am 01.01.2023 06:16
Guten Morgen und frohes Neues,
ich habe gestern (Werktag) innerhalb der Geschäftszeiten eine Echtzeitüberweisung angewiesen und dafür immerhin einen Euro bezahlt. Heute früh sehe ich, dass das Geld offenbar erst morgen gebucht wird. Ich vermute, wg des Feiertags heute. Warum ist das so und kann ich die Gebühr zurückverlangen, weil die bezahlte Leistung ja nicht erbracht wurde? Bei meinen anderen Direktbanken bedeutet Echtzeit tatsächlich Echtzeit.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
01.01.2023 07:31 - bearbeitet 01.01.2023 13:39
1. Gestern war Samstag und somit zwar ein Werktag aber kein Bankarbeitstag.
2. Ist eine Echtzeitüberweisung unabhängig von Werktagen/Bankarbeitstagen innerhalb von 'wenigen Sekunden' (max. 10 Sekunden) auszuführen.
3. Müssen die Banken von Sender und Empfänger am Verfahren teilnehmen - sonst wird das nichts.
4. Es muss bei Sender- und Empfängerbank zwar 'sofort' gebucht werden - ich konnte aber auf die Schnelle leider nichts rechtsverbindliches finden das eine taggleiche Valutierung vorschreibt.
Gruß Crazyalex
am 01.01.2023 10:18
Danke für die detaillierte Rückmeldung! Abee wenn eine Echtzeitüberweisung unabhängig von Werktagen/Bankarbeitstagen innerhalb von 'wenigen Sekunden' (max. 10 Sekunden) auszuführen ist, warum wurde sie dann nicht ausgeführt? Ich meine damit gar nicht die Buchung auf dem Empfängerkonto, sondern die Abbuchung von meinem Konto. Das ist bisher nicht mal abgebucht, sondern für morgen vorgemerkt.
am 01.01.2023 10:22
1. Hattest Du das Häkchen gesetzt?
2. Nimmt die Empfängerbank an der Echtzeitüberweisung überhaupt teil?
Gruß Crazyalex
am 01.01.2023 10:43
Da die Gebühr für Echtzeitüberweisungen abgerechnet wurde, nehm ich stark an, dass ich das Häkchen nicht vergessen hab. Die Empfängerbank ist die Sparkasse. Ich setze voraus, dass die teilnehmen. Aber selbst wenn nicht, wäre das keine Erklärung dafür, dass der Betrag bei meiner Bank noch nicht abgebucht wurde, sondern nur vorgemerkt. Die Empfängerbank kann ja nur empfangen, was auch losgeschickt wurde. So ist zumindest mein Verständnis vom Prozess. Und ich meine, irgendwo im Forum gelesen zu haben, dass es eine Fehlermeldung gibt, wenn die Empfängerbank keine Echtzeitüberweisungen akzeptiert. Weiß allerdings nicht mehr, wo das stand und in welchem Kontext genau.
am 01.01.2023 10:47
Nachtrag: Hab jetzt zur Sicherheit nochmal gegoogled. Die Sparkasse schreibt "Die Echtzeit-Überweisung steht Ihnen an jedem Tag im Jahr, rund um die Uhr zur Verfügung – auch an Sonn- und Feiertagen. Die Standard-Überweisung ist an die Geschäftszeiten Ihrer Sparkasse gebunden." Damit ist das als Problemursache schon mal ausgeschlossen.
01.01.2023 11:50 - bearbeitet 01.01.2023 12:06
SEPA Instant Payment, so heißt das offiziell, sollte 24/7 funktionieren (Wertstellung). Die Buchungstage sind aber nur die regulären Bankarbeitstage und da meines Wissens auch nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit abends.
Naheliegend wäre daher dass die Überweisung am 2.1. gebucht wird, mit Valuta 31.12.
Gruß
Curtis
am 01.01.2023 13:39
Und Valuta heißt dann was genau?
Bringt mich zu meiner Eingangsfrage zurück: kann ich die Gebühr für die Echtzeitüberweisung zurückfordern, weil die bezahlte Leistung nicht erbracht wurde?
am 01.01.2023 13:41
Könnt ihr fundiertes zum Thema "Buchungsdatum/Valuta" bei der Echtzeitüberweisung, insbesondere an nicht-Bankarbeitstagen, beitragen?
Gruß Crazyalex
am 01.01.2023 16:39
Ich habe am 31.12. eine Echtzeitüberweisung empfangen. Kann es daher nur aus der Seite berichten.
Der Sender hat sofort eine Bestätigung der Echtzeitüberweisung angezeigt bekommen, Valuta 31.12., Buchung 2.1.
Bei mir wurde sofort der verfügbare Betrag erhöht. Kurz danach dann der Geldeingang gebucht.
Auch hier Valuta 31.12., Buchungsdatum 2.1.
PS: Valuta ist die Wertstellung, also der Zeitpunkt zu dem das Geld auf dem Konto verfügbar ist.
Das kann eben auch vor der eigentlichen Buchung sein.