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comdirect verspielt Vertrauen

50 ANTWORTEN

Glücksdrache
Legende
4.192 Beiträge

Hallo @Inkognito,

 

bist du dir sicher? Zwei unterschiedliche Gläubiger und Steuer-ID's und das wäre steuerfrei? Seltsam. Eigentlich ist das Kind ja ein eigenes Rechtssubjekt. In "Gegenrichtung" gibt es ja den Tipp, dass Eltern zur Vermeidung zu hoher Schenkungsteuer Vermögensübertragungen auf längere Zeiträume strecken. 

 


@Inkognito  schrieb:

@Glücksdrache  schrieb:

 

 

 

@Methusalem: In der Sachfrage, dass es kein schlauer Zug ist dass Depot nunmehr auf deinen Namen zu eröffnen.. da stimme ich @Morgenmond sehr gerne zu.

 

Denn: Bei der Übertragung sind die Steuer-IDs der beiden Personen ungleich, womit du unverzüglich eine Abgeltungsteuerpflicht auslösen könntest, weil es als fiktiver Verkauf vor einer Schenkung gewertet werden könnte. 

 

 


Diese Aussage ist falsch, der Übertrag wäre steuerneutral.

Das ist aber überhaupt nicht das Kernproblem.

 

Es geht hauptsächlich darum, dass sich Eltern nicht einfach „ am Eigentum der Kinder vergreifen“ dürfen.

Kann ich so nicht nachvollziehen, kann als Privatperson in einem Forum aber auch nicht steuerlich beraten. Nur unverbindlich meine Meinung abgeben.

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache 

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

Vermutlich muss man zwischen Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer unterscheiden. 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Glücksdrache  schrieb:

bist du dir sicher? Zwei unterschiedliche Gläubiger und Steuer-ID's und das wäre steuerfrei? Seltsam. Eigentlich ist das Kind ja ein eigenes Rechtssubjekt. In "Gegenrichtung" gibt es ja den Tipp, dass Eltern zur Vermeidung zu hoher Schenkungsteuer Vermögensübertragungen auf längere Zeiträume strecken. 


Wir müssen unterscheiden zwischen Abgeltungssteuer und Schenkungssteuer. Das sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge mit jeweils eigenen Regelungen.

 

Was die Abgeltungssteuer angeht ist ein Übertrag steuerfrei, selbst wenn er auf einen anderen Gläubiger erfolgt ("Fußstapfentheorie").

Gleichwohl kann der identische Vorgang durchaus eine Schenkungssteuer verursachen. Diese wäre selbstverständlich nicht steuerneutral, es sein denn der Freibetrag würde nicht überschritten. Der ist bei Übertragungen auf die Eltern mit 20.000 € allerdings nicht gerade üppig.

Crazyalex
Legende
9.374 Beiträge

@Inkognito  schrieb:

@Glücksdrache  schrieb:

 

 

 

@Methusalem: In der Sachfrage, dass es kein schlauer Zug ist dass Depot nunmehr auf deinen Namen zu eröffnen.. da stimme ich @Morgenmond sehr gerne zu.

 

Denn: Bei der Übertragung sind die Steuer-IDs der beiden Personen ungleich, womit du unverzüglich eine Abgeltungsteuerpflicht auslösen könntest, weil es als fiktiver Verkauf vor einer Schenkung gewertet werden könnte. 

 

 


Diese Aussage ist falsch, der Übertrag wäre steuerneutral.

Das ist aber überhaupt nicht das Kernproblem.

 

Es geht hauptsächlich darum, dass sich Eltern nicht einfach „ am Eigentum der Kinder vergreifen“ dürfen.

 

 

 


Formal ist diese Aussage falsch: je nach Depotvolumen könnte eine Schenkungssteuerpflicht ausgelöst werden...

 

Gruß Crazyalex 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Inkognito
Experte ★
290 Beiträge

„steuerneutral“ in Bezug auf die Abgeltungssteuer da entgeltfreier Übertrag ( Schenkung)

 

Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.

 

Bevor sich das zuständige Finanzamt meldet, klingelt vermutlich zuerst das Familiengericht.

BGB 1650 in Ver. mit BGB 1854.

 

 

 

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@Inkognito  schrieb:

...

 

Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.

 

...

 

 

 


Das ist mMn so nicht korrekt.

Der Freibetrag bei Schenkungssteuer:

Eltern->Kind = 400.000 €

Kind->Eltern = 20.000 €

Thorsten_
Legende
4.656 Beiträge

@Inkognito  schrieb:

BGB 1650 


Diesen Paragraphen gibt es nicht mehr.

Marten68
Experte
92 Beiträge

Online-Bank hin oder her verstehe ich es dennoch nicht dass eine Bank nicht doch noch vor der Kündigung einen Papier-Brief vesendet welcher vermutlich automatisch ausgelöst höchstens 1 Euro bei einem Briefdienstleister incl. Versand kosten würde.

Eine Rückmeldung per Formular und Brief wäre ja auch bei fristgerechtem Lesen der Aufforderung möglich gewesen sodass mit solch einem Erinnerungsbrief tatsächlich nur 1 Euro Mehrkosten für den automatisierten Briefversand bei Bank entstanden wäre. 

 

Entweder war deine Tochter eine "schlechte" Kundin oder es gab andere Dinge die die Bank doch dazu gebracht hat bei der Abwägung "1 Euro extra investieren und warten" oder "sofortige Kündigung" dann sofort zu kündigen.

 

Keinesfalls solltest du auf deinen Namen die Aktien deiner Tochter übernehmen ohne sie dafür zu entschädigen (Steuer beachten) .

Ich würde dir raten eher ein Depot bei einer anderen Bank für deine Tochter anzulegen die z.B. die ETF-Sparpläne "kostenlos" anbietet und die Aktien dann von der Comdirect aud dieses Konto zu transferieren. 

 

Wichtig also für andere: Email-Benachrichtigung bei den Kinderkonten nicht vergessen für die Postbox

 

Tröstet dich - hätte mir auch passieren können. 

Der Vorteil meiner Hausbank ist- wenn ich nicht in die Postbox schaue oder die digitalen Kontoauszüge abrufe bekommt ich nach 3 Monate die Schreiben automatisch kostenpflichtig (ich bezahle dann das Porto) zugeschickt. 

 

Inkognito
Experte ★
290 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

@Inkognito  schrieb:

BGB 1650 


Diesen Paragraphen gibt es nicht mehr.


Ich hatte zu schnell den Text abgeschickt und kann leider nicht editieren ….😶

 

Die relevanten Paragraphen BGB 1643ff und 1850ff, hier 1854

 

Inkognito
Experte ★
290 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

@Inkognito  schrieb:

...

 

Schenkungssteuer ist eher theoretisch, da dafür mind. 400.000 Euro Volumen zwischen Kind und Elternteil übertragen werden müssten. Bei Schenkungssteuer gibt es kein „neutral“, nur steuerfrei oder steuerpflichtig.

 

...

 

 

 


Das ist mMn so nicht korrekt.

Der Freibetrag bei Schenkungssteuer:

Eltern->Kind = 400.000 €

Kind->Eltern = 20.000 €


Oh ja, mein Irrtum… 😓