am 28.08.2024 13:34
am 31.10.2024 11:06
Aktionskonditionen findest du eher selten im PLV von Banken.
Zum Zinssatz im PLV der comdirect:
Die aktuellen Zinssätze erfahren Sie unter www.comdirect.de oder telefonisch unter 04106 - 708 25 00
am 31.10.2024 11:25
Ja, meist wird nur auf den Preisaushang verwiesen. Aber bei manchen Banken werden die Zinssätze ausgewiesen, teilweise sogar noch die historischen Sonderkonditionen nach Eröffnungsdatum aufgelistet.
Die Aussage oben "Zeig mir bitte eine Bank..." hatte allerdings den Unterton, dass die Zinssätze für Tagesgeldkonten grundsätzlich bei keiner Bank im PLV ausgewiesen werden. Und das stimmt einfach nicht.
am 31.10.2024 11:34
@ehemaliger Nutzer schrieb:Die Aussage oben "Zeig mir bitte eine Bank..." hatte allerdings den Unterton, dass die Zinssätze für Tagesgeldkonten grundsätzlich bei keiner Bank im PLV ausgewiesen werden. Und das stimmt einfach nicht.
Da war kein Unterton, sondern die ernstgemeinte Wunsch eine Bank zu benennen, bei der das heute noch praktiziert wird.
Bisher habe ich hier noch kein Beispiel gelesen und auch Du hast noch keins genannt. Meine Einladung gilt weiterhin.
am 31.10.2024 11:36
@GetBetter schrieb:Da war kein Unterton, sondern die ernstgemeinte Wunsch eine Bank zu benennen, bei der das heute noch praktiziert wird.
Bisher habe ich hier noch kein Beispiel gelesen und auch Du hast noch keins genannt. Meine Einladung gilt weiterhin.
Zum Beispiel hier. Tagesgeldzinsen auf Seite 29
https://www.1822direkt.de/fileadmin/Home/Dokumente/PDF/pv_gesamt_1822direkt.pdf
am 31.10.2024 11:44
@Golden_Wolf schrieb:
Warburg 3,35 %H.A.L. 3,40 % 🤑
@huhuhu schrieb:
nö, DAS nennt man in diesen Häusern KUNDENBINDUNG < nach welchem Prinzip weiß ich nicht >
...aber so etwas kennt man bei der Codi ja nicht, leider.
Vorsorglich ein bisschen was oben drauf, Fehlspekulationen und Steuervergehen, wäre nicht das erste Mal
Wenn juckt es, solange sie pünktlich und korrekt zahlen 😊
am 31.10.2024 11:59
@ehemaliger Nutzer schrieb:Zum Beispiel hier. Tagesgeldzinsen auf Seite 29
https://www.1822direkt.de/fileadmin/Home/Dokumente/PDF/pv_gesamt_1822direkt.pdf
Naja, das ist eher eine Zusammenfassung von Zinssätzen, die im Rahmen von Aktionen für einen eng befristeten Zeitraum (4 bzw. 6 Monate) und unter Bedingungen (nur für neue Gelder) garantiert wurden. Das ist nicht der eigentliche Tagesgeldzins wie er hier gemeint war.
Gefragt war eher ein Beispiel, bei dem der "normale" Zins im PLV ausgewiesen ist. Der wird hier aber nicht angegeben, sondern auch nur auf den "dann gültigen, variablen Zins" verwiesen, der sich offenbar aus einem Basiszins sowie einem variablen marktsabhängigen ZIns zusammensetzt. Konkrete Angaben bleibt man schuldig.
Beim Festgeld (Seite 31) wird immerhin noch erwähnt, dann man die aktuellen Zinssätze auf Anfrage erhalten würde.
31.10.2024 14:20 - bearbeitet 31.10.2024 14:22
31.10.2024 14:20 - bearbeitet 31.10.2024 14:22
@GetBetter schrieb:
Gefragt war eher ein Beispiel, bei dem der "normale" Zins im PLV ausgewiesen ist. Der wird hier aber nicht angegeben, sondern auch nur auf den "dann gültigen, variablen Zins" verwiesen, der sich offenbar aus einem Basiszins sowie einem variablen marktsabhängigen ZIns zusammensetzt. Konkrete Angaben bleibt man schuldig.Beim Festgeld (Seite 31) wird immerhin noch erwähnt, dann man die aktuellen Zinssätze auf Anfrage erhalten würde.
Hä? Was? Der Zins wird hier nicht angegeben? Da steht doch explizit
Variabler Basiszins (ohne Mindesteinlage) 0,600 % p.a. *
Nicht mehr und nicht weniger. Alles was unterhalb mit dem * noch kommt, betrifft doch den normalen Kunden überhaupt nicht mehr. Es ist nur noch eine Auflistung der befristeten Sonderkonditionen für Neukunden. Auch wenn du es oben behauptest, kann die Bank nicht einfach "konkrete Angaben schuldig bleiben". Entweder sie nennt den konkreten Zinssatz oder sie nennt die konkrete Berechnungsformel (z.B. EONIA - x%) oder sie verweist auf den Preisaushang. In diesem Fall nennt sie den konkreten Zinssatz.
31.10.2024 14:32 - bearbeitet 31.10.2024 15:55
31.10.2024 14:32 - bearbeitet 31.10.2024 15:55
@ehemaliger Nutzer schrieb:
.Hä? Was? Der Zins wird hier nicht angegeben? Da steht doch explizit
Variabler Basiszins (ohne Mindesteinlage) 0,600 % p.a. *
Nicht mehr und nicht weniger.
geändert, ich hab die Daten gefunden… 😶
31.10.2024 15:49 - bearbeitet 31.10.2024 15:50
31.10.2024 15:49 - bearbeitet 31.10.2024 15:50
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hä? Was? Der Zins wird hier nicht angegeben? Da steht doch explizit
Variabler Basiszins (ohne Mindesteinlage) 0,600 % p.a. *
Falls die 0,6% tatsächlich der endgültige Zinssatz und nicht bloß ein Basiszinssatz, der durch einen zusätzlichen Bonuszins auf eine marktgerechte Größenordnung angehoben wird sein sollten, dann konkretisiere ich meinen zugrundeliegenden Gedanken.
Anpassungen am PLV sind deutlich sensibler als Anpssungen an irgendwelchen Zinsaushängen. Daher haben die Banken spätestens seit dem BGH-Urteil und den damit verbundenen Vorgaben bei der Kundenzustimmung kein Interesse mehr daran, am PLV mehr als erforderlich rumzuschrauben.
Dem kann man dadurch entgehen, dass man sich regelmäßig ändernde Konditionen auslagert und im PLV einfach auf die jeweilige Bekantmachung verweist. Oder man setzt den Zinssatz einfach so derart niedrig an, dass man auf Jahre hinaus auf der sicheren Seite ist und kein Änderungsbedarf besteht.
Letztgenannte können den Wert natürlich gefahrlos im PLV bekanntgeben, allerdings dürften die im Rahmen dieser Community nicht im Fokus der Diskussionen stehen. Daher hatte ich mich auch auf jene Anbieter bezogen, die mit ihren Angeboten im konkurrenzfähigen Bereich mitspielen, wodurch natürlich zwangsläufig ein häufigerer Änderungsbedarf entstünde.
am 31.10.2024 18:37
@GetBetter schrieb:Daher hatte ich mich auch auf jene Anbieter bezogen, die mit ihren Angeboten im konkurrenzfähigen Bereich mitspielen, wodurch natürlich zwangsläufig ein häufigerer Änderungsbedarf entstünde.
Na ja, Du hattest
Nenne mir mal bitte eine Bank, bei der der Zonssatz des Tagesgeldkontos im PLV steht. Nur eine.
Danke.
geschrieben.
1) Die Sache ist unwichtig und 2) ich will auch nicht der Schiedsrichter sein, ob es @ehemaliger Nutzer gelungen ist oder nicht. Allerdings solltest Du m.E. nicht nachträglich die Spielregeln ändern. 😉
Es gilt aber wie gesagt 1) "die Sache ist unwichtig", wobei es natürlich auch Spaß machen kann, über unwichtige Dinge zu reden. 😀
Grüße
Klever