am 04.02.2025 17:15
Gruß kio
am 11.02.2025 10:21
ich stimme dir zu, wir sollten es dabei belassen. 🙂
Nur eines noch. Der §242 ist den meisten Leuten bekannt. Wenn auch nicht im Wortlaut, oder mit dem Wissen, das es da so einen Paragrafen gibt. Aber das z.B. Wucherzinsen verboten sind, oder das Verträge sittenwidrig sein können, davon hat schon so gut wie jeder gehört. Auch im Arbeitsrecht kommt es immer mal wieder vor, z.B. beim "Gewohnheitsrecht", oder bei "betrieblicher Übung".
Gruß kio
am 11.02.2025 19:50
@GetBetter schrieb:
Trotzdem sehe ich mich in der Lage mein restlichen Leben soweit wahrzunehmen, dass ich den Begriff "Negativzinsen" oder "Verwahrentgelt" nicht das erste mal höre, wenn er als Belastung auf dem Kontoauszug erscheint. Dazu wäre es ausreichend gewesen sich mal bei seiner Bank einzuloggen (was Selbständige erfahrungsgemäß sehr regelmäßig tun), Radio zu hören oder Zeitung zu lesen.
Ich finde das alles auch übertrieben aufgebauscht.
Natürlich dürfen sich Bürger und auch Richter darüber beklagen wenn auf Sichteinlagen und Sparkonten "Negativzinsen" verlangt werden.
Aber das ist doch nur ein Schlagwort aus der Boulevard-Presse?
Bei den Banken kenne ich nur den Begriff "Verwahrentgelt".
Was soll daran nun falsch oder unrechtmäßig sein?
Die Bank verwahrt auf meinen Auftrag hin mein Geld und verlangt ein Entgelt dafür.
Wenn ich das nicht möchte lasse ich mir das Geld auszahlen und lege es in den Tresor. 🙂
am 12.02.2025 08:13
Das Problem ist, dass die meisten Menschen der Ansicht sind: wenn sie ihr Geld auf die Bank bringen, hat das ja nur Vorteile für die Bank - also quasi ein "Geschenk" - warum sollte man für ein Geschenk eine Entgelt bezahlen ? Das Verwahren von Geld wird nicht als Dienstleistung angesehen, sondern als etwas einseitig Bevorteilendes. (Das es für die Leute selber auch Vorteile hat ... den intellektuellen Spagat schaffen Viele nicht 😆 )
am 07.04.2025 14:34
Die CD antwortete, die schriftliche urteilsbegründung abwarten zu wollen, bevor ich das verwahrentgelt zurückerhalte. Hinhaltetaktik ? Wann erfahre ich wo von der schriftlichen urteilsbegründung? Oder hat auf Grund der bereits durch den BGH gefällten entscheidungen die Erstattung unverzüglich zu erfolgen? Lohnt ein anwalt, der sein Honorar aus der CD herausprügelt?
am 07.04.2025 14:47
Prügelnde Anwälte sind immer hilfreich, um im Leben voran zu kommen ✊
am 07.04.2025 14:50
Ich bitte nur um sinnvolle Antworten von Benutzern, die sinnentnehmend lesen können.
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am 07.04.2025 15:01
@Raller schrieb:
Wann erfahre ich wo von der schriftlichen urteilsbegründung?
@Raller schrieb:
Hinweis auf Blockfunktion, um die beliebige User stummschaltet sind gern gesehen.
Das waren noch Zeiten, als sich die Leute ihre Informationen noch selber gesucht haben anstatt Anderen Vorschriften machen zu wollen, wie sie auf die eigene Untätigkeit zu reagieren haben. 🙄
@Raller schrieb:
[...] bevor ich das verwahrentgelt zurückerhalte. Hinhaltetaktik ?
Fachlich prognostiziere ich, dass Du entweder gar nichts kriegst, weil Du zur Frage des Verwahrentgeltes eine Sondervereinbarung mit der comdirct geschlossen haben solltest und Dich somit außerhalb der sonst geltenden gesetzlichen Regelung befinden dürfest, zu der sich der BGH geäußert hat.
Oder Du kriegst zwei Dinge – nämlich die Rückzahlung und gleichzeitig ein Schreiben mit der Kündigung. Die Hinhaltetaktik existiert wahrscheinlich nur, weil der Brief noch nicht ausformuliert ist.
am 07.04.2025 15:04
Pfui Teufel. Wie wäre es, vor dem Absenden einer Mitteilung diese auf Rächdshraipfeler zu überprüfen?
07.04.2025 15:10 - bearbeitet 07.04.2025 15:30
07.04.2025 15:10 - bearbeitet 07.04.2025 15:30
@GetBetter schrieb:Das waren noch Zeiten, als sich die Leute ihre Informationen noch selber gesucht haben anstatt Anderen Vorschriften machen zu wollen, wie sie auf die eigene Untätigkeit zu reagieren haben.
👍
am 07.04.2025 15:42
@Raller schrieb:Wann erfahre ich wo von der schriftlichen urteilsbegründung?
Hier ein (m.E. guter) Artikel vom 4.2.2025 zum Thema:
BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig | tagesschau.de
Ganz unten werden die BGH-Aktenzeichen genannt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen zu finden, dürfte damit einfach sein.
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