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Steuerfrage Ehegattensplitting

Crazyalex
Legende
7.646 Beiträge

Hallo zusammen!

 

Gerade habe ich bei t-online mal wieder einen Artikel gelesen: klick

 

Kurze frage: Bin ich jetzt auf dem Holzweg oder ist der Artikel nicht vollkommen Banane!?

Es ist doch egal welche Steuerklasse ein Ehepaar hat -> Nach der Steuererklärung kommt am Ende doch unterm Strich sowieso immer das gleiche Endergebnis heraus. Die Frage ist ja nur:

1. muss ich nachzahlen (und hatte unterjährig mehr Geld zur Verfügung)

2. erhalte ich eine Rückerstattung (weil ich unterjährig zuviel vorausbezahlt habe)

3. bekomme auf jeden Fall was zurück weil Steuerklasse 4

4. passt's fastgar (4 Faktor)

 

Wenn dann müsste das Ehegattensplitting ja komplett abgeschafft werden und nicht nur die Steuerklassen 3/5...?

 

Man helfe mir bitte weiter - Steuer ist echt nicht meine Welt...

 

Was die angesprochene Altersarmut betrifft: Das tritt ja eigentlich nur im Falle einer Scheidung auf und hat im Grundsatz ja auch nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun sondern ist ja eher der Frage zuzuordnen ob der Partner arbeiten kann/will.

Aber das mache ich ja nicht von der Steuerklasse abhängig weil - s.o. - am Ende wird ja eh in jedem Fall gleich viel Steuer bezahlt..................?!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
7 ANTWORTEN

artdeco
Experte
124 Beiträge

Bei der ZUsammenveranlagung von Eheleuten spielt es tatsächlich keine  Rolle welche Steuerklassenwahl vorliegt. Wie du zurecht erkannt hast, wird eine Über("Unter")zahlung über den Steuerbescheid ausgeglichen.

 

Ehegattensplitting bedeutet lediglich, dass bei Verheiraten die Einkommen zusammen gezählt werden und quasi jeweils hälftig nach Grundtarif besteuert werden. Vorteil liegt darin, wenn nur Einer verdient oder ungleiche  Einkommen vorliegen.

 

Bsp.: zu verst. Einkommen 80 T€ nach Splittingtarif  16.666 Steuer

          2 Ledige mit jeweils 40 T€ nach grundtarif  8.333 Steuer x2 = 16.666

         wäre nur 1 Einkommen mit 80 T€ vorhanden, würden nach Grundtarif 24.463 Steuern anfallen

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

@Crazyalex , du hast natürlich völlig Recht. Nach Abgabe einer Steuererklärung und Festsetzung der Steuer kommt es immer zum Ausgleich mit der gezahlten Lohnsteuer. Sie ist im Ergebnis nur eine Vorauszahlung auf die feszusetzende Steuer.

 

Wenn Fachleute Reformen bei den Steuerklassen fordern, geht es meines Erachtens nur um psychologische Aspekte der ungeliebten Steuerklasse V. Wenn nämlich die Frau (sie ist es ja nach wie vor oft, die weniger verdient) dort einsortiert ist und sieht, wie viel bzw. wie wenig Netto ihr vom Brutto bleibt, geht sie gar nicht erst los. Reine Emotion. Und die wird heute oft größer geschrieben als Logik.

 

Meine Frau und ich haben übrigens die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt und zahlen deswegen unterjährig nur 88 Prozent dessen, was nach Steuerklasse IV eigentlich fällig wäre. Damit geht man relativ elegant dem oben beschriebenen psychologischen Problem aus dem Weg. Jeder zahlt dann "seine" Steuer und meine Frau muss nicht unter der Steuerklasse V leiden. 😉

dg2210
Legende
6.209 Beiträge

Und das ganze Problem kommt nur daher, dass in den Steuertabellen, die der Arbeitgeber für die monatliche Gehaltsabrechnung verwendet, die diversen Freibeträge schon eingerechnet sind.

 

Würde man die Steuerklassen abschaffen, so wäre die Gehaltsabrechnung viel leichter, aber sehr viele Arbeitnehmer würden ein zinsloses Darlehen an den Staat geben, weil die Berücksichtigung der Freibeträge erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung erfolgen würde.

 

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Schön, dass du es ansprichst @Crazyalex

Wir hatten die Diskussion um das Thema ja bereits, und meine Frau und ich sind uns einig in IV zu bleiben bzw nächstes Jahr IV Faktor zu nehmen.

Es wird immer gesagt, man könne Steuern sparen durch diese Wechsel, aber eigentlich stimmt das ja nicht, oder? 

"Geh in V/III dann bekommst voll viel wieder" - ja, oder musst "voll viel" nachzahlen. Abgesehen von der Person in Klasse V.

 

Meine Frau und ich haben letztes Jahr, als wir noch unverheiratet waren, jeweils was zurückbekommen. Wie jedes Jahr. Wenn ich richtig informiert bin ändert sich durch Steuerklasse IV erstmal nichts, außer dass wir eine gemeinsame Erklärung abgeben. Das heißt für mich schon mal weniger Arbeit bei der Aufteilung der Kosten etc pp.

Die Erstattung können wir uns dann aufteilen wie wir wollen. 

Wenn wir nun in IV Faktor wechseln so haben wir weiterhin dieselbe Steuerlast, aber jeder zahlt unterjährig relativ genau das, was er an Steuern zu zahlen hat, wodurch die Erstattung oder Nachzahlung am Ende geringer ausfällt als bei IV. Jeder so wie er muss. 

 

Und so ist's doch auch bei V/III oder? Die Verteilung der Last ist anders, die Vorleistung ist anders, am Ende kann es dann später zu höheren Nachzahlungen kommen (dafür hätte man unterjährig mehr Geld zur Verfügung gehabt) oder eben zu einer höheren Erstattung (wodurch man unterjährig weniger Geld zur Verfügung hatte).

 

Für mich klingt V/III unvernünftig, auch wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind klingt IV Faktor für mich sinnvoller. Oder übersehe ich etwas bei V/III? 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Crazyalex
Legende
7.646 Beiträge

Meine Frau und ich nutzen ja auch 4 Faktor. Am Ende kommt ja sowieso immer die gleiche Steuerlast dabei heraus.

 

Deswegen verstehe ich ja die Aussage des verlinkten Artikels nicht: Die Steuerklassen sind am Ende ja völlig egal -> auf den Steuerklassen basierend eine Entscheidung zu treffen wäre m.E. die falsche Entscheidungsgrundlage.

 

Und was das Thema "einer oder beide gehen arbeiten" betrifft - sofern Nachwuchs vorhanden ist:

Natürlich ist das auch eine Geldfrage ("ob man sich 's leisten kann") aber da gibt es ja schon relativ extreme Standpunkte: z.B. In den "neuen Bundesländern" war es ja vor dem Mauerfall schon nicht unüblich und ist's auch heute noch so, dass viele ihren Nachwuchst mit einem Jahr schon in die Kita stecken.

Andere sagen "ich will von meinem Kind was haben" und es bleibt ein Elternteil (meist die Mutter) zuhause.

Ja - natürlich muss man sich das generell erst mal leisten können/wollen aber ich denke auch, dass die Familie mit Kind zumindest bzgl. den Eltern steuerlich als eine Wirtschaftseinheit betrachtet werden sollte.

Sollte man irgendwelche Sozialleistungen beziehen wird es ja ebenso gemacht - das muss also in beide Richtungen so gelten wenn es nicht komplett unfair sein soll - was ja vermutlich auch die eine oder andere Klage in Karlsruhe hinter sich herziehen würde.

 

Gruß Crazyalex


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Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Was man bei der Wahl der Steuerklassen übrigens noch beachten kann: Es gibt verschiedene Einkommensersatzleistungen, die sich nach dem letzten Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers richten, zum Beispiel

Krankengeld

Kinderkrankengeld

Elterngeld

Mutterschaftsgeld

Pflegegeld

 

Wenn man also abschätzen kann, dass man in Zukunft derlei Gelder beziehen wird, kann man unter Umständen durch geschicktes Taktieren bei der Wahl der Steuerklassen einiges mehr raus holen. Teilweise wird das aber auch durch Gesetze unterbunden. Ich weiß aber noch, dass wir damals einiges mehr an Elterngeld bekommen haben, weil meine Frau rechtzeitig in Steuerklasse III gewechselt ist.

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

Das sind im Wesentlichen die gleichen Begründungen, die damals zur Einführung des Faktors in der Steuerklasse IV geführt haben (war im Jahr 2010 und wurde von einer Bundestagsabgeordneten forciert; stand zwischenzeitlich auch mal auf der Kippe damals).

Offenbar hat sich das aber nicht wirklich durchgesetzt (hier auch schön nachzulesen: LINK und LINK) und daher wieder diese Diskussion.

Ansonsten bleibt nicht viel zu sagen. Am Ende wird es eh ausgeglichen, es ist "lediglich" Psychologie.

Wichtig ist aber der Punkt, den @Fix1 angesprochen hat, dass man durch die richtige und rechtzeitige Wahl der Steuerklassen bei der ein oder anderen Leistung etwas "mitgestalten" kann. Wobei man hier natürlich auch immer beachten muss, dass diese Leistungen am Jahresende zur Abgabe einer Steuererklärung führen und die Zahlungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen (es werden also nachträglich Steuern darauf fällig).