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Verlustbescheinigung

Peter45L
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

kann man die Verlustbescheinigung "splitten", d.h. nur einen Teil bescheinigen lassen und den anderen Teil ins neue Jahr übertragen?

Oder muss man, wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt davon ausgehen, dass die Beträge der gesamten zwei Töpfe bescheinigt werden, sodass ein Verlustvortrag auf das neue Jahr nicht mehr möglich ist?

Danke im voraus!

Peter45L 

21 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.226 Beiträge

"Ganz oder gar nicht."

 

Wenn du dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, sind die Verlusttöpfe der Bank leer und du kannst dir deine Verluste nur über die Einkommenssteuererklärung mit Gewinnen verrechnen lassen.

Peter45L
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

habe soeben erfahren, dass bei Beantragung einer Verlustverrechnung der gesamte Verlust der beiden Töpfe bescheinigt wird.

Zwei Zusatzfragen:

1) Kann ich den bescheinigten Verlust mit einen Gewinn bei einem anderen Depot bei einer anderen Bank ausgleichen? Scheinbar hat sich zum 1.1.21 etwas geändert???

2) Stimmt es, dass dadurch der Sparerfreibetrag entfällt, also nicht gewährt wird, wenn man einen Gewinn durch einen Verlust ausgleichen kann? Und möglicherweise verfällt der Freibetrag dann auch über mehrere Jahre?

Danke für die Antwort!

Peter45L

 

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@Peter45L  schrieb:

1) Kann ich den bescheinigten Verlust mit einen Gewinn bei einem anderen Depot bei einer anderen Bank ausgleichen? Scheinbar hat sich zum 1.1.21 etwas geändert???


Die Verrechnung mit anderen Depots bei anderen Banken ist exakt der Grundgedanke einer Verlustbescheinigung. Wenn Du nur ein Depot hast, dann bringt Dir die Verlustbescheingung nichts.

 

Zum 01.01.2021 gab es Änderungen in der Art der Verlustverrechnung (welche Verluste können mit welchen Gewinnen bis zu welcher Grenze verrechnet werden?).

Speziell bzgl. Verlustbescheinigungen ist mir keine Änderung bekannt.

 

 


@Peter45L  schrieb:

2) Stimmt es, dass dadurch der Sparerfreibetrag entfällt, also nicht gewährt wird, wenn man einen Gewinn durch einen Verlust ausgleichen kann? Und möglicherweise verfällt der Freibetrag dann auch über mehrere Jahre?


Der Sparerfreibetrag entfällt nicht, Gewinne werden aber grundsätzlich zuerst mit Verlusten verrechnet. Erst anschließend wird der Freibetrag angetastet. Das kann man sich durchaus auch zu nutze machen.

Insofern ist die Antwort auf Frage 1 auch nicht 100% richtig.

 

Bevor es zu kompliziert wird wäre es hilfreich, wenn Du kurz schreiben könntest um welche Art Wertpapiere es sich in Deinem Fall handelt und ob mit diesen jeweils Gewinne oder Verluste erwirtschaftet wurden.

 

 

PS: Es ist besser, wenn Du Zusatzfragen im gleichen Thread stellst und nicht immer einen neuen startest.

 

@SMTcomdirect 

Könnte ihr diesen Thread und diesen hier bitte zusammenführen? Danke!

Peter45L
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

ich konstruiere einen Fall:

ich habe bei Bank A einen Verlust von 5.000 Aktien und 3.000 Sonstige und bei Bank B einen Gewinn von 2.000 Aktien und 500 Sonstige.

Bei Bank A beantrage ich eine Verlustbescheinigung und gebe die Beträge in meiner Steuererklärung an. Mein Sparerfreibetrag ist 1.602,00 €.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten (und ich bin mir immer noch nicht sicher welche gilt):

1 Verlust geht vor Ausschöpfung des Sparerfreibetrags

Gewinn von B - Verlust von A aus Aktien (2.000 - 2.000) = 0

Es verbleibt ein Verlust im Aktientopf für folgende Jahre von 3.000.

Gewinn von B - Verlust von A aus Sonstigen (500 - 500) = 0

Es verbleibt ein Verlust im Topf Sonstige für folgende Jahr von 2.500.

Faktische geht damit der Sparerfreibetrag verloren, da die Gewinne mit den Verlusten verrechnet wurden.

2 Unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags

Gewinn von B - Sparerfreibetrag - Verlust von A aus Aktien (2.000 - 1602 - 398) = 0

Es verbleibt eine Verlust im Aktientopf für folgende Jahre von 4.602.

Gewinn von B - Verlust von A aus Sonstigen (500 - 500) = 0

Es verbleibt ein Verlust im Topf Sonstige für folgende Jahre von 2.500 (wie oben)

Hier wird der Sparerfreibetrag genutzt, weshalb ein höherer Verlusttopf für die kommenden Jahre bleibt, in Höhe von 7.102 - 5.500  = 1.602

Dieser Nachteil würde sich auch in den Folgejahren fortsetzen!

Danke für die Nachricht!

Peter45L

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@Peter45L  schrieb:

ich habe bei Bank A einen Verlust von 5.000 Aktien und 3.000 Sonstige und bei Bank B einen Gewinn von 2.000 Aktien und 500 Sonstige.

Bei Bank A beantrage ich eine Verlustbescheinigung und gebe die Beträge in meiner Steuererklärung an. Mein Sparerfreibetrag ist 1.602,00 €.


Zunächst mal ist festzuhalten, dass Du in einem solchen Szenario Verlusttöpfe an drei Stellen hättest:

  • Bank A. Dort werden die VT nach Erstellen der Verlustbescheinigung aber auf 0 gesetzt.
  • Bank B. Dort ist gar kein Verlust entstanden weswegen auch die dortigen VT auf 0 stehen.
  • Finanzamt. Dort werden die VT auf 5.000 bzw. 3.000 gesetzt (so keine früheren Verluste zu Buche stehen).

Die Gewinne bei Bank B werden werden dann zunächst mit den VT bei Bank B verrechnet. Diese stehen aber auf 0, es findet folglich keine Verrechnung statt.

Wenn Du den vollen Freibetrag aber bei Bank B eingereicht hast, dann werden die dort erzielten Gewinne mit dem Freibetrag verrechnet. Es bleiben 2.000 + 500 - 1.602 = 898 € nicht abgedeckter Gewinne (Teilfreistellungen, QSt-Verrechnungstopf etc. mal unberücksichtigt gelassen).

 

Die 898 € gibst Du in der Steuererklärung an und werden daraufhin vom Finanzamt mit den dort geführten Töpfen verrechnet.

 

Auf die Art hast Du also den Freibetrag ausgenutzt obwohl eine Verlustbescheinigung ausgestellt wurde.

Fix1
Experte ★★
482 Beiträge

Ich traue mich ja fast nicht, aber ich glaube, ich möchte @GetBetter hier widersprechen. Denn die Verlustverrechnug im Finanzamt erfolgt im Ergebnis genau so wie @Peter45L es in der Variante 1 durchrechnet. In dem Fall geht der Sparerfreibetrag tatsächlich verloren. Verrechnet werden nämlich die Kapitaleinnahmen VOR Abzug etwaiger Freistellungsaufträge. Der Abzug des Sparerfreibetrags erfolgt dann erst am Ende (wenn denn noch Raum für ihn ist, d.h. wenn die Einnahmen abzüglich der negativen Einnahmen größer null ist).

 

Hier kann man es auch schön nachlesen. Dort heißt es unter anderem (und das deckt sich auch mit dem, was ich gelernt und auch gelehrt habe; siehe auch Par 32d EStG):

 

Wenn ein Anleger Wertpapierdepots bei zwei Banken hat, gilt bei der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen, dass zuerst Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen miteinander verrechnet werden. Diese Verrechnung nimmt das Finanzamt vor. Erst wenn danach noch ein positiver Kapitalertrag übrig bleibt, wird der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1602 Euro von dem verbleibenden Gewinn abgezogen. Dadurch kann es passieren, dass der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wird. Damit der Sparerpauschbetrag also steuerlich nicht ungenutzt unter den Tisch fällt, müssen Steuerzahler Vergleichsrechnungen durchführen, ob es sich lohnt, bei der Bank eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen, und @GetBetter , du bist mir [edit] NICHT böse! 😉

Peter45L
Autor ★★
16 Beiträge

Guten Morgen,

vielen Dank "getbetter" für die klare Antwort.

Es ist also so, wie ich befürchtet hatte. Das Prinzip "Verlustausgleich geht vor Steuerfreibetrag" gilt also nicht nur innerhalb eines Verrechnungstopfes, sondern auch bei Verrechnung zwischen zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

D.h. zuerst verrechnet das Finanzamt Verluste mit Gewinn, wenn dann noch ein Differenzgewinn entsteht, dann wird dies mit dem Sparerfreibetrag ausgeglichen.

Wenn also der Verlust in den Jahren höher ist als der Gewinn, dann verfällt der Sparerfreibetrag und es bleiben die Alternativen:

1) Verlustbescheinigung ausstellen lassen:

Folge: Sparerfreibetrag 1.602 € kommt nicht zur Anwendung. Wobei - und das ist das Unangenehme - sich dies über mehrere Jahre hinziehen kann, nämlich dann wenn auch in den Folgejahren der Verlust größer ist als der Gewinn.

2) keine Verlustbescheinigung

Folge: Steuer für den Gewinn

Da man nicht weiß, wie sich die Dinge in der Zukunft entwickeln, ist auch eine Vergleichsberechnung schwierig.

Beispiel:

Gewinn bei Bank A = 4.000,00

Verlust bei Bank B = 10.000,00

Bei Alternative 1) Wegfall des Sparerfreibetrag evtl. über mehrere Jahr, also

n * 1.602,00 (n: = Anzahl der Jahre), macht pro Jahr ca. 400,00 mehr Steuer

Bei Alternative 2) Versteuerung des Gewinns bei Bank A: 25% aus 4.000 = 1.000,00 Steuer.

Sehe ich das richtig?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Peter 45L

Fix1
Experte ★★
482 Beiträge

Hallo @Peter ,

 

schön, dass ich dir helfen konnte, wenngleich dich meine Information nicht glückich machen konnte. 😉

 

Ja, in meinen Augen siehst du das richtig. Nur ein Hinweise: Die Abgeltungsteuer bei Bank A kannst du (zumindest teilweise) umgehen, indem du dort einen Freistellungsauftrag einreichst. Aber das wusstest du ja schon

 

Viele Grüße und viel Erfolg

 

fix

GetBetter
Legende
7.871 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Ich traue mich ja fast nicht, aber ich glaube, ich möchte @GetBetter hier widersprechen.

[...]

Ich hoffe, ich konnte helfen, und @GetBetter , du bist mir böse! 😉


Du darfst mir jederzeit todesmutig widersprechen, kein Problem.

Ich hoffe dabei aber, dass im letzten Satz ein "nicht" fehlt 😉

 

So ganz mag ich mich aber noch nicht geschlagen geben.

Dass in einer solchen Konstellation der Freibetrag unter den Tisch fallen kann ist unstrittig. Ob er das aber wirklich tut, hängt nach meinem Verständnis aber damit zusammen, bei welcher Bank er eingereicht wurde.

 

In dem Beispiel auf der verlinkten Seite steht ausdrücklich "Den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro macht er nicht geltend.".

Wenn ich Dich richtig verstehe, bedürfte das gar keiner Erwähnung, da spätestens das Finanzamt einen eingereichten Freibetrag sofort zurückrechnen würde. Demnachkönnte diese Einschränkung also ersatzlos entfallen.

 

Anders gefragt: Was wäre im identischen Fall, wenn der Freibetrag eben doch bei der richtigen Bank (der mit den Gewinnen) beansprucht wird?