16.01.2019 10:27 - bearbeitet 16.01.2019 10:37
Guten Morgen,
gestern wollte ich bei AirFrance auf deren Webseite ein Flugticket kaufen und dies mit meiner Comdirect-AmericanExpress-Karte bezahlen. Für diesen Zahlungswunsch berechnete die AirFrance satte 25 EUR Strafgebühr --- bzw wollte berechnen, denn ich habe die Buchung natürlich abgebrochen.
Dürfen die das bzw. habe ich Möglichkeiten, diese Strafgebühr irgendwo zurückzufordern?
Vor einiger Zeit wurde in den Medien groß angekündigt, daß solche Strafgebühren bei Online-Geschäften unzulässig seien und die Deutsche Bahn (vom Service am ehesten mit AirFrance vergleichbar) hat die Kreditkartengebühr beim online-Fahrkartenkauf gestrichen. Selbstverständlich kann ich auch bei Feinkost Albrecht (die bieten besseren Service als die Bahn und AirFrance zusammen) ohne Aufschlag mit der Amex zahlen...
am 16.01.2019 11:18
Hallo @dg2210,
warum Air France nun Strafgebühren für den Einsatz deiner AMEX fordert, wissen wir auch nicht. Aber wenn es um die Reklamation oder Rückerstattung von Gebühren geht, wäre American Express dein Ansprechpartner. 🙂
Guten Flug!
Philipp
am 16.01.2019 11:48
am 16.01.2019 11:48
Das Verbot gilt nur für Verbraucher-Kreditkarten, die im europäischen Wirtschaftsraum ausgegeben wurden.
Für Verbraucherkreditkarten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurden, sowie Firmenkreditkarten und Paypal fällt die Gebühr wie bisher an.
am 16.01.2019 11:52
@ehemaliger Nutzer schrieb:Das Verbot gilt nur für Verbraucher-Kreditkarten, die im europäischen Wirtschaftsraum ausgegeben wurden.
Genau das ist hier der Fall: ich (Verbraucher mit Verbraucher-KK), ausgegeben in der EU...
am 16.01.2019 13:04
am 16.01.2019 14:52
Nach dem Hinweis von @Joerg78 hab ich mal gegoogelt und unter anderem das Dokument gefunden: http://www.sparda-verband.de/medien/spardaaspekte_mif.pdf (ist an sich nur Propaganda, warum die Regulierung des Interbankenentgelts das Ende Deutschlands bedeutet, enthält aber auch einige Hintergründe).
Zusammenfassung: Die EU hat das Interbankenentgelt reguliert, also das, was die Bank des Händlers an die Bank des Kartenherausgebers zahlt. Der Händler darf den verbleibenden Rest nicht mehr auf den Kunden umlegen. Bei der Amex hingegen treten keine Banken auf, hier hat sowohl der Händler als auch der Kunde ein Vertragsverhältnis mit Amex. Daher kein Interbankenentgelt, daher keine Regulierung.
am 16.01.2019 14:57
Hallo @Necoro,
ich glaube fast, dass die von Dir zitierte Bank das nicht ganz korrekt recherchiert hat.
Vor einiger Zeit (erstaunlich: sind schon drei Jahre) war die Aufregung groß als die Kreditkartenherausgeber vom Händler nicht mehr Geld bekamen als für die normale ec/girocard. Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-senkt-gebuehren-fuer-kartenzahlungen-101.html
Quelle: Internet-Angebot des öfentlich-rechtlichen Rundfunks ARD
Liebe Grüße
Glücksdrache
am 16.01.2019 15:32
Dann schauen wir eben mal auf die Homepage des europäischen Parlaments, und da sind ebenfalls die Ausnahmeregeln hinterlegt...
VG,
Jörg
am 16.01.2019 22:32
@Joerg78 schrieb:Dann schauen wir eben mal auf die Homepage des europäischen Parlaments, und da sind ebenfalls die Ausnahmeregeln hinterlegt...
VG,
Jörg
Zusätzlich sollte aber dieser Paraghraph des BGB gelten, dass die Entgelte für nicht regulierte Zahlungsarten „nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.“ ? Jetzt kennen wir den Preis des Flugtickets nicht, aber 25 EUR wären sportlich.
BGB, §312a
am 16.01.2019 22:56
Es ist schon einige Jahre her, aber da meinte eine Dame in einer Pension mal zu mir, dass sie keine Amex akzeptieren, weil die Kosten pro Buchung durchaus die Übernachtungskosten übersteigen können. Keine Ahnung ob sie da monatliche Grundgebühren (fälschlicherweise) mit reinrechnete oder Amex wirklich so exorbitant zuschlägt (je nach Vertrag).