am 20.06.2024 10:42
Nur mal angenommen, @Stefan1234 beseitigt das mit dem Kindergeld und das war gar nicht der Grund?
Also ich kann den Unmut verstehen. Wenn jemandem eine Falschnutzung unterstellt wird, sollte auch gesagt werden, woran das liegt. Sonst hinterlässt das irgendwie einen schalen Geschmack. Die Comdirect macht es sich einfach, indem sie aus Bequemlichkeit (manchmal auch Effektivität genannt), einfach einen Standardbrief rausschickt. Soll sich doch der Kunde mit den ganzen Regeln auseinandersetzen und raten, was schiefläuft.
Vielleicht ist das ja auch Quatsch und das System funktioniert nicht richtig. Dann steht der Kunde da, praktisch ohne Unterstützung und ohne Chance. Wie man heute Morgen sehen konnte, erkennt das System z.B. manchmal noch nicht einmal die richtigen Pin.
Klar verzichtet man bei einer Direktbank auf einiges an Service, bei solch Vorwürfen muss aber anders agiert werden, das ist wirklich ein sehr schwaches Bild. Aus Sicht der Bank auch kein intelligentes Vorgehen. Anstatt das sich da ein Mitarbeiter zwei Minuten Zeit nimmt und das Schreiben um den Grund der Falschnutzung ergänzt, wird akzeptiert, dass der Kunde die Hotline stundenlang blockiert, was er zwangsweise tun muss/wird. Aber soweit denkt vermutlich keiner.
Vielleicht kann @SMT_Chris hier weiterhelfen.
Gruß kio
20.06.2024 12:38 - bearbeitet 20.06.2024 12:47
Gibt es schon eine Liste an Umsätzen, die Kunden vielleicht als nicht-gewerbliche Nutzung interpretieren, die Bank aber schon, bzw. die es aber sind? Im Grunde müsste das doch alles sein, was ich auch in der Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Ausgaben, die diese mindern, angeben muss.
Spontan fallen mir da ein:
- Erträge einer PV Anlage, die als Gewerbe angemeldet ist
- Hohe Anzahl an Käufen und Verkäufen auf Verkaufsplattformen
- Überwiegender Teil der Transaktionen sind Mieteingänge und Ausgänge im Zusammenhang mit Gebäudebewirtschaftung
Der Kindergeldeingang mit Zahlungsempfänger abweichend vom Kontoinhaber ist zwar auch falsch, aber das hat mit auf "eigene Rechnung" zu tun und nicht mit "gewerblicher Nutzung".
am 20.06.2024 13:34
...und was ist mit denen, die als Privatier ihr Geld anlegen. (Scherz)
20.06.2024 13:42 - bearbeitet 20.06.2024 13:53
20.06.2024 13:42 - bearbeitet 20.06.2024 13:53
@Krügerrand schrieb:
Der Kindergeldeingang mit Zahlungsempfänger abweichend vom Kontoinhaber ist zwar auch falsch, aber das hat mit auf "eigene Rechnung" zu tun und nicht mit "gewerblicher Nutzung".
Zum einen sind "gewerblich" und "geschäftlich" verschiedene Dinge (Beispiel: Freiberufler sind nicht gewerblich), zum anderen ist die vom Fragesteller ausgeübte Tätigkeit als Finanzagent fraglos geschäftlich.
Eigene/fremde Rechnung ist etwas anderes. Beispiel: Die Grundschullehrerin deines Kindes geht in den Ruhestand. Du und andere Eltern, deren Kinder auch noch dringend eine Gymnasialempfehlung benötigen, beschließen, ihr den Übertritt in den Ruhestand mit einem kleinen Geschenk zu erleichtern. Du erklärst dich bereit, das Geschenk zu besorgen und die anderen Eltern überweisen dir das Geld auf dein Girokonto (korrekter Name + IBAN). In diesem Fall handelst du auf fremde Rechnung, was bei der comdirect verboten ist.
am 20.06.2024 14:23
@dg2210 schrieb:
@Krügerrand schrieb:
Der Kindergeldeingang mit Zahlungsempfänger abweichend vom Kontoinhaber ist zwar auch falsch, aber das hat mit auf "eigene Rechnung" zu tun und nicht mit "gewerblicher Nutzung".
Zum einen sind "gewerblich" und "geschäftlich" verschiedene Dinge (Beispiel: Freiberufler sind nicht gewerblich), zum anderen ist die vom Fragesteller ausgeübte Tätigkeit als Finanzagent fraglos geschäftlich.
Eigene/fremde Rechnung ist etwas anderes. Beispiel: Die Grundschullehrerin deines Kindes geht in den Ruhestand. Du und andere Eltern, deren Kinder auch noch dringend eine Gymnasialempfehlung benötigen, beschließen, ihr den Übertritt in den Ruhestand mit einem kleinen Geschenk zu erleichtern. Du erklärst dich bereit, das Geschenk zu besorgen und die anderen Eltern überweisen dir das Geld auf dein Girokonto (korrekter Name + IBAN). In diesem Fall handelst du auf fremde Rechnung, was bei der comdirect verboten ist.
Lassen wir mal den Bestechungsversuch, also die Straftat, außen vor - komplett weltfremde Regelung!
Was ist denn, wenn ich einen Grillabend mit Koberind und teurem Wein veranstalte und meine Freunde bitte, einen kleinen Unkostenbeitrag von 50 Euro beizutragen? Ist das dann geschäftlich?
gruß kio
am 20.06.2024 14:49
Ok, dann eben "geschäftliche Nutzung". Ich denke das war nicht der Kern der Aussage, aber ich präzisiere gerne, weil natürlich falsch. Auch freiberufliche Umsätze haben nichts auf dem Privatkonto zu suchen.
IMHO:
Ich bezweifle, dass man als Finanzagent handelt, wenn man das Kindergeld seines Kindes, auf das Konto bekommt. Das Problem ist einfach, dass Zahlungsanweisung und Kontoinhaber nicht zusammenpassen, und die Bank ja keine familiären Verhältnisse sieht. Anders sieht es aus, wenn ich das Kindergeld für meine Nichte, das an meine Schwester angewiesen wurde, auf mein Konto bekomme, und ich es ihr dann z.B. bar aushändige.
Das Beispiel von Dir ist eigener Name + fremde Rechnung. Mein Beispiel ist fremder Name + fremde Rechnung. Gibt es beides.
am 20.06.2024 14:53
Wir wissen ja, dass Die Comdirect gesetzliche Regelungen und auch ihre eigenen Veträge stets (über-)penibel/sehr restriktiv - und im Zweifelsfall zu Lasten des Kunden - auslegt.
Entweder man kommt damit klar - oder man wechselt die Bank.
Dass es im voriegenden Fall Luft nach oben hinsichtlich der Kommunikation seitens der Comdrect gibt steht außer Frage.
Gruß Crazyalex
am 20.06.2024 16:34
@Krügerrand schrieb:Auch freiberufliche Umsätze haben nichts auf dem Privatkonto zu suchen.
Das sieht die comdirect durchaus anders: klick.
@Krügerrand schrieb:Das Problem ist einfach, dass Zahlungsanweisung und Kontoinhaber nicht zusammenpassen, und die Bank ja keine familiären Verhältnisse sieht. Anders sieht es aus, wenn ich das Kindergeld für meine Nichte, das an meine Schwester angewiesen wurde, auf mein Konto bekomme, und ich es ihr dann z.B. bar aushändige.
Das Beispiel von Dir ist eigener Name + fremde Rechnung. Mein Beispiel ist fremder Name + fremde Rechnung. Gibt es beides.
Aus meiner Sicht ist das beides fremder Name + fremde Rechnung.
Den Grund hast Du selber mitgeliefert: Die Bank kennt die familiären Verhältnisse nicht und kann daher gar nicht zuverlässig unterscheiden, ob es sich bei dem fremden Namen um Deine Frau oder Deine Schwester handelt.
am 20.06.2024 21:57
@GetBetter schrieb:
@Krügerrand schrieb:Auch freiberufliche Umsätze haben nichts auf dem Privatkonto zu suchen.
Das sieht die comdirect durchaus anders: klick.
Das ist ja nun auch gesetzlich geregelt. Eigentlich sollte sich keine Bank dabei anstellen.
https://www.experte.de/geschaeftskonto/privatkonto-vs-geschaeftskonto
Ich werde wohl ab nächstem Jahr einen ehemaligen Kunden bei der Fortführung seiner Software-Entwicklung unterstützen und dafür ein Honorar beziehen. Noch dazu aus USA. Dafür werde ich eines meiner bestehenden Konten benutzen und richtet deshalb doch kein Geschäftskonto ein. Mal sehen was dann passiert.
Das Thema auf eigene Rechnung ist wohl wichtiger. Da fällt mir eine Abgrenzung auch schwer.
Viele Dinge sind für mich einfach eine Art Nachbarschaftshilfe. 🙂
Beispiel 1:
Eine gute Freundin braucht eine neue HiFi Anlage, hat wenig Sachkenntnis, möchte etwas Gutes haben, Geld spielt keine Rolle, und beauftragt mich.
Ich habe Ahnung und sehe mich aus eigener Erfahrung bei Yamaha um.
Finde das Richtige, suche einen seriösen Händler und kaufe die Anlage auf meine Rechnung.
Dann bringe ich sie der Freundin, baue die Anlage auf und weise sie in die Bedienung ein.
Sie ist glücklich und nach einigen Tagen überweist sie mir den von mir genannten Preis für diese Leistung - großzügig aufgerundet.
Warum sollte die Bank sich daran stören, zumal sie den Vorgang gar nicht nachvollziehen kann?
Beispiel 2:
Manchmal gehen Gelegenheiten an der Börse ja sehr schnell vorbei.
Dann kommt es vor daß keine Zeit bleibt in zwei Depots zu handeln.
Dann handele ich eben die doppelte Menge in einem Depot.
Danach werden Aktien übertragen und der finanzielle Ausgleich gemacht.
Ich sehe das nicht als Handel auf fremde Rechnung und die teilweise nicht unerheblichen Überweisungen wurden bisher auch nie beanstandet.
20.06.2024 22:58 - bearbeitet 20.06.2024 23:00
20.06.2024 22:58 - bearbeitet 20.06.2024 23:00
@dg2210 schrieb:(...) Du erklärst dich bereit, das Geschenk zu besorgen und die anderen Eltern überweisen dir das Geld auf dein Girokonto (korrekter Name + IBAN). In diesem Fall handelst du auf fremde Rechnung, was bei der comdirect verboten ist.
Das ist doch eigener Name + fremde Rechnung, oder welches Beispiel von dir meinst du?
Edit: Sorry @dg2210 Kam ja gar nicht von dir sondern von @GetBetter