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Thema "freiwillig in der Krankenversicherung der Rentner" und Kapitalerträge

MatMiller
Experte ★
258 Beiträge

Hallo,

 

ich werde freiwillig in der Krankenkasse der Rentner versichert sein, da ich vor einiger Zeit von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche (Techniker) gewechselt habe und ich in "90 % der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit" weniger als 18 Jahre gesetzlich versichert sein werde (ich komme nur auf 15).

 

Nun muss man, soweit ich weiß, mit diesem Versicherungsstatus als Rentner auf weitere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, auch Beiträge bezahlen. Da ein Standbein meiner Altersvorsorge auch die Geldanlage in ETFs ist, denke ich nun natürlich darüber nach, wie das im Alter sein wird.

 

Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob anfallende Kapitalerträge ab dem Tag des Renteneintrittes gerechnet werden? Oder ggf. rückwirkend? Was wäre, wenn ich das die ETFs kurz vor Eintritt in das Rentenalter verkaufe?

Und falls mir das hier niemand beantworten kann, wen frage ich diesbzgl. am Besten? Meine Krankenversicherung? Die Rentenversicherung?

 

Gruß, Matthias

 

15 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@MatMiller  schrieb:

Hallo,

 

ich werde freiwillig in der Krankenkasse der Rentner versichert sein, da ich vor einiger Zeit von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche (Techniker) gewechselt habe und ich in "90 % der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit" weniger als 18 Jahre gesetzlich versichert sein werde (ich komme nur auf 15).

 

Nun muss man, soweit ich weiß, mit diesem Versicherungsstatus als Rentner auf weitere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, auch Beiträge bezahlen. Da ein Standbein meiner Altersvorsorge auch die Geldanlage in ETFs ist, denke ich nun natürlich darüber nach, wie das im Alter sein wird.

 

Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob anfallende Kapitalerträge ab dem Tag des Renteneintrittes gerechnet werden? Oder ggf. rückwirkend? Was wäre, wenn ich das die ETFs kurz vor Eintritt in das Rentenalter verkaufe?

Und falls mir das hier niemand beantworten kann, wen frage ich diesbzgl. am Besten? Meine Krankenversicherung? Die Rentenversicherung?

 

Gruß, Matthias

 


Die sogenannte "freiwillige" Versicherung in der GKV, ist ein sehr unerfreuliches Thema und kann finanziell äußerst belastend sein. Meine diesbezügliche Erfahrung beschränkt sich bisher allerdings auf rentenunhabhängige "freiwillige" Mitgliedschaften in der GKV. Danach sind Krankenkassenbeiträge grundsätzlich auf sämtliches Einkommen zu entrichten, welches zum Lebensunterhalt verwendet werden kann.

I.d.R. ist das Einkommen jährlich durch Vorlage einer aktuellen Einkommensteuererklärung nachzuweisen und wird jedes Jahr entsprechend neuberechnet. Zahlungen des laufenden Jahres basieren, sofern nicht unterjährig eine erhebliche Einkommensveränderung nachgewiesen wird, immer auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres.

Mit etwas Glück bekommt man brauchbare Informationen bei der GKV. Es schadet allerdings nicht, sich regelmäßig mittels unabhängiger Quellen über aktuelle Veränderungen auf dem laufenden zu halten.

baha
Mentor ★★★
2.682 Beiträge

Du findest hier eine Tabelle der Beitragssätze im Vergleich. Bei freiwilliger Versicherung sind Kapitalerträge mit 14% beitragspflichtig:

 

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

 

Eine rückwirkende Beitragspflicht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, aber ich bin in dem Thema definitiv kein Experte.

Vor Renteneintritt die ETFs zu verkaufen (und gleich wieder zurückzukaufen) könnte Sinn machen, weil so die 14% auf die bis dahin aufgelaufenen Kurssteigerungen entfallen und nur die Abgeltungssteuer anfällt. Andererseits hättest du ja als Rentner immer noch den jährlichen Steuerfreibetrag. Was da jetzt am Ende die beste Lösung ist, hängt also auch davon ab, ob und wann wie viel Geld gebraucht wird.

 

Ich würde mich an die Rentenversicherung wenden, Servicenummer ganz unten auf dieser Seite: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-... /kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge
  1. Mein Beileid.
  2. Evtl. kannst du 3 Jahre länger arbeiten, 450 Euro pro Monat reichen aus, um gesetzlich pflichtversichert zu sein. Dann darfst du auch in die "gute" GKV in der Rente.
  3. Wenn du in der "schlechten" GKV bist, müsste das so laufen: Du verkaufst z.B. ein Aktienpaket mit 50.000 Euro Gewinn. Jetzt werden die 50.000 Euro durch 12 geteilt (=4166 Euro) und diese 4166 Euro monatlich für 12 Monate lang auf dein Einkommen draufgeschlagen, und auf dieser Basis deine Beiträge berechnet. (Du müsstest dann 12 Monate lang beim Höchstbeitrag von inzwischen 759 Euro sein, Pflegeversicherung müsste noch extra kommen.) Gleiches gilt übrigens auch beim Verkauf eines Hauses oder so.
  4. Die GKV würde ich nicht um Rat ersuchen! Die geben dir tendenziell die für sie günstigen Antworten. Außerdem riechen sie dann Geld bei dir, und machen dir ggfs. das Leben noch schwerer.
  5. Der Mist ist nämlich, dass du deine Einkünfte irgendwie nachweisen musst. Ein absoluter Zirkus. Und mit dem Vorlegen der Steuererklärung allein ist es nicht getan, weil man ja auch zahlreiche andere Einkünfte haben kann. Und dann kann sich ja auch was ändern, und es ist ständig ein hin und her und rückrechnen und nachzahlen und erstatten, dass es kaum nerviger geht. 
  6. Daher nochmal mein Beileid.

dg2210
Legende
6.237 Beiträge

@MatMiller  schrieb:



Und falls mir das hier niemand beantworten kann, wen frage ich diesbzgl. am Besten? Meine Krankenversicherung? Die Rentenversicherung?

 


Einen spezialisierten Steuerberater! Deine Situation ist komplex und eine falsche Beratung kann teuer werden.

Antonia
Mentor ★★★
2.626 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:
  1. Mein Beileid.
  2. Evtl. kannst du 3 Jahre länger arbeiten, 450 Euro pro Monat reichen aus, um gesetzlich pflichtversichert zu sein. Dann darfst du auch in die "gute" GKV in der Rente.
  3. Wenn du in der "schlechten" GKV bist, müsste das so laufen: Du verkaufst z.B. ein Aktienpaket mit 50.000 Euro Gewinn. Jetzt werden die 50.000 Euro durch 12 geteilt (=4166 Euro) und diese 4166 Euro monatlich für 12 Monate lang auf dein Einkommen draufgeschlagen, und auf dieser Basis deine Beiträge berechnet. (Du müsstest dann 12 Monate lang beim Höchstbeitrag von inzwischen 759 Euro sein, Pflegeversicherung müsste noch extra kommen.) Gleiches gilt übrigens auch beim Verkauf eines Hauses oder so.
  4. Die GKV würde ich nicht um Rat ersuchen! Die geben dir tendenziell die für sie günstigen Antworten. Außerdem riechen sie dann Geld bei dir, und machen dir ggfs. das Leben noch schwerer.
  5. Der Mist ist nämlich, dass du das alles irgendwie nachweisen musst. Ein absoluter Zirkus. Und mit der Steuererklärung allein ist es nicht getan, weil man ja auch zahlreiche andere Einkünfte haben kann. Und dann ist es naturgemäß ständig ein hin und her und rückrechnen und nachzahlen und erstatten, dass es kaum erbärmlicher geht. 
  6. Daher nochmal mein Beileid.

 

Huhuu @ehemaliger Nutzer 

 

Sei mir bitte nicht böse aber, was du da schreibst wirkt sehr diffus und nicht unbedingt sachlich richtig.

 

Und das mit dem Beileid ist komplett unnötig!

Warum?

Jemand, der beizeiten sparen will und zur PKV wechselt, das heißt, die soziale Hängematte verlässt, muss eben auch die Konsequenzen tragen.

Das bedeutet im Fall von @MatMiller , dass er, wenn er in die KV der Rentner wollte, eben mindestens 90% der zweiten Arbeitshälfte in der GKV hätte sein müssen!

War er aber nicht bzw wird es nicht sein. Hat einen ordentlichen Batzen Beiträge gespart und exquisite medizinische und administrative Leistungen erhalten.

 

Ich habe nicht den Eindruck, als würdest du die Situation adäquat einschätzen.

Vielleicht tu ich dir Unrecht, dann bitte ich um Entschuldigung!

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Antonia
Mentor ★★★
2.626 Beiträge

@MatMiller  schrieb:

Hallo,

 

ich werde freiwillig in der Krankenkasse der Rentner versichert sein, da ich vor einiger Zeit von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche (Techniker) gewechselt habe und ich in "90 % der zweiten Hälfte meiner Erwerbstätigkeit" weniger als 18 Jahre gesetzlich versichert sein werde (ich komme nur auf 15).

 

Nun muss man, soweit ich weiß, mit diesem Versicherungsstatus als Rentner auf weitere Einkünfte wie z.B. Kapitalerträge, auch Beiträge bezahlen. Da ein Standbein meiner Altersvorsorge auch die Geldanlage in ETFs ist, denke ich nun natürlich darüber nach, wie das im Alter sein wird.

 

Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob anfallende Kapitalerträge ab dem Tag des Renteneintrittes gerechnet werden? Oder ggf. rückwirkend? Was wäre, wenn ich das die ETFs kurz vor Eintritt in das Rentenalter verkaufe?

Und falls mir das hier niemand beantworten kann, wen frage ich diesbzgl. am Besten? Meine Krankenversicherung? Die Rentenversicherung?

 

Gruß, Matthias

 


Hallo @MatMiller 

 

Ich schließe aus deinem Beitrag, dass du zur Zeit freiwilliges GKV Mitglied bist.

Im Grunde bleibt es auch nach Eintritt der Rente so. Deine gesamte wirtschaftliche Leistung wird als Grundlage zur Beitragsrechnung genutzt. Also eigentlich, wie jetzt auch.

Als freiwilliges GKV Mitglied mit Anspruch aus der DRV (mindest. 60 Rentenbeiträge) hast du Anspruch auf eine Zuzahlung durch die DRV. Diese musst du beantragen.

Hierzu bietet sich eine Beratung bei der DRV an.

 

Die TK ist übrigens mit einem hervorragenden Service ausgestattet und man bekommt kompetente Auskünfte!

 

Zu deinen ETF Anlagen kann ich dir nur raten, hier zum Beispiel über die Steuersimulation einen Verkauf zu simulieren und so feststellen, wie es für dich am besten ist.

Für weitere Auskünfte wäre dann ein Steuerberater zu konsultieren.

 

Edit:

Vielleicht gibt es die Möglichkeit die fehlenden Jahre nachzuzahlen?

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@baha  schrieb:

Du findest hier eine Tabelle der Beitragssätze im Vergleich. Bei freiwilliger Versicherung sind Kapitalerträge mit 14% beitragspflichtig:

 

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

 

.....

 

Da die Beitragssätze für die Renten komplexer zu berechnen sind und dabei u.U. auch Zuschüsse der Rentenversicherungsanstalt gezahlt werden, beschränke ich mich i.F. auf die Versicherungsbeiträge auf die Kapitaleinkünfte.

 

Auf Kapitaleinkünfte ist aktuell der ermäßigte Beitragssatz von 14,00% zu entrichten. Nicht unerheblich ist aber auch der Zusatzbeitrag von 1,20% (bei der TK) sowie Pflegeversicherung i.H.v. 3,05, bzw. 3,30% (Kinderlose). Womit die Gesamtbelastung auf 18,25% bzw. 18,50% steigt. Diese ist vom Verischerten allein zu tragen.

 

Eine Freistellung i.H.v. 801,00€ findet bei der Berechnungsgrundlage für die Versicherung keine Berücksichtigung.

 

Darüber hinaus setzt die GKV eine monatliche Mindestbemessungsgrundlage i.H.v 1.096,67€ an. Daraus ergibt sich, dass mindestens ein Vericherungsbeitrag i.H.v. 2.434,56€/Jahr zu entrichten ist, auch wenn das Gesamteinkommen unter 13.160,04€ fällt, oder sogar negativ ist.

 

Von Ausnahmen abgesehen sind grundsätzlich die Daten des Steuerbescheides des Vorjahres bindend. Steuerlich nicht relevante Einkünfte müssen allerdings der GKV separat mitgeteilt werden.

EFT Starter
Experte
88 Beiträge

Darf ich mich hier anschließen?

Ich bleibe wahrsch. mein ganzes Leben in der GKV.

Als Angehöriger der "freien Berufe" kann ich mich jedoch trotzdem nur freiwillig in der KVDR versichern, es sei denn ich würde laut dem verlinkten Artikel zusätzlich (neben den Beiträgen ins Versorgungswerk) 5 Jahre in die DRV einzahlen. Das wären 5 x 12 x 84 = 5040 €.

Ist das a) möglich und b) sinnvoll?

Oder kann ich mein Vermögen kurz vor der Rente auf meine Frau übertragen (sie ist pflichtversichert), 400.000 € gehen ja ohne Schenkungssteuer und man entzieht sich dadurch den Abzügen? Auch bei gemeinsamer Veranlagung???

Es dauert zwar noch > 20 Jahre mit der Rente, aber wie man sieht muss man rechtzeitig planen...

 

Antonia
Mentor ★★★
2.626 Beiträge

Hallo @EFT Starter !

 

Sozialversicherungsrecht tickt komplett anders.

Das sprengt hier echt den Rahmen der Bankcommunity.

 

Der Status "freier Beruf" ist nicht unbedingt ein Grund für freiwillige GKV.

Auf wieviel Versicherungsbeiträge DRV kommst du denn (Ausbildung?).

 

Mach doch mal einen Termin bei der DRV und lass dich beraten.

 

Mit einer Möglichen Vermögensübertragung an die Holde bin ich raus, kann ich nicht dazu beitragen.

 

Vielleicht käme ja auch irgendwann mal eine Familienversicherung in Frage, falls deine Frau GKV ist und du Privatier.

Das nur so ins Unreine geschrieben...

 

 

 

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau