am 30.11.2021 15:07
Hallo,
ich wollte meine Kreditkarte bzw. mein Kreditkartenkonto kündigen doch kurz bevor ich es bestätigt habe stand dort, dass die Kündigung zahlungspflichtig wäre. Allerdings finde ich nirgendwo eine Info dazu wie viel ich dafür zahlen muss.
Gibt es irgendwo eine Info wie teuer das wird?
am 30.11.2021 15:16
PLV
Gruß Crazyalex
am 30.11.2021 15:19
Hallo @j.x.,
die Kündigung der Kreditkarte kostet nichts. Der Button ist an dieser Stelle vielleicht etwas missverständlich.
Wenn es Dich beruhigen würde, wird Dir sicher auch das @SMTcomdirect hier kurz bestätigen, dass die Kündigung der Karte keine Kosten verursacht.
am 30.11.2021 15:20
Die Kündigung kostet nichts.
Der Button heißt immer "zahlungspflichtig zustimmen" und ist zu verstehen als "mit dieser Aktion könnten Kosten verbunden sein, die Anweisung selber kostet aber nichts".
am 30.11.2021 15:24
am 30.11.2021 15:26
Vielen Dank für all die schnellen Antworten! 🙂
am 30.11.2021 15:38
Hätte man auch gleich dazuschreiben können, oder?
Warum kommuniziert comdirect so schlecht? Warum muss man sich für solche Infos immer irgendwo durchfragen?
am 30.11.2021 16:08
@digibuzz schrieb:Hätte man auch gleich dazuschreiben können, oder?
Warum kommuniziert comdirect so schlecht? Warum muss man sich für solche Infos immer irgendwo durchfragen?
Hallo @digibuzz
Man muss sich nirgends durchfragen!
Steht alles im Vertrag/PLV!
Als Vertragspartner hat man diesbezüglich eine "Holschuld".
Wenn etwas unklar ist oder man zu faul ist, dann kann man natürlich fragen 😉
Übrigens, herzlich willkommen hier in unserer tollen Community!
am 30.11.2021 16:11
Hallo @j.x.
@j.x. schrieb:Vielen Dank für all die schnellen Antworten! 🙂
Schön, dass dir schnell geholfen werden konnte, das ist hier normal 😂
Schön, dass du das erkennst und dich bedankst!!!! (Das ist leider nicht wirklich normal...)
Sei herzlich willkommen in dieser super Community!
am 01.12.2021 09:42
@Antonia schrieb:Man muss sich nirgends durchfragen!
Steht alles im Vertrag/PLV!
Als Vertragspartner hat man diesbezüglich eine "Holschuld".
Das ist nicht korrekt und ich frage mich, warum in diesem Forum die CoDi immer wieder verteidigt wird/
§ 312j des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern" ist hier eindeutig: