26.11.2018 20:24 - bearbeitet 27.11.2018 01:19
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: wo steht denn die IBAN des Absenders einer erhaltenden Überweisung? Ich kann die im Online-Banking nicht finden.
Kleiner Kritikpunk: Es wäre schön, wenn man die IBAN seines Kontos in der App sieht (also sofort ersichtlich).
Grüsse
Dennis
am 11.01.2020 11:35
Meiner Meinung geht das Gesetz zur Geldwäschebekämpfung dem Datenschutz hier eindeutig vor. Eine Typologie der Geldwäsche ist, dass Dritten wahllos Geld überwiesen wird und dann der Kontakt Dritten dem Zahlungsempfänger gesucht wird mit dem Hinweis das Geld doch bitte wieder auf Konto XY zurück zu überweisen. Das Konto XY ist immer ein anderes als das Absenderkonto und schon wurde das Geld gewaschen. Das kann man nur verhindern in dem man das Geld an das Absenderkonto zurück überweist. Leider geht das jetzt nicht mehr, da man die Absender IBAN nicht mehr angezeigt bekommt.
Ich halte den Schutz der Absender IBAN für überzogen. Der Absender kennt ja auch meine IBAN.
Grüße
Nico
11.01.2020 11:45 - bearbeitet 11.01.2020 11:47
11.01.2020 11:45 - bearbeitet 11.01.2020 11:47
@Nico55555 schrieb:
Ich halte den Schutz der Absender IBAN für überzogen. Der Absender kennt ja auch meine IBAN.
Aber man kann doch einer Bank nicht vorwerfen, dass diese sich an
die Regeln hält, oder?
Es mag sein, dass die Datenschutzvorschriften überzogen sind,
aber das sind nunmal verbindliche Vorgaben der EU, also müsste man dort
ansetzen, und nicht die Banken dafür kritisieren.
am 11.01.2020 14:03
@einekundin Ich stimme dir zu. Aber es scheinen keine allgemeingültigen Regeln zu sein, denn sonst würden alle Banken gleich handeln. Sondern eher eine überzogene Auslegung von Datenschutzbestimmungen.
am 11.01.2020 14:15
@Nico55555 schrieb:Sondern eher eine überzogene Auslegung von Datenschutzbestimmungen.
Die comdirect legt die Regeln so aus, dass die Mitteilung der
IBAN nicht erlaubt ist (so wie es jetzt auch die ING auslegt).
Man müsste erstmal Gerichtsurteile abwarten, bevor man
das abschließend beurteilen könnte.
11.01.2020 14:26 - bearbeitet 11.01.2020 14:44
11.01.2020 14:26 - bearbeitet 11.01.2020 14:44
Liest Du eigentlich manchmal auch, was Du hier in die Landschaft wirfst? Was oben von Dir zitiert wurde, betrifft Lastschriften und nicht Überweisungen. Die Verordnung (EU) Nr. 260/12 (sog. SEPA-Verordnung) hat auch nichts mit Datenschutz zu tun, sondern regelt die technische Abwicklung von SEPA-Lastschriften und -Überweisungen. Dafür werden Mindestangaben vorgeschrieben, die zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern übermittelt werden müssen. Zu diesen mindestens zu übermittelnden Daten gehört ausdrücklich in allen von der Verordnung geregelten Verfahren die IBAN. Das ginge ja auch nicht anders, denn die IBAN ist im SEPA-Verfahren das zentrale Identifikationsmerkmal. Als Absender könnte ich "Dagobert Duck" angeben, das bekommt der Empfänger so mitgeteilt. Nur durch die IBAN ist der tatsächliche Absender (und der Empfänger) des Geldes eindeutig zu bestimmen. Was die Empfängerbank davon an ihre Kunden weiter gibt, ist nicht Gegenstand der Verordnung.
11.01.2020 14:54 - bearbeitet 11.01.2020 15:15
11.01.2020 14:54 - bearbeitet 11.01.2020 15:15
@RRRRRR schrieb:Liest Du eigentlich manchmal auch, was Du hier in die Landschaft wirfst? Was oben von Dir zitiert wurde, betrifft Lastschriften und nicht Überweisungen. Die Verordnung (EU) Nr. 260/12 (sog. SEPA-Verordnung) hat auch nichts mit Datenschutz zu tun, sondern regelt die technische Abwicklung von SEPA-Lastschriften und -Überweisungen.
Edit:
am 11.01.2020 15:13
Ok, ich gebe zu, dass die Begründung der ING nicht korrekt war, es geht in Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nicht um Überweisungen. Aber dennoch, unterstellen Sie den betroffenen Banken Bösartigkeit?
@RRRRRR schrieb:Die Verordnung (EU) Nr. 260/12 (sog. SEPA-Verordnung) hat auch nichts mit Datenschutz zu tun, sondern regelt die technische Abwicklung von SEPA-Lastschriften und -Überweisungen.
11.01.2020 15:34 - bearbeitet 11.01.2020 15:50
11.01.2020 15:34 - bearbeitet 11.01.2020 15:50
Nein, aber eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Bedürfnissen und Interessen der Kunden.
Mir geht dabei zunehmend auch gegen den Strich, dass dann als Begründung regelmäßig irgendwelche angeblichen Sachzwänge erfunden werden, auf die mit den Fingern gezeigt wird, um den selbstgemachten Murks zu rechtfertigen. Datenschutz und die EU sind da natürlich die besten Totschlagsargumente überhaupt. Beispiele:
Das vermurkste TAN-Reglement der comdirect Bank lässt sich nicht mit den PSD2-Vorgaben rechtfertigen. Trotzdem müssen die comdirect-Mitarbeiter das hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen.
In der Wertpapierrubrik war kürzlich die Quellensteuer für französische Aktien Thema. Da gibt es ein Vorabfreistellungsverfahren, das den Kunden eine Menge Geld sparen kann. Allerdings muss die Depotbank dabei mitwirken. Das ist aufwändig. Die DKB bietet es trotzdem für eine kleine Gebühr an, ING, comdirect und Consors nicht. Allerdings sagt nur Consors ehrlich, dass ihnen einfach der Aufwand zu groß ist und sie es deshalb nicht machen. Das kann und muss man als Kunde akzeptieren oder eben die Bank wechseln. ING und comdirect erfinden hingegen irgend etwas, warum sie es angeblich leider nicht anbieten können. Da fühle ich mich als Kunde veräppelt.
am 11.01.2020 16:28
@RRRRRR schrieb:
Mir geht dabei zunehmend auch gegen den Strich, dass dann als Begründung regelmäßig irgendwelche angeblichen Sachzwänge erfunden werden, auf die mit den Fingern gezeigt wird, um den selbstgemachten Murks zu rechtfertigen.
Aus eigenen Erfahrungen ist das gar nicht immer Böswilligkeit (der Entscheider! nicht des Servicepersonals, die das ja einfach vorgelegt bekommen), sondern häufig schlichte Inkompetenz.
am 12.01.2020 09:18
@Necoro schrieb:Aus eigenen Erfahrungen ist das gar nicht immer Böswilligkeit (der Entscheider! nicht des Servicepersonals, die das ja einfach vorgelegt bekommen), sondern häufig schlichte Inkompetenz.
Es gibt meines Wissens auch noch kein Urteil des BGH in dieser Frage.
Wenn die Entscheider bei der comdirect "übervorsichtig" sein sollten,
kann ich es dennoch nachvollziehen.
Zum Beispiel, gegen 1&1 wurde ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen die Authentifizierung am Telefon zu
leichtferig gehandhabt hat.
Dass sehr viele Unternehmen ebenso vorgehen, hat 1&1 nicht vor
dem Bußgeldbescheid geschützt.
Wie es am Ende ausgeht, ist noch nicht entschieden, aber offensichtlich
ist ein sorgloser Umgang mit dem Datenschutz risikobehaftet.