Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zahlungsanweisung zur Verrechnung

sMarti
Autor
2 Beiträge

Hallo,

wie kann ich eine

Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Postbank)

bei der comdirect einlösen?

 

6 ANTWORTEN

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

Hallo @sMarti

 

das geht mit diesem Formular: https://kunde.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?&redirected=326898&ePdfIns...

 

Achtung: es werden ab einem Betrag von 10€ Gebühren i.H.v. 2,90€ fällig.

 

Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).

 

Gruß

baha

Ferz77
Autor
1 Beiträge

@baha  schrieb:

Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).


Ich glaube das ist hier nicht möglich. Der Vermerk „zur Verrechnung“ untersagt explizit eine Barauszahlung. 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Ferz77  schrieb:

@baha  schrieb:

Soweit ich weiß ist auch eine Barauszahlung in einer Postfiliale möglich, die aber auch etwas kostet (frag mich nicht wieviel...).


Ich glaube das ist hier nicht möglich. Der Vermerk „zur Verrechnung“ untersagt explizit eine Barauszahlung. 


Ich glaube, daß @baha  Recht hat. Die ZzV ist ein Spezialprodukt der Postbank, und da lohnt sich eine Nachfrage bei dieser.  

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Guten Morgen @sMarti und herzlich willkommen in der Community!

 

Du hast die richtige Antwort schon von den anderen Usern bekommen: Du kannst die Zahlungsanweisung zur Verrechnung wie einen Scheck bei uns einreichen (siehe dazu das von @baha netterweise verlinkte Formular).

Ob auch eine Barauszahlung bei der Postbank möglich ist, kann dir nur die Postbank sagen.

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

https://www.gabler-banklexikon.de/definition/zahlungsanweisung-zur-verrechnung-zzv-62748 sagt:

 

besondere Form der Zahlungsanweisung, die eine spezielle Vereinbarung zwischen der Deutschen Postbank und Kunden „mit umfangreichem Zahlungsverkehr”, d.h. v.a. Firmenkunden, voraussetzt. Die ZzV wird von der Postbank-Niederlassung (früher Postgiroamt) zu Lasten des Girokontos des Kunden gebucht und dann dem Zahlungsempfänger brieflich übermittelt. Sie kann von diesem binnen eines Monats der Postbank oder einem anderen Kreditinstitut wie ein an den Inhaber zahlbar gestellter Verrechnungsscheck zur Gutbuchung vorgelegt werden. Natürliche Personen können innerhalb dieser Frist auch selbst oder durch einen Bevollmächtigten (Vollmacht) die ZzV bei der Postbank zur Barauszahlung vorlegen. Für die ZzV gelten verschiedene Sonderbedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank.

[Hervorhebung durch mich]

 

Würde damit zur Postbank marschieren und es mir in bar auszahlen oder auf das comdirect-Giro überweisen lassen.

 

Mal den Zettel umgedreht? Auf der Rückseite sollte stehen, was du machen kannst/sollst.