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Rückforderung einer Überweisung. Gibt es Fristen?

Mef321
Entdecker
2 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich habe am 04.09. einen vierstelligen (!) Betrag an eine falsches Konto (Iban) überwiesen. Am 06.09. ist mir der Fehler aufgefallen und ich habe bei der Comdirect telefonisch eine Anfrage zur Rücküberweisung beantragt. 

 

Heute ist ja schon der 17.09. und ich habe noch nichts weiter gehört und nichts zurückerhalten.

Nur 14,90€ Gebühr wurde abgebucht, daher vermute ich, dass die Anfrage zumindest gestellt wurde.

-Anrufen geht grad nicht, der Automat sagt immer was von einem "technischem Fehler"...

 

Weiß jemand wie lange der Empfänger Zeit hat zu reagieren? Wie läuft so eine Anfrage zur Rücküberweisung eigentlich ab? Vielleicht dauert das ja generell eine gewisse Zeit...

Wann und wie muss ich selbst wieder aktiv werden? 

 

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit. Danke schon mal.

 

4 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
8.581 Beiträge

@Mef321  schrieb:

Hallo liebe Community,

 

ich habe am 04.09. einen vierstelligen (!) Betrag an eine falsches Konto (Iban) überwiesen. Am 06.09. ist mir der Fehler aufgefallen und ich habe bei der Comdirect telefonisch eine Anfrage zur Rücküberweisung beantragt. 

 

Heute ist ja schon der 17.09. und ich habe noch nichts weiter gehört und nichts zurückerhalten.

Nur 14,90€ Gebühr wurde abgebucht, daher vermute ich, dass die Anfrage zumindest gestellt wurde.

-Anrufen geht grad nicht, der Automat sagt immer was von einem "technischem Fehler"...

 

Weiß jemand wie lange der Empfänger Zeit hat zu reagieren? Wie läuft so eine Anfrage zur Rücküberweisung eigentlich ab? Vielleicht dauert das ja generell eine gewisse Zeit...

Wann und wie muss ich selbst wieder aktiv werden? 

 

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit. Danke schon mal.

 


Hallo und herzlich willkommen!

 

Das dauert in der Tat eher länger als kürzer:

Du musst Deine Bank kontaktieren

Deine Bank kontaktiert die Empfängerbank

Die Empfängerbank kontaktiert den Kontoinhaber und muss diesem natürlich auch erst einmal eine Reaktionszeit zugestehen (da sind 2 Woche mal schnell rum...)

Erst dann kann die Empfängerbank ggf. weitere Maßnahmen ergreifen - die umso komplizierter werden je unkooperativer der Empfänger sich verhält

....Du siehst: es wird Geduld benötigt...

 

Du kannst nicht mehr tun als einfach abzuwarten.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

paej
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Mef321 

 

Der korrekte Begriff lautet "Überweisungsrückruf".

 

Die VR schreibt dazu: 

 

 

Sollte der Geldbetrag bereits gutgeschrieben sein, dürfen weder Sie noch Ihre Hausbank diesen einfach zurückfordern. Stattdessen kann sich Ihre Bank mit der Empfängerbank in Verbindung setzen. Diese bittet dann ihren Kunden, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurückzuzahlen (§ 812 BGB). Dazu ist der Empfänger einer Fehlzahlung grundsätzlich verpflichtet. Sollte dieser das Geld jedoch nach Erhalt ausgegeben haben, und sich weigern, es zurückzuzahlen, müssten Sie Anzeige erstatten. Ihre Hausbank muss Ihnen das Geld nicht erstatten.

 

https://www.vr.de/privatkunden/news/ueberweisung-zurueckholen.html

 

Eine konkrete Frist gibt es nicht;

2 Wochen Reaktionszeit für den Zahlungsempfänger + Kommunikationszeit zwischen den Banken sollte man aber schon berücksichtigen.

 

Im Grunde hat man keinen "Hebel" und kann nur eine angemessene Zeit warten und danach evtl. rechtl. Schritte einleiten.

 

 

Mef321
Entdecker
2 Beiträge

Okay, vielen Dank. 

 

dann werde ich jetzt einfach mal abwarten und hoffen, dass der Empfänger so nett ist es gleich zurückzugeben. 

 

Ich fände es eigentlich ganz gut, wenn die Bank des Empfängers einem ne kurze Rückmeldung geben würde, dass sie es zumindest schon angefragt haben. Dann wüsste man zumindest sicher, dass der Prozess läuft... 

 

Grüsse

 

paej
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Mef321  schrieb:

Okay, vielen Dank. 

 

dann werde ich jetzt einfach mal abwarten und hoffen, dass der Empfänger so nett ist es gleich zurückzugeben. 

 

Ich fände es eigentlich ganz gut, wenn die Bank des Empfängers einem ne kurze Rückmeldung geben würde, dass sie es zumindest schon angefragt haben. Dann wüsste man zumindest sicher, dass der Prozess läuft... 

 

Grüsse

 


Der Wunsch ist verständlich.

Die Empfänger-Bank darf dir aber überhaupt keine Auskunft geben.

An dieser Stelle musst du deiner eigenen Bank vertrauen.

 

Der Geldempfänger muss die Anfrage zudem aber auch erst mal „ zur Kenntnis nehmen“;

erst dann beginnt die „ angemessene Frist“.

 

 

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