07.05.2017 16:28 - bearbeitet 07.05.2017 16:38
Liebe geneigte Steuerzahler (m/w),
kürzlich wurde hier die Frage nach den Steuern bei Abspaltungen gestellt (inzwischen habe ich den Beitrag auch wieder gefunden). Meine Hauptabteilung Steuervermeidung (siebzehn Steuerberater; they're top shelf, würde Donald T. sagen) hat dazu folgenden unglaublich wichtigen Text produziert. Besonders herzliche Grüße gehen in diesem Zusammenhang an Björn Z. in Quickborn und an alle in der PK 15 - diese klicken bitte hier.
Von Zeit zu Zeit kommt es an der Börse zu einer Abspaltung. Donald T. und alle anderen Amerikaner nennen das "Spin Off", auf Deutsch wird es auch Entflechtung genannt. Beispielsweise hat e.on im September 2016 einen Teil seines Geschäfts abgespalten; alle e.on-Aktionäre erhielten für 10 e.on-Aktien zusätzlich eine Uniper-Aktie ins Depot gebucht. Im Juli 2013 erhielten Siemens-Aktionäre neue Aktien von Osram im Verhältnis 10:1 geschenkt. Ein anderes Beispiel ist die Restaurantkette Yum!-Brands, dahinter verbergen sich Pizza Hut und Kentucky schreit fic fried chicken (KFC) oder Taco Bell. Anfang November 2016 gab es Aktien des Chinageschäfts als Abspaltung im Verhältnis 1:1, das bedeutet, dass jeder YUM-Aktionär die gleiche Menge YUM-China-Aktien zugeteilt bekam. Solche Abspaltungen führen regelmässig dazu, dass sich der Kurs der Mutteraktie entsprechend verringert.
Interessant: Sehr oft entwickeln sich die abgetrennten Aktien und dabei vor allem die abgespaltene "neue" Aktie sehr gut. Es gibt einige Untersuchungen und Erklärungen dafür, aber ich will Euch damit nicht langweilen.
Oft fragen mich (um 15 Grad) geneigte Leser (m/w): "Hey yo!, Alter" (diese jungen Menschen mit ihren hippen Anreden), "wie werden solche Abspaltungen eigentlich in Deutschland versteuert?"
Und ich antworte dann immer: geh doch zum Steuerberater. Nur wenn ausnahmsweise keine steuerliche Beratung besteht, gebe ich etwas mehr Auskunft.
Es gibt drei Möglichkeiten, Entflechtungen für die Abgeltungssteuer zu behandeln.
1.
Die Annahme einer sofort steuerpflichtigen Sachdividende. Die neu zugeteilten Aktien wirken also wie eine Dividendenzahlung ("Sachdividende", wobei die ausgeschüttete "Sache" die neuen Aktien sind). Sie werden mit aktuellen Anschaffungskosten in das Depot gebucht, und diese Anschaffungskosten sind sofort zu versteuern.
Beispiel:
Aktionäre der X-AG erhalten für 10 gehaltene X-Aktien eine zusätzliche Y-Aktie ins Depot gebucht. Die Y-Aktien notieren an der Börse mit 12 Euro. Wer beispielsweise 30 X-Aktien hat, erhält drei zusätzliche Y-Aktien im Wert von 36 Euro. Diese 36 Euro sind zum Zeitpunkt der Abspaltung sofort zu versteuern, also mit 25% Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag. Die neuen Y-Aktien stehen jetzt zu je 12 Euro Anschaffungskosten in meinem Depot. Hier steht, wie man bei comdirect die Anschaffungskosten einsehen kann. Wenn ich die Y-Aktien jetzt eine Woche später zu je 14 Euro verkaufe, wird beim Verkauf nur noch der Kursgewinn erneut besteuert, also nur noch Abgeltungssteuer auf 6 Euro = (14 minus 12) mal 3. Insgesamt habe ich also 6 + 36 = 42 Euro versteuert - und genau soviel habe ich auch mit den "geschenkten" Y-Aktien verdient.
Für die Anschaffungskosten der neuen Aktien (im obigen Beispiel 12 Euro) wird üblicherweise der niedrigste Börsenkurs am ersten Handelstag angesetzt. Das muß aber nicht so sein. Der genaue (fiktive) Anschaffungskurs ist ohnehin egal, weil spätestens beim Verkauf unabhängig vom Anschaffungskurs immer derselbe Betrag versteuert wird.
Für die Mutteraktien, also die X-Aktien, ändert sich in diesem Fall nichts. Deren Anschaffungskosten bleiben wie sie waren.
Diese Methode wird am häufigsten bei ausländischen Spin-Offs (z.B. amerikanische Aktien) angewandt. Sie hat einen gewaltigen Haken, wenn ich meine alten X-Aktien bereits vor 2009, also vor der Abgeltungssteuer gekauft habe: Ich muss die neuen Y-Aktien versteuern, aber der Kursverlust, der durch die Abspaltung bei den alten X-Aktien entstanden ist, kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Vorsicht, Steuerfalle! Falls ich die neuen X-Aktien allerdings 2009 oder später gekauft habe, ist es kein Problem: Dann ist ja der Kursgewinn beim Verkauf der X-Aktien steuerpflichtig, und der fällt durch den Spin Off entsprechend geringer aus.
Auch bei der Abspaltung der C-Aktien von Google im April 2014 im Verhältnis 1:1 sind die Banken ursprünglich so vorgegangen. Durch den Split haben sich allerdings die alten Google-Aktien halbiert. Das war aber kein gewöhnlicher Aktiensplit. Die Aktionäre haben nicht einfach nur eine weitere Google-Aktie gleicher Ausstattung (gleiche WKN) erhalten, die gemeinsam mit der vorhandenen Aktie den Wert der bisherigen Aktie verkörperte. Vielmehr erhielten sie pro Aktie (Class A) eine stimmrechtslose Aktie einer neuen Gattung (Class C) und einer neuen WKN. Wer Google-Aktien vor 2009 gekauft hatte, hatte ein echtes Problem: Die neuen C-Aktien musste er voll versteuern, aber die Halbierung der alten Aktien ging steuerlich ins Leere, weil die Kursgewinne/Verluste aus Altbeständen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Nach massiven Protesten ist das Finanzministerium zurückgerudert und hat die Depotbanken angewiesen, die steuerliche Behandlung zu korrigieren. Ähliches ist bei der dänischen Reederei Moeller Maersk im April 2014 passiert.
Andere Beispiele dieser Steuerfalle sind die Abspaltungen Philip Morris/Altria/Kraft/Mondelez in 2007 und 2008. Damals, noch vor der Abgeltungssteuer, war es besonders schlimm: Die neuen Aktien mußte man versteuern, und den gewaltigen Kursverlust (WKN 200417 am 31. März 2008: fast minus 70 Prozent!!!) konnte man nicht beim Finanzamt geltend machen, da Kursgewinne und -verluste damals nach einem Jahr nicht mehr steuerbar waren. Das ist es vermutlich, was im Original-Beitrag mit "PMI-Problematik" gemeint war...
In solchen Fällen, wenn also ein echter Spin off mit Sachdividende bevorsteht, ist es aus steuerlicher Sicht oft sinnvoll, die alten Aktien zu verkaufen und nach dem Spin off wieder zurückzukaufen.
2.
Die zweite Möglichkeit geht ebenfalls von einer Sachdividende aus, aber die Anschaffungskosten werden mit Null angesetzt. Nehmen wir wieder das obige Beispiel: Ich habe 30 X-Aktien und erhalte im Verhältnis 10:1 Y-Aktien hinzu, also drei neue Y-Aktien. Diese Y-Aktien kosten an der Börse je 12 Euro. Im Gegensatz zum ersten Fall werden sie aber nicht sofort versteuert. Für diese Entflechtung zahle ich zunächst keine Abgeltungssteuer, allerdings -- das ist der Nachteil -- sind die neuen Y-Aktien in meinem Depot nicht mit je 12 Euro Anschaffungskosten hinterlegt, sondern die Anschaffungskosten betragen Null. Wenn ich jetzt wie im obigen Beispiel die Y-Aktien etwas später zu 14 Euro verkaufe, beträgt mein Kursgewinn 14 mal 3 = 42 Euro, die ich beim Verkauf versteuern muss. Im Ergebnis also genau so wie im ersten Fall, nur dass die komplette Steuer erst beim Verkauf der Position anfällt. Das kann übrigens zu einem schlechteren Ergebnis führen, falls der Steuersatz erhöht wird - siehe die Diskussion hier.
Man könnte auch sagen: Der Fall 2. ist ein Unterfall vom obigen Fall 1., wobei die Anschaffungskosten Null sind.
Auch hier ändern sich die Anschaffungskosten für die Muttergesellschaft (X-Aktie) in meinem Depot nicht. Das ändert sich erst bei der Methode 3 (siehe sogleich unten).
Ein Beispiel für diese steuerlich freundliche Behandlung war die 1:1-Abspaltung von South32 von BHP Billiton im Mai 2015 oder die Abspaltung der C-Aktien von Under Armour im April 2016.
3.
Der dritte Fall nennt sich "Abspaltung" und teilt die Anschaffungskosten der alten Aktien auf die alten und neuen Aktien auf. Man nennt dies die "Fußstapfentheorie". Doch, wirklich, unter dem Stichwort "Fußstapfentheorie Aktien" findet Ihr in diesem verrückten "Internet", über das jetzt alle sprechen, Informationen dazu. Wie funktioniert das (also, die Fußstapfentheorie, nicht das Internet)?
Ein Beispiel ist die oben schon erwähnte e.on-Uniper-Abspaltung. Angenommen, ich habe 120 e.on-Aktien am 1. März 2010 zu einem Kurs von 27 Euro gekauft (kein reales Beispiel). Dann betragen die Anschaffungskosten für diese e.on-Aktien 3240 Euro (120 mal 27). Jetzt findet im September 2016 die Abspaltung im Verhältnis 10:1 statt. Ich erhalte also 12 Uniper-Aktien eingebucht. Die ursprünglichen Anschaffungskosten von 3240 Euro werden jetzt entsprechend dem Bezugsverhältnis auf die e.on und auf die Uniper-Aktien aufgeteilt, und zwar im Verhältnis 1:11. Warum elf und nicht zehn? Weil jemand, der vorher zehn e.on-Aktien hatte, jetzt elf Aktien besitzt: zehn von e.on und eine von Uniper. Also ist 1/11 der Anschaffungskosten für uniper reserviert, die restlichen 10/11 verbleiben bei e.on. Im Ergebnis haben meine e.on-Aktien jetzt geänderte Anschaffungskosten von 2945,45 Euro und die neuen Uniper-Aktien haben Anschaffungskosten von 294,54 Euro. Zählt man beides zusammen, kommt man wieder auf 3240 Euro.
Der "Clou" dabei ist, dass die neuen Uniper-Aktien das Anschaffungsdatum von e.on "erben" -- daher Fußstapfentheorie. Also gelten sowohl e.on als auch Uniper-Aktien als am 1.03.2010 angeschafft. Wichtig wäre das, falls dieses Datum vor dem 1.1.2009 liegt -- also vor Einführung der Abgeltungssteuer. Dann sind nämlich nicht nur Kursgewinne der e.on-Aktien beim Verkauf steuerfrei, sondern auch die neu zugeteilten Uniper-Papiere! In meinem Beispiel sieht es aber anders aus: e.on wurde nach Einführung der Abgeltungssteuer gekauft, also sind sowohl e.on-Aktien als auch die Uniper-Aktien beim Verkauf steuerpflichtig. Wohlgemerkt erst beim Verkauf; bei der Abspaltung fällt noch keine Abgeltungssteuer an.
Dieser dritte Fall wird normalerweise für inländische Abspaltungen angesetzt, also nicht nur bei e.on/Uniper, sondern auch bei der Abspaltung von Osram von Siemens.
Auch für "normale" Aktiensplits, wenn also die neuen Aktien dieselbe WKN haben wie die alten Aktien, wird in aller Regel dieses Verfahren angewandt. Bei einem Split 1:3 (also dreimal soviele Aktien wie vorher) verteilt man die Anschaffungskosten auf die dreifache Aktienmenge: Der Anschaffungskurs drittelt sich ebenso wie der aktuelle Börsenkurs, und nichts ändert sich am Ergebnis.
Da die Banken im Falle eines unrichtigen – weil zu niedrigen – Kapitalertragsteuereinbehaltes dem deutschen Fiskus für die entgangene Steuer haften, behalten sie in Zweifelsfällen eher Kapitalertragsteuer ein, als auf den Einbehalt zu verzichten ("in dubio pro fisco") – und lassen den Steuerpflichtigen den Kampf mit dem Finanzamt selbst führen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung ist, wie der für die Depotbanken massgebliche Dienstleister "WM-Datenservice"* die Kapitalmassnahme einstuft. Das letzte Wort hat Euer Finanzamt; falls Ihr mit der steuerlichen Behandlung der Depotbank nicht einverstanden seid, beantragt Ihr mit der jeweiligen Einkommensteuer-Erklärung eine Korrektur. Dazu kreuzt man in der Steuererklärung bei der "Anlage KAP" das entsprechende Kästchen "Ich beantrage eine Überprüfung ... für bestimmte Kapitalerträge" in der Zeile 5 an und erklärt dem Finanzamt auf einem gesonderten Blatt Papier, warum die Steuerberechnung der Bank Eurer Meinung nach nicht gestimmt hat. In den Zeilen 7 bis 11 trage ich dann die korrigierten Beträge ein. Manchmal bockt das Finanzamt erst, aber wenn man die dann mit Papier zuschüttet, winken sie es durch. Wir Steuerberater nennen das "Aufbau von Legenden".
Ich hoffe, Euch mit diesen "Informationen" geholfen zu haben, und wünsche Euch noch einen schönen Tag (Mediatrix!).
Dieser Text enthält aus technischen und/oder anderen Gründen kein scharfes "ß".
Viele Grüße aus einem regnerischen München
nmh
____________________________
*) Für Hinweise, wie ich die aufkaufen kann, gibt es immer noch großzügig Finderlohn - bitte hier klicken
17.08.2021 18:38 - bearbeitet 17.08.2021 18:51
Aktuelles Beispiel:
Ich hatte anfang Juli das Vergnügen eines Spin-Offs bei dem US-amerikanischen
Energieversorger DTE Energy (WKN 853943). Die haben einen Teil ihrer Aktivitäten
in einem Spin-Off-Unternehmen namens DT Midstream (WKN A3CSTQ) abgespalten und an die Börse gebracht. Diese Aktie kann man derzeit nur an der NYSE in New York handeln. Die Aktien wurden zunächst von comdirect steuerlich wie in @nmh s Beitragspunkt Nr. 1 als steuerliche Sachdividende behandelt, auf die ich Kapitalertragsteuer und Soli entrichten musste, die mir sofort mit der Depoteinbuchung von meinem Verrechnungskonto bei comdirect ohne Vorwarnung abgebucht wurden. Danach war dieses Konto in den Miesen - wer konnte das schon vorausahnen. Einige Tage danach besann sich comdirect eines besseren, erstattete mir die Steuern wieder und buchte die Spin-Off-Aktie mit Anschafftungskosten Null ins Depot ein, siehe @nmh Punkt 2. Die Freude währte aber nur kurze Zeit, denn dann begann das Spiel wieder von vorne und die Spin-Off-Aktien wurde zum zweiten Mal als steuerpflichtige Sachdividende behandelt und es wurden mir die Steuern ein zweites Mal abgezogen. Zum Glück war das Verrechnungskonto dieses Mal ausreichend aufgefüllt, so dass es zu keiner Unterdeckung kam. In allen drei Fällen handelte comdirect, was die Steuerabzüge und Rückerstattungen betraf, vollkommen unberechenbar, ohne den Kunden vorher zu informieren.
Fazit: Vor Gericht, auf Hoher See und bei comdirect ist man in Gottes Hand!
Gruß, Pramax
am 17.08.2021 19:17
Du weißt aber schon, dass comdirect hier nur die Vorgaben vom WM-Datenservice (Saubande!) umsetzt, die in diesem Fall dreimal in zwei Wochen ihre Meinung geändert haben? Das Geschimpfe über comdirect ist (wie so oft) fehl am Platz. Im Gegenteil:
Die Midstream-Aktie (A3CSTQ), die Du erhalten hast, war zunächst in "AKV USA" gelagert; Resultat: nicht handelbar, insbesondere nicht in NY. Am 29.7. hat comdirect auf eigene Kosten die Aktien in "domestic USA" umgelagert, so dass Du sie in NY verkaufen kannst. Durch die kostenlose Verwahrartänderung hat comdirect Dir über 60 Euro an Gebühren geschenkt!
nmh
18.08.2021 12:47 - bearbeitet 18.08.2021 12:47
Hallo @nmh
Offensichtlich gewährt Dir comdirect mehr Einblicke in das Hintergrundgeschehen
in Deinem Depot als mir. Ich habe nur die Einbuchungsbestätigung der Spin-Off-Aktie erhalten und danach Dokumente über einige wilde Hin- und Herbuchungen von Steuerbeträgen, die meinem Verrechnungskonto abwechselnd belastet und gutgeschrieben wurden, und das ohne Vorankündigung. Der Kundenservice, den ich dazu kontaktierte, informierte mich, dass solche Buchungen in meinem Falle durchaus üblich wären, konnte mir aber die genauen Hintergründe auch nicht sagen.
Gruß, Pramax
am 18.08.2021 12:55
@Pramax :
Ich habe auch nur die von Dir genannten Dokumente bekommen. Aber dass der WM-Datenservice (Saubande!) Vorgaben macht, wie die Banken Corporate Actions zu besteuern haben, und dass es da manchmal chaotisch zugeht ist für treue Leser meiner Beiträge (wie Dich) allgemeines Fachwissen.
"Der Kundenservice, den ich dazu kontaktierte, informierte mich, dass solche Buchungen in meinem Falle durchaus üblich wären" - na, dann ist es sicher persönlich gemeint!
Frohes Verbuchen!
nmh
12.11.2021 07:32 - bearbeitet 12.11.2021 07:45
Moin aus dem Norden,
ich habe auch gerade einen Spin Off durchgemacht (Bluebird Bio / 2seventy Bio). Die 2seventy Bio Aktien wurden auch mittlerweile korrekt in mein Depot gebucht. Anschaffungskosten werden mir mit 0€ angezeigt. Dies würde ja dem von @nmh beschriebenen Punkt 2 entsprechen. Zu meiner Verwunderung hat die Comdirect jetzt aber für die gebuchten Aktien zusätzlich auch noch Steuern eingezogen. Heißt das für mich, ich sollte erst mal noch abwarten, was noch gebucht wird?
Meine zweite Frage wäre, ob nicht im Fall eines Spin Offs bei US-Aktien folgendes Urteil vom BFH zur Geltung kommt?
Viele Grüße
*Edit* Punkt 1 zu Punkt 2 geändert
am 12.11.2021 08:34
Vielen Dank für Dein Feedback. Ich vermute, dass sich inzwischen die steuerlichen Anschaffungskosten geändert haben und auf den Wert erhöht wurden, der in der Steuermitteilung angegeben ist. Kannst Du im Depot -> Steuersimulation nachprüfen.
Genau diesen Fall hatte ich letzte Woche bei zwei Spin Offs (Dell und IBM): Erst Anschaffungskosten Null und keine Steuern, dann eine Woche später eine Steuernachbelastung, dafür wurden die Anschaffungskosten hochgesetzt.
comdirect setzt hier einfach nur die Vorgaben von dem Dienstleister WM-Datenservice um, der in Deutschland alle Banken beliefert. Die sind manchmal etwas langsam.
Viele Grüsse aus einem nebligen München
nmh
am 12.11.2021 12:44
@Teebeutel schrieb:Moin aus dem Norden,
ich habe auch gerade einen Spin Off durchgemacht (Bluebird Bio / 2seventy Bio). Die 2seventy Bio Aktien wurden auch mittlerweile korrekt in mein Depot gebucht. Anschaffungskosten werden mir mit 0€ angezeigt. Dies würde ja dem von @nmh beschriebenen Punkt 2 entsprechen. Zu meiner Verwunderung hat die Comdirect jetzt aber für die gebuchten Aktien zusätzlich auch noch Steuern eingezogen. Heißt das für mich, ich sollte erst mal noch abwarten, was noch gebucht wird?
Meine zweite Frage wäre, ob nicht im Fall eines Spin Offs bei US-Aktien folgendes Urteil vom BFH zur Geltung kommt?
Viele Grüße
*Edit* Punkt 1 zu Punkt 2 geändert
Das Urteil ist ja noch relativ frisch.
In finanzgerichtlichen Verfahren ergangene rechtskräftige Entscheidungen haben grundsätzlich nur für die Beteiligten Bindungswirkung. Erst wenn sie im Bundessteuerblatt amtlich veröffentlicht werden, sind sie über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Und das kann lange dauern, wenn der Bundesfinanzminister erst noch mit den Finanzministern der Bundesländer abstimmt, ob das Urteil amtlich veröffentlicht wird und ob ein begleitendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden soll.