chairman_1 Erläuterungen, was wie zu verstehen ist, hilfreich sind. Dankeschön!
Sofern du dir also noch in diesem Jahr überlegen solltest, dass dein Freistellungsauftrag ab 01.01.2020 mit einem anderen Betrag hinterlegt werden soll, kannst du diese Funktion nutzen.
Gruß aus Quickborn
Erik
am 16.07.2019 05:49
Super, dann lass ich meinen Freistellungsauftrag einfach unverändert weiterlaufen.
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Vielen Dank an Alle für die hilfreichen Antworten!