am 03.03.2025 09:57
Moin ,
kommt denn "dieses Jahr" noch die jährliche Steuerbescheinigung 2024 für das Finanzamt?
am 21.03.2025 13:36
Ich habe hier zwei Kontoverbindungen. Beide Steuerbescheinigungen sind in den letzten 8 Tagen in das Postfach eingestellt worden. Meine entsprechenden Depots beinhalten auch „kompliziertere" Anlageformen. Es sollte also tatsächlich dieses Jahr für alle zügiger gehen.
Im letzten Jahr musste ich bis tief in den Juli warten...
am 21.03.2025 14:24
Meine Kundenverbindung des 2024 geführten Depots hatte ich gekündigt. Ich gehe mal davon aus, dass die Bescheinigung dann per Post kommt. Oder kriegt man die auch an eine andere Kontoverbindung geschickt (Gemeinschaftskonto)?
am 21.03.2025 14:29
HIer hieß es noch "Eine Jahressteuerbescheinigung für gelöschte Kunden wird nur bei einem negativen VVT verschickt."
am 21.03.2025 14:47
@CurtisNewton schrieb:Meine Bescheinigung war heute in der Postbox.
Meine auch. (Vielleicht war sie auch schon gestern in der PostBox, denn dort wird 20.3. genannt.)
Die Steuerbescheinigung selbst "für das Kalenderjahr 2024" trägt das Datum 15.03.2025.
@CurtisNewton schrieb:
Dass die Bescheinigung nur ausgestellt werden kann wenn alle Daten vorhanden und es dann im Einzelfall zu Verzögerung kommen kann wenn für Wertpapier X keine Daten da sind ist natürlich auch klar.
Eigentlich liegt doch bei mir (und bei Dir wohl auch) genau so ein Fall vor:
Die "Robeco-Aktienfonds-fehlende Teilfreistellung-korrekturbedürftige Steuer auf die Vorabpauschale-Sache".
Deshalb würde es zu einer Verzögerung bei der Steuerbescheinigung kommen, wie @GetBetter prophezeit hat.
Nun, vermutlich wurde die Steuerbescheinigung erstellt, bevor man sich damit befasst hat.
Mal sehen, ob es noch Korrekturen geben wird: Steuermitteilung für den Fonds und Steuerbescheinigung für 2024.
am 21.03.2025 15:30
@Klever schrieb:Eigentlich liegt doch bei mir (und bei Dir wohl auch) genau so ein Fall vor:Die "Robeco-Aktienfonds-fehlende Teilfreistellung-korrekturbedürftige Steuer auf die Vorabpauschale-Sache".
Deshalb würde es zu einer Verzögerung bei der Steuerbescheinigung kommen, wie @GetBetter prophezeit hat.
Nun, vermutlich wurde die Steuerbescheinigung erstellt, bevor man sich damit befasst hat.
Mal sehen, ob es noch Korrekturen geben wird: Steuermitteilung für den Fonds und Steuerbescheinigung für 2024.
Die Vorabpauschale von diesem Jahr wird ja erst für Steuer 2025 relevant.
Ich vermute aber mal stark dass unabhängig von der Frage um welches Jahr es geht, es nicht zu einer Verzögerung kommt, sondern später einfach eine zweite Steuerbescheinigung als Korrektur ausgestellt wird.
Gültige Daten liegen ja vor, nur eben mit der falschen Teilfreistellung. Davon weiß die Steuerabteilung solange nichts bis eben eine Info vom WM Datenservice kommt mit Korrektur der Daten für 2024. Wenn dann schon eine Steuerbescheinigung erstellt wurde, wird halt noch mal eine neue ausgestellt.
am 22.03.2025 09:17
@CurtisNewton schrieb:Die Vorabpauschale von diesem Jahr wird ja erst für Steuer 2025 relevant.
Vorbemerkung: Ich bin absolut kein Steuerexperte.
Die Steuermitteilungen bezüglich Vorabpauschale, die im Januar 2025 eintrafen, beziehen sich also tatsächlich auf 2025 und nicht auf 2024?
Es gibt ja den Faden "Vorabpauschale 2024" https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/vorabpauschale-2024/td-p/332840
Hätte dieser also korrekt "Vorabpauschale 2025" heißen müssen?
Findet die Steuer auf die Vorabpauschale überhaupt Niederschlag in der Steuerbescheinigung (egal, ob nun für 2024 oder später für 2025)?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird beim Verkauf der Fonds berücksichtigt (angerechnet). Aber kann man sie sich mit einer Steuererklärung (Anlage KAP) auch schon vorher zurückholen?
Grüße
Klever
am 22.03.2025 10:29
@Klever schrieb:Vorbemerkung: Ich bin absolut kein Steuerexperte.
Die Steuermitteilungen bezüglich Vorabpauschale, die im Januar 2025 eintrafen, beziehen sich also tatsächlich auf 2025 und nicht auf 2024?
Es gibt ja den Faden "Vorabpauschale 2024" https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/vorabpauschale-2024/td-p/332840
Hätte dieser also korrekt "Vorabpauschale 2025" heißen müssen?
Die Vorabpauschale für das abgelaufene Jahr 2024 gilt steuerlich als in 2025 zugeflossen. Also immer ein Jahr Versatz
@Klever schrieb:Findet die Steuer auf die Vorabpauschale überhaupt Niederschlag in der Steuerbescheinigung (egal, ob nun für 2024 oder später für 2025)?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird beim Verkauf der Fonds berücksichtigt (angerechnet). Aber kann man sie sich mit einer Steuererklärung (Anlage KAP) auch schon vorher zurückholen?
Grüße
Klever
Ja, indirekt über die Höhe des genutzten Freibetrages bzw die Höhe der Kapitaleinkünfte. Kannst du also mit Verlusten (bei z.B. einem Zweitdepot oder einem Verlustvortrag beim Finanzamt) verrechnen, bzw Günstigerprüfung etc.
Falls du die Einzelbeträge sehen willst musst die allerdings die bei der comdirect gebührenhafte Erträgnisaufstellung beantragen oder die steuerliche Detailansicht auf der Website bemühen und es selbst auseinander dividieren.