am 21.01.2021 22:41
@Antonia schrieb:Hallo @EFT Starter !
Sozialversicherungsrecht tickt komplett anders.
Das sprengt hier echt den Rahmen der Bankcommunity.
Volle Zustimmung. Such' dir RECHTZEITIG einen (oder mehrere) qualifizierte Berater. Und denke daran: Beratung, die nichts kostet, ist meist auch nichts Wert.
22.01.2021 11:15 - bearbeitet 22.01.2021 11:19
22.01.2021 11:15 - bearbeitet 22.01.2021 11:19
Vielen Dank für die guten und kompetenten Antworten.
Ich bin derzeit nicht freiwillig in der GKV versichert. Da ich weiterhin angestellt und nicht selbstständig bin, zählt zur Berechnung der Beiträge nur mein Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis und keine sonstigen Einkünfte. Wenn ich das richtig sehe, wird man als freiwillig in der Krankenkasse der Rentner Versicherter eher wie ein Selbstständiger behandelt.
@baha Danke für den link. Ja, auf dieser Seite war ich auch schon und finde die tabellarische Übersicht weiter unten auch sehr gut und transparent.
Ich habe ja noch ein paar Jahr Zeit bzw. bin zu spät dran, um manche Dinge noch zu ändern. Um noch pflichtversichert in die Krankenkasse der Rentner zu kommen, gibt es ja ein paar Mögllichkeiten. Ich könnte arbeiten, bis ich 73 bin oder mir noch ein Kind zulegen, wofür mir 3 Jahre angerechnet werden würden 😉 Also sind das eher keine Optionen.
Meine Lebensgefährtin ist gesetzlich versichert. Die Bedingungen noch in einer Familienversicherung zu kommen, sind für mich aber eher auch schwierig.
Auf jeden Fall werde ich die Kapitalerträge vor Renteneintritt realisieren und dann ggf. reinvestieren. Ggf. werde ich aber auch das Kapital ganz oder teilweise meiner Lebensgefährtin leihen, damit sie es in ihrem Depot anlegt. Vielleicht gibt sie mir ja ein Taschengeld 😉 (bevor es jemand sagt: Ich habe schon gelesen, dass zinsloses Leihen von den Finanzbehörden auch kritisch betrachtet wird und z.B. zu diesem Zeitpunkt handelsübliche Zinsen als Schenkung gewertet werden könnten. Aber dazu sind wir - vermute ich - einfach zu kleine Fische und die relevanten Beträge zu gering)
@Antonia .... nachzahlen? Muss ich drüber nachdenken und das abklären. Auf jeden Fall eine interessante Frage.
@ehemaliger Nutzer Deine Antwort scheint mir besonders fundiert zu sein. Danke dafür. Bist du vom Fach?
Ich werde auf jeden Fall mal bei der TK nachfragen und mich beraten lassen. Falls nach meinen Recherchen noch Fragen offen bleiben oder ich nicht sicher bin, werde ich ggf. auch einen spezialisierten Steuerberater zu Rate ziehen.
am 22.01.2021 12:05
@MatMiller schrieb:@ehemaliger Nutzer Deine Antwort scheint mir besonders fundiert zu sein. Danke dafür. Bist du vom Fach?
Ich werde auf jeden Fall mal bei der TK nachfragen und mich beraten lassen. Falls nach meinen Recherchen noch Fragen offen bleiben oder ich nicht sicher bin, werde ich ggf. auch einen spezialisierten Steuerberater zu Rate ziehen.
Ich bin nicht vom Fach, bin aber seit einigen Jahren selbst betroffen und musste meiner Beitragsfestsetzung durch die GKV in vielen Jahren wegen Unrichtigkeit widersprechen und Neuberechnungen erwirken. Eine intensivere Auseinandersetzung mit der Materie ist daher unumgänglich.
Viele nützliche Informationen werden Dir wahrscheinlich von der Versicherung vorenthalten, oder erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Im Internet kannst du die vom Spitzenverband der GKV erlassenen
"Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" finden.
Die Kenntnis dieser Grundsätze können hilfreich sein, wenn es darum geht bockige Sachbearbeiter zu überzeugen. ![]()
22.01.2021 12:12 - bearbeitet 22.01.2021 12:24
22.01.2021 12:12 - bearbeitet 22.01.2021 12:24
@MatMiller schrieb:Ggf. werde ich aber auch das Kapital ganz oder teilweise meiner Lebensgefährtin leihen, damit sie es in ihrem Depot anlegt. Vielleicht gibt sie mir ja ein Taschengeld 😉 Bevor es jemand sagt: Ich habe schon gelesen, dass zinsloses Leihen von den Finanzbehörden auch kritisch betrachtet wird und z.B. zu diesem Zeitpunkt handelsübliche Zinsen als Schenkung gewertet werden könnten. Aber dazu sind wir - vermute ich - einfach zu kleine Fische und die relevanten Beträge zu gering)
Wenn du deiner Freundin Geld leihst, müssen die Konditionen so sein, dass dies einem Fremdvergleich standhält, deine Freundin also ein vergleichbares Angebot auch am freien Markt hätte finden können. Mündliche Nebenabsprachen wie "das machen wir aber tatsächlich anders, nur schriftlich lassen wir es ausschauen als ob..." sind nicht statthaft.
Evtl. auch relevant: §42 der Abgabenordnung zum "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten".
Ich weiß schon, warum mein ursprünglicher Post zu der Problematik mit "Mein Beileid" angefangen hat, den du aber leider nicht geliked hast, obwohl er exzellent war und den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
22.01.2021 12:24 - bearbeitet 22.01.2021 12:32
22.01.2021 12:24 - bearbeitet 22.01.2021 12:32
@ehemaliger NutzerIch finde das liken von Beiträgen ehrlich gesagt nur untergeordnet wichtig (abgesehen davon, dass man dann irgendwelche Auszeichen für "Super-Liker" erhält) und ich habe hier - in diesem thread - bisher noch gar keinen Beitrag "geliked".
Wo stehen Regeln zum privaten Verleihen von Geld? Wenn ich meiner Freundin 20 € leihe, muss sie sich vergleichbare Angebote einholen?
P.S. Dein link bezieht sich auf Steuerrecht und nicht auf Sozialabgaben
am 22.01.2021 12:56
@ehemaliger Nutzer schrieb:
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angefangen hat, den du aber leider nicht geliked hast, obwohl er exzellent war und den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Du machst deinem Nick echt alle Ehre, lieber @ehemaliger Nutzer !
Immer, wenn ich diesen oder ähnlich verfassten Satz von dir lese, löst das einen Lachanfall bei mir aus 😄
Danke!