am 12.09.2020 17:02
Folgender Fall: Ich hatte mit der Girocard in einem Geschäft dreimal irrtümlich die falsche PIN eingegeben (Zahlendreher); damit war die Girocard gesperrt.
Mein Mann (Kontobevollmächtigter) wollte die Karte telef. entsperren lassen
u. gab korrekt meine Online-Daten (Zugangs-Nr. + Online-PIN) ein. Darauf meldete sich ein Mitarbeiter u. erklärte, nachdem ich nicht persönlich am Telefon war, er müsse die Online-PIN leider sperren u. eine Ersatz-PIN schicken. Auf ausdrückliche Rückfrage erklärte der Miatrbeiter, damit seien keine Kosten verbunden.
Letzteres stimmte nicht, vielmehr wurden meinem Konto € 5,90 belastet; dies ist völlig unangemessen.
Abgesehen davon ist dieses Gebaren völlig unverständlich: Wenn alle Zugangsdaten korrekt eingegeben wurden, müßte auch eine Kartenentsperrung ohne weiteres möglich sein, unabhängig davon, ob sich der Kontoinhaber selber oder der Kontobevollmächtigte meldet. Denn letztlich ist eine Personenidentifizierung gar nicht möglich. Zudem: Mit korrektem Online-Zugang können problemlos Dispostionen getroffen werden. - warum nicht auch eine Kartenentsperrung!? M. E. geht es unter vorgeschobener Sicherheit schlicht nur um das Abkassieren von Gebühren.
am 12.09.2020 17:44
Dein Mann müsste als Bevollmächtigter eigene Zugangsdaten erhalten haben - die hätte er angegeben müssen, das Thema wurde auch hier schon mal diskutiert.
Ich würde dennoch versuchen, die Gebühr erstattet zu bekommen, da dir vorher - auch nach Rückfrage - versichert wurde, dass keine Kosten entstehen. Lass dich notfalls zur Beschwerdeabteilung durchstellen!
Viele Grüße,
Jörg