am 08.06.2019 11:39
Hallo,
wie kann ich eine
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Postbank)
bei der comdirect einlösen?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
08.06.2019 11:41 - bearbeitet 08.06.2019 11:42
Hier mal lesen:
https://kunde.comdirect.de/suche?q=Scheck_Einreichung
Die Einreichung ist aber nicht kostenlos:
https://kunde.comdirect.de/suche?q=Scheck_Entgelte
am 08.06.2019 11:48
Hallo @sMarti
das geht mit diesem Formular: https://kunde.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?&redirected=326898&ePdfIns...
Achtung: es werden ab einem Betrag von 10€ Gebühren i.H.v. 2,90€ fällig.
Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).
Gruß
baha
am 08.06.2019 17:27
@baha schrieb:Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).
Ich glaube das ist hier nicht möglich. Der Vermerk „zur Verrechnung“ untersagt explizit eine Barauszahlung.
am 09.06.2019 12:31
@Ferz77 schrieb:
@baha schrieb:Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).
Ich glaube das ist hier nicht möglich. Der Vermerk „zur Verrechnung“ untersagt explizit eine Barauszahlung.
Ich glaube, daß @baha Recht hat. Die ZzV ist ein Spezialprodukt der Postbank, und da lohnt sich eine Nachfrage bei dieser.
am 11.06.2019 10:29
Guten Morgen @sMarti und herzlich willkommen in der Community!
Du hast die richtige Antwort schon von den anderen Usern bekommen: Du kannst die Zahlungsanweisung zur Verrechnung wie einen Scheck bei uns einreichen (siehe dazu das von @baha netterweise verlinkte Formular).
Ob auch eine Barauszahlung bei der Postbank möglich ist, kann dir nur die Postbank sagen.
Viele Grüße
Philipp
11.06.2019 13:15 - bearbeitet 11.06.2019 13:19
11.06.2019 13:15 - bearbeitet 11.06.2019 13:19
https://www.gabler-banklexikon.de/definition/zahlungsanweisung-zur-verrechnung-zzv-62748 sagt:
besondere Form der Zahlungsanweisung, die eine spezielle Vereinbarung zwischen der Deutschen Postbank und Kunden „mit umfangreichem Zahlungsverkehr”, d.h. v.a. Firmenkunden, voraussetzt. Die ZzV wird von der Postbank-Niederlassung (früher Postgiroamt) zu Lasten des Girokontos des Kunden gebucht und dann dem Zahlungsempfänger brieflich übermittelt. Sie kann von diesem binnen eines Monats der Postbank oder einem anderen Kreditinstitut wie ein an den Inhaber zahlbar gestellter Verrechnungsscheck zur Gutbuchung vorgelegt werden. Natürliche Personen können innerhalb dieser Frist auch selbst oder durch einen Bevollmächtigten (Vollmacht) die ZzV bei der Postbank zur Barauszahlung vorlegen. Für die ZzV gelten verschiedene Sonderbedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank.
[Hervorhebung durch mich]
Würde damit zur Postbank marschieren und es mir in bar auszahlen oder auf das comdirect-Giro überweisen lassen.
Mal den Zettel umgedreht? Auf der Rückseite sollte stehen, was du machen kannst/sollst.