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Vollmacht für den Todes- oder Ernstfall – Hinterlegung bei comdirect möglich?

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

Hallo zusammen,

ich möchte für den Fall meines plötzlichen Todes oder einer schweren Behinderung vorsorgen und meiner Mutter sowie meinem Bruder jeweils eine Vollmacht ausstellen. Ziel ist, dass sie im Ernstfall Zugriff auf mein Konto erhalten, um es zu leeren und aufzulösen.


Es geht nicht darum, dass sie regulär über das Konto verfügen oder Karten bekommen – sondern lediglich um eine "einmalige" Verfügung im Ernstfall (Tod, Unfall, schwere Behinderung).


Meine Frage: Bietet die comdirect die Möglichkeit, eine solche Vollmacht (z. B. in schriftlicher Form mit Unterschrift) zu hinterlegen? Falls ja, wie genau läuft das ab? Gibt es ein bestimmtes Formular oder muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?

 

Ich freue mich auf Hinweise oder Erfahrungen aus der Community oder von offizieller Seite.

 

Vielen Dank!

9 ANTWORTEN

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Ja klar @TINIB 

 

Vollmacht erteilen 

 

Ist die Vollmacht erstmal erteilt, findest du alle in deinem persönlichen Bereich und kannst diese dann auch löschen.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Thorsten_
Legende
4.656 Beiträge

@Antonia  schrieb:

Ja klar @TINIB 

 

Vollmacht erteilen 

 

Ist die Vollmacht erstmal erteilt, findest du alle in deinem persönlichen Bereich und kannst diese dann auch löschen.


Die Vollmacht gilt aber sofort und ohne weitere Bedingungen. Eine gesuchte "einmalige Verfügung im Ernstfall" gibt es meines Wissens nicht.

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Ja, eine "einmalige Verfügung" ergäbe ja auch gar keinen Sinn.

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

Wenn's nicht anders geht, dann ginge das wohl in Ordnung. Hauptsache meine Familie kommt ans Geld auf dem Konto ran, wenn ich vom LKW zu Brei gefahren werde und danach Gemüse bin.

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

Gibt es denn auch so 'ne Art "Vollmachten" oder "Verfügungen", die erst dann "aktiv" werden, wenn man selbst nicht mehr zurechnungsfähig bzw. fähig zur Willensbekundung ist?

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Hallo @TINIB ,

 

nein. Meines Wissens gibt es so etwas grundsätzlich nicht. Woher sollte auch die Bank wissen, wann du zurechnungsfähig bist und wann nicht?

 

Es will gut überlegt sein, wem man das volle Vertrauen schenken möchte.

Allgemein bieten sich (Ehe)Partner,  nahe Verwandte und sehr gute Freunde an.

Gerne auch mehr als nur eine Person.

 

In einer Vorsorgevollmacht kannst du das bestimmen, wie du es willst.

Vorsorgevollmacht 

Zum Beispiel, wer deine Finanzen in welchem Fall regeln soll (diese Person braucht dann Bankvollmacht).

Ebenso Aufenthaltsbestimmung (Umzug/Pflegeheim etc) und Gesundheitsfragen.

Du kannst jeweils andere Personen bestimmen.

 

Jede Person sollte das am 18. Geburtstag machen!

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Ein vertrauenswürdiger Vollmachtsinhaber wird sich bei der Ausübung der Vollmacht immer mit dem Vollmachtsgeber abstimmen, solange dies möglich ist.

Kurioserweise könnte zu Lebzeiten ein Bevollmächtigter das Konto leerräumen, ohne das die Bank eingreift, im Todesfall mit Umstellung auf ein Nachlasskonto will sie aber auch trotz Vollmacht über den Tod hinaus den Nachweis der Erbenstellung, um sich vor berechtigten Ansprüchen aller (weiteren) Erben zu schützen, d.h. sie kann (und wird) bis zur Klärung den Zugriff einschränken, wie hier schon vereinzelt und verzweifelt zu lesen war. Solange diese Nachweise noch nicht vorliegen, wäre es also aus Sicht des vertrauenswürdigen Vollmachtsinhabers unklug, die Bank in vorauseilendem Gehorsam zu diesem Schritt zu bewegen und sich so selbst an der Ausübung der Vollmacht zu behindern.

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

@Antonia  schrieb:

Hallo @TINIB ,

...

Es will gut überlegt sein, wem man das volle Vertrauen schenken möchte.

Allgemein bieten sich (Ehe)Partner,  nahe Verwandte und sehr gute Freunde an.

Gerne auch mehr als nur eine Person.

...

 


Ähhm ... nein, wie wir alle wissen, gibt es da sehr häufig die größten Bauchschmerzen.

Kritikerin66
Experte ★
279 Beiträge

@TINIB  schrieb:

Gibt es denn auch so 'ne Art "Vollmachten" oder "Verfügungen", die erst dann "aktiv" werden, wenn man selbst nicht mehr zurechnungsfähig bzw. fähig zur Willensbekundung ist?


Deutsche Banken haben ein grundsätzliches Akzeptanzproblem mit dieser Art Vollmachten.

Die warten im Ernstfall lieber auch eine Testamentseröffnung und/oder einen Erbschein.

 

Um sicher zu gehen, solltest du zumindest für eine Person deines Vertrauens eine reguläre Kontenvollmacht erteilen.