am 19.08.2021 13:38
Guten Tag liebe Community,
ich wühle mich gerade durch das neue Preis- und Leistungsverzeichnis und hätte eine Frage:
Was genau bedeutet "Girokonto - Konditionsmodell bis 14.02.2021 (Gilt für Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche nicht aktiv ein neues Konditionsmodell gewählt haben" ?
Wie kann ich herausfinden, ob ich irgendwann mal ein neues Konditionsmodell gewählt habe bzw. was genau ist damit gemeint?
Ich habe mein Girokonto weit vor dem 14.02.2021 abgeschlossen. Seit dem läuft dieses aus meiner Sicht unverändert.
Letztendlich möchte ich wissen, ob die Kontoführung wie bisher umsonst bleibt, ohne Mindestgeldeingänge etc.
Vielen Dank!!
am 19.08.2021 13:48
am 19.08.2021 13:48
Hallo @JuBa,
herzlich willkommen in unserer Community.
Wenn du dein Konto vor dem 14.02.2021 eröffnet hast, besitzt du das sog. alte Kontomodell.
Solltest du den Änderungen nicht zustimmen, ändert sich vorerst nichts an deinem Kontomodell.
Weitere Infos findest du auch in diesem Beitrag.
Viele Grüße
Mario
am 19.08.2021 13:59
Hallo Mario,
danke für die Info.
Und was passiert wenn ich zustimme?
Lt. neuem Preis- und Leistungsverzeichnis müsste dann doch auch alles beim Alten bleiben, da ich mein Konto vor dem 14.02.2021 eröffnet habe?
Oder anders herum gefragt, wenn ich nicht zustimme ändert sich "vorerst" nichts. Was bedeutet "vorerst"? Ist dann damit zu rechnen, dass sich die Bedingungen für Girokonten die vor dem 14.02.2021 eröffnet worden sind dann irgendwann trotzdem verschlechtern?
Besten Dank und viele Grüße
am 19.08.2021 14:19
Hallo @JuBa,
wenn du zustimmst, gilt ab dem 01.11.2021 das neue Kontomodell.
Alle Infos dazu findest du in deiner PostBox.
Wenn du uns deine Zustimmung nicht erteilst, wird dein Konto bis auf weiteres zu den bisherigen Konditionen weitergeführt.
Viele Grüße
Mario
am 19.08.2021 15:26
Zur Sicherheit muss ich nochmal nachfragen:
Nach meiner Prüfung der PLV mit Gültigkeit ab 16.08.2021 und unter Berücksichtigung meiner Girokontoeröffnung im April 2015 würde ich nun schlussfolgern, dass sich bei mir nichts ändert und ich somit bedenkenlos den neuen Bedingungen zustimmen kann.
Es müssten die im Anhang durchgestrichenen Bedingungen weiterhin für mich gelten bzw. die in der PLV genannten Punkte unter der Überschrift "Girokonto — Konditionsmodell bis 14.02.2021 (Gilt für Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche nicht aktiv ein neues Konditionsmodell gewählt haben)" die zu den durchgestrichenen Punkten im Anhang deckungsgleich sind.
Sprich zusammengefasst die wichtigsten Punkte für mich:
- keine Kontoführungsgebühren
- kein Mindestgeldeingang
- kostenlose Kreditkarte
Kannst du dem zustimmen!?
Danke und viele Grüße
am 19.08.2021 15:32
@JuBa schrieb:Nach meiner Prüfung der PLV mit Gültigkeit ab 16.08.2021 und unter Berücksichtigung meiner Girokontoeröffnung im April 2015 würde ich nun schlussfolgern, dass sich bei mir nichts ändert und ich somit bedenkenlos den neuen Bedingungen zustimmen kann.
Ähm nein.
Wenn du den neuen Bedingungen zustimmst, dann gilt für dich das, was unter "Girokonto — Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kunden mit Kontoeröffnung ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben)" steht.
am 19.08.2021 15:41
... ja aber doch nur wenn ich "aktiv dieses Konditionsmodell gewählt habe". Und das habe ich nicht, jedenfalls nicht bewusst.
Oder wähle ich "aktiv dieses Konditionsmodell", wenn ich zustimme!?
am 19.08.2021 15:43
am 19.08.2021 15:45
@JuBa schrieb:Oder wähle ich "aktiv dieses Konditionsmodell", wenn ich zustimme!?
So ist es.
am 19.08.2021 15:52
Danke, dieser Link ist jetzt mal wirklich informativ.
Wie sieht es aus mit einem Gemeinschaftskonto, dass meine Frau und ich nutzen.
Wäre hier ebenfalls ein Mindestgeldeingang erforderlich und wäre es egal wie dieser zu Stande kommt?
Beispiel:
Meine Frau und ich überweisen am 1. des Monats jeder 350€, was in Summe 700€ entspricht. Am 2. des Monats überweisen wir uns das Geld dann wieder zurück (Sinnhaftigkeit mal dahingestellt).