Jobwechsel und betriebliche Altersvorsorge
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21.01.2020 20:27 - bearbeitet 21.01.2020 20:29
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand hier aus. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber habe ich seit 2003 einen Vertrag über eine Entgeldumwandlung in eine Pensionskasse laufen. Garantiezins 3,25 Prozent. Die monatliche Sparrate wird direkt vom Brutto abgezogen und nicht versteuert, es gibt keine Beteiligung des Arbeitgebers.
Wenn ich den Arbeitgeber wechsle, würde ich den Vertrag gerne weiter besparen, der neue Arbeitgeber bietet allerdings eine Entgeldumwandlung in einen Pensionsfonds mit Arbeitgeberbeteiligung an. Ich möchte ungern einen neuen Vertrag besparen, zumal dann ja auch wieder neue Kosten anfallen.
Habe ich einen Anspruch auf Übernahme meines bestehenden Vertrages? Bevor ich in das Gespräch gehe, möchte ich mich hier gerne erkundigen.
Falls das wichtig ist: Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber zusätzlich noch eine Lebensversicherung mit Zukunftskapital laufen, bei der mein Arbeitgeber 2/3 und ich 1/3 (allerdings von meinem Netto) einzahlen. Und privat bespare ich ein Riesterprodukt mit ETFs (wegen der staatlichen Zulagen und der Steuerersparnis).
Schöne Grüße
Zitronenelch
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am 21.01.2020 21:41
Hallo zitronenelch,
leider hast du keinen Anspruch auf Übernahme des Vertrages. Jeder Arbeitgeber darf einen Anbieter wählen, bei dem er eine Entgeltumwandlung anbietet. Er kann ihn übernehmen, verpflichtend ist es nicht.
VG
Wupping
22.01.2020 09:09 - bearbeitet 22.01.2020 09:10
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22.01.2020 09:09 - bearbeitet 22.01.2020 09:10
Ganz genau so ist es. Man kann nur mit dem neuen AG verhandeln, ob er es vielleicht doch macht. Ist halt für ihn ein gewisser Verwaltungsaufwand, wenn 500 Mitarbeiter so laufen, und einer anders...
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am 22.01.2020 11:16
Das ist tatsächlich ärgerlich. Ich habe momentan auch eine sehr gute BAV, werde zum Sommer aber wahrscheinlich den Arbeitgeber wechseln, von deren BAV ich nicht besonders überzeugt bin.
Manche machen tatsächlich Ausnahmen, aus der Praxis meiner Ausbildung in einer Versicherungsagentur kann ich allerdings sagen, dass das viele nicht besonders gerne machen. Aber Versuch macht klug, vor allem weil dein Vertrag ja sehr attraktiv ist!
Viel Erfolg wünschte der (ein wenig neidisch auf den Garantiezins, weil 22 Jahre alt und Zinsen unter 1% gewohnt ist) Pfuetze 😉
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am 30.07.2020 09:05
Hallo liebe Community,
bei mir steht ein Jobwechsel an und wie ich hier gelesen habe, darf der neue Arbeitgeber einen (neuen) Anbieter wählen.
Besteht die Möglichkeit, dass ich das Guthaben vom bestehenden Anbieter auf den neuen Anbieter übertrage und wenn ja geht das auch wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde?
Oder was würdet Ihr an meiner Stelle tun wenn Ihr einen neuen Vertrag abschlißen müsstet?
Vielen Dank für eure Meinung.
Viele Grüße
ckn
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am 30.07.2020 11:16
Hi @CKN ,
als 1. würde ich mit dem neuen AG besprechen ob er den bestehenden Vertrag
weiterführen würde.
Wenn ja wäre alles klar, wenn nicht dann würde ich mit den beiden Anbietern besprechen ob ein Übertrag möglich wäre.
Ist aber nicht so einfach.
Sollte dies alles nicht funktionieren bleibt ja nur die Option "Neuen Vertrag abschließen" bzw. gar nix machen (wäre aber die schlechtmöglichste Option).
Wieso ist der Vertrag denn beitragsfrei gestellt ?
Das macht m.M.n. ja gar keinen Sinn.
Gruß Morgenmond
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am 04.08.2020 01:38
Hallo Morgenmond,
vielen Dank für deine Antwort.
Das ich den Vertrag "beitragsfrei" stellen kann, hat mir der Anbieter als Alternative geschrieben (keine Beitragszahlungen in der KUG Zeit).
Ich habe bereits mit meinem neuen AG gesprochen, ich kann wohl meinen bestehenden Vertrag weiterführen, allerdings wohl erst nach bestehen der Probezeit bzw. nach 1 Jahr im Betrieb . . .
Gruß
ckn
