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Verlustverrechnungstöpfe bei Zusammenlegung zweier Einzelkonten

ruhigeruth
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo zusammen!

Mein Mann und ich haben jeweils ein Einzelkonto samt Depot bei der comdirect - jetzt überlegen wir, ob wir auf ein Gemeinschaftskonto umsteigen - was passiert mit den Verlustverrechnungssalden der jeweiligen Depots? Werden die mit übertragen oder verschwinden die?

Danke euch.

3 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

Mit denen passiert zunächst mal gar nichts, vorausgesetzt die jeweiligen Einzeldepots bleiben bestehen.

 

Wenn ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einreicht, dann findet am Jahresende automatisch eine depotübergreifende Verlustverrechnung statt. In dem Fall braucht ihr eigentlich gar nichts unternehmen.

 

Falls die Einzeldepots gekündigt werden sollen lässt sich die Sache anhand der Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Steuererklärung regeln (Anlage KAP).

Alternativ könnt ihr euch auch Verlustbescheinigungen ausstellen lassen und damit den gleichen Weg gehen. Letzteres gilt selbst dann wenn die Depots bestehen bleiben sollen.

 

Ein Übertrag auf ein anderes Depot mit anderem Inhaber (Übertrag mit Gläubigerwechsel) ist grundsätzlich nicht möglich.

ruhigeruth
Autor ★★
19 Beiträge

Danke für die ausführliche Antwort, konkret wollen wir die einzelnen Konten aufgeben und nur noch ein Gemeinschaftskonto mit Depot führen. Da mein Mann einen größeren Verlustverrechnungssaldo hat und wir den nicht verlieren wollen, ist nur die Frage, ob dieser Saldo auf das gemeinsame Konto übertragen werden kann, obwohl dann auch ich als Eigentümer mit im Boot wäre? 

 

GetBetter
Legende
7.309 Beiträge

@ruhigeruth  schrieb:

Da mein Mann einen größeren Verlustverrechnungssaldo hat und wir den nicht verlieren wollen, ist nur die Frage, ob dieser Saldo auf das gemeinsame Konto übertragen werden kann, obwohl dann auch ich als Eigentümer mit im Boot wäre? 


Verlustverrechnungstöpfe können prinzipiell nur übertragen werden wenn

  1. alle (!) im Depot vorhandenen Wertpapiere übertragen werden und
  2. Ausgangs- und Eingangsdepot auf die exakt gleiche Person / die gleichen Personen laufen.

Da der zweite Punkt definitiv nicht erfüllt wäre ist also ein Übertrag der Verluste auf das Gemeinschaftsdepot nicht möglich.

 

Damit blieben folgende Varianten:

  1. Den Verrechnungstopf vor Kündigung des Depots durch Gewinnrealisierungen noch leeren.
  2. Die Verluste über die Steuererklärung geltend machen nachdem die Jahressteuerbescheinigung vorliegt.