am 29.05.2019 08:59
Servus zusammen,
Habe die VBLextra vor ein paar Jahren abgeschlossen und zahle via Entgeldumwandlung monatlich ein. Rentiert sich das? Kennt sich da zufällig jemand aus?
Viele Grüße aus Monnem
am 29.05.2019 10:43
@demoriaan schrieb:Servus zusammen,
Habe die VBLextra vor ein paar Jahren abgeschlossen und zahle via Entgeldumwandlung monatlich ein. Rentiert sich das?
Das hängt nur(!) von deiner persönlichen Situation ab. Vorschlag: laß dich beraten und zwar von einem unabhängigen(!) Berater. Eine Möglichkeit wäre der BdV (Bund der Versicherten), es gibt aber auch andere.
am 29.05.2019 11:03
Servus @dg2210 ,
wurde deswegen vom Rentenberater beraten, der sagte es rentiert sich. Ein Beispiel findet man hier. Vllt hat ja jemand hier schon eigene Berechnungen durchexerziert.
... und weil das alles so kompliziert ist, verlässt man sich oft auf diese Berater... kann man sich da sicher sein das deren Berechnungen auch wirklich stimmen? Und ob das in 10, 15, 20 Jahren immer noch so ist?
Manchmal kotzt einen die deutsche Beamtenmeierei echt an.
Viele Grüße aus Monnem
am 29.05.2019 11:21
Als Eins von vielen Standbeinen der Altersvorsorge finde ich das Modell nicht schlecht und nutze es auch selbst.
Allerdings darfst du nicht vergessen, dass evtl. die Rentenbeiträge gekürzt werden.
Man wird nicht reich, aber es ist sicher, @demoriaan ![]()
am 29.05.2019 12:59
Hallo @demoriaan ,
ich habe die Entgeltumwandlung im Jahre 2003 bei der RZVK Köln begonnen. Damals galt noch der Garantiezins von 3,25%. Zudem habe ich die Hinterblibendenversorgung abgewählt, so dass mir zusätzliche Punkte gutgeschrieben werden. Die RZVK ging damals von einer Verzinsung von 5,25% aus. Aufrund der niedrigen Zinsen werden mir seit 2011 mir nur noch Punkte auf Grundlage der Garantieverzinsung gutgeschrieben. Die Gutschriften von 2003 bis 2010 oberhalb der Garatieverzinsung wurden unter Leistungsvorbehalt gestellt. Zu beginn diesen Jahres wurden mir diese Punkte gestrichen. Macht monatlich ca. 30 Euro weniger Zusatzrente aus. Dennoch bin ich der Auffassung, dass es sich lohnt dabei zubleiben. Man zahlt zwar weniger in die Rentenkasse ein, dafür erhält man unter dem Strich mehr, als wenn dieser Betrag in Rentenkasse fließen würde.
am 29.05.2019 16:46
@demoriaan schrieb:Servus @dg2210 ,
wurde deswegen vom Rentenberater beraten, der sagte es rentiert sich.
Jetzt habe ich aber ein Verständnisproblem...Du hast deinen Vertrag von einem Experten (der alle deine Daten kennt) durchrechnen lassen. Nun frägst du hier in der Community, aber ohne deine persönliche Situation darzulegen. Was erhoffst du dir davon?
am 31.05.2019 17:53
Im öffentllichen Dienst muss doch in die VBL(klassik oder so) einbezahlt werden, wie ich es verstanden habe? Ganz blicke ich aber auch nicht durch diesen Jungle durch. Ich hatte die Möglichkeit mich (halb) von der VBL Pflicht befreien zu lassen, da ich ein befristetes Arbeitsverhältnis habe, das ursprünglich für weniger als 5 Jahre vorgesehen war. Dann zahlt man eben in die VBLextra ein und man hat einen (geringen) Rentenanspruch (geringe Verzinsung) auch ohne Wartezeit. Diese Wartezeit betrug damals eben 5 Jahre, mitlerweile ist sie wohl auf 3 Jahre reduziert worden.
Grundsätzlich bin ich nun aber froh, dass ich nicht zu viel einzahlen muss, da ich jeden Cent eigenhändig in die Märkte werfe. Das mag aber je nach Anlagehorizont/Risikobereitschaft völlig verschieden sein.
am 07.09.2019 18:01
Ich bin seit über einem Jahr im öffentlichen Dienst als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Vollzeit) beschäftigt, bereue allerdings die Versicherung in der VBL Klassik zutiefst. Im Osttarif beträgt der Arbeitnehmeranteil 4,25 %, bei einer Arbeitgeberzuwendung von 2,25 %. Aktuell werden von meinem Bruttolohn 180 Euro der VBL überwiesen. Die Nachteile im Osttarif sind für mich:
- Wartezeit von 60 Monaten als Arbeitsnehmer im öffentlichen Dienst bis zum Rentenanspruch
- Keine Möglichkeit der Rückerstattung des Arbeitnehmeranteils bei vorherigem Ausscheiden (vor 60. Monat)
- Kein Wechsel in den freiwilligen Tarif (VBL Extra) nach der anfänglichen Frist von 2 Monaten möglich
- Keine Möglichkeit der privaten Fortführung der VBL Klassik nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, um den Rentenanspruch zu erfüllen
Da ich mich seit einem Jahr intensiv mit Aktien beschäftige, monatlich in ETFs und Aktien investiere und hierzu auch gerne den (versteuerten) VBL-AN-Anteil gebrauchen könnte , würde ich meinem um 1 Jahr und 3 Monate jüngeren Ich strengstens dazu raten während der zweimonatigen Wechselmöglichkeit in die VBL Extra umzusteigen. Da hier lediglich ein AN-Anteil von 2 % anfällt (+ AG-Anteil von 2 %) und keine Wartezeit zum Rentenanspruch nötig ist.
Wer also auch im Ost-Tarif als wissenschaftlicher Mitarbeiter vermutlich unter 5 Jahre tätig wird, sollte angesichts der Nachteile eher den Tarif Extra wählen, solange dies möglich ist. Ein Zurück gibt es nämlich nicht.
am 09.09.2019 15:31
Hallo Michaf_okt91,
wie ich oben geschrieben habe, kann man ab 1. Januar 2018 eine "unverfallbare Anwartschaft" durch die VBLklassik erwerben, auch wenn man die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllt. Selbst wenn man vor 2018 begann, kann sich diese neue Regelung positiv auswirken. Siehe hierzu dieses PDF der VBL, Seite 6 f.
Aber ich gebe dir grundsätzlich Recht. Möchte man sich eigenverantwortlich um seine Altersvorsorge kümmern, sollte man in die VBLextra einzahlen und das zusätzliche ( versteuerte) Gehalt eigenhändig langfristig investieren.
am 09.09.2019 18:00
Hallo,
danke für die Antwort.
Nach heutiger Rückfrage bei der VBL gilt weiterhin explizit die 5-jährige Wartezeit für den Osttarif. Eine Anwartschaft besteht für die VBL Klassik im Osttarif nicht.
Beim Ausscheiden vor 5 jähriger Arbeitszeit ist damit der eingezahlte Arbeitnehmeranteil null und nichtig, Rentenanspruch besteht nicht.
Im Westen ist dies anders.
LG